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Arbeits- und Angestelltenrecht - Ausbildungskosten
LAG Hamm - ArbG Herne
11.10.2019
1 Sa 503/19
Rückforderung von Fortbildungskosten - Auslegung einer Rückforderungsklausel - Beendigung des Arbeitsverhältnisses "auf Wunsch" des Arbeitnehmers
Die "auf Wunsch des Mitarbeiters" zurückgehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses meint die unterschiedslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers.(Rn.30) Knüpft daran eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten an, differenziert diese nicht ausreichend und ist unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB.(Rn.34)
BGB § 305 Abs 1 S 1, § 307 Abs 1 S 1, § 307 Abs 3 S 1
GG Art 12 Abs 1, Art 12 Abs 2
Aktenzeichen: 1Sa503/19 Paragraphen: Datum: 2019-10-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10008 Arbeits- und Angestelltenrecht - Berufsausbildung Ausbildungskosten
LAG Niedersachsen - ArbG Oldenburg
26.7.2018
6 Sa 1094/17
Verzugspauschale im Arbeitsverhältnis
§ 288 Abs. 5 BGB findet im Arbeitsverhältnis Anwendung.
BGB § 288 Abs 5
Aktenzeichen: 6Sa1094/17 Paragraphen: Datum: 2018-07-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9690 Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge Ausbildungskosten
ArbG Ulm
8.5.2017
4 Ca 486/16
Pilot - Musterberechtigung - Ausbildung - Rückzahlungsklausel - AGB - Unwirksamkeit - Beendigung- Eigenkündigung - unangemessene Benachteiligung - Krankheit
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten auch dann verpflichtet, wenn aus krankheitsbedingten Gründen die ausbildungsgemäße Beschäftigung nicht (mehr) möglich ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB und ist deswegen unwirksam.
Aktenzeichen: 4Ca486/16 Paragraphen: BGB§307 Datum: 2017-05-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9483 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ausbildungskosten
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Flensburg
23.5.2007
3 Sa 28/07
Ausbildungskosten, Größenordnung, Rückzahlung, Ausbildungsvertrag, Studienvertrag, Rückzahlungsklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unwirksamkeit, Aushandeln, Benachteiligung, unangemessene, Arbeitgeber, Kontrahierungszwang, Arbeitsvertrag, Bindung, hinreichende Bestimmung, Transparenzgebot
Die Parteien streiten jetzt noch um die Verpflichtung zur Rückzahlung anteiliger Ausbildungskosten.
Aktenzeichen: 3Sa28/07 Paragraphen: Datum: 2007-05-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6241 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ausbildungskosten
LAG Baden-Württemberg
15.2.2007
3 Sa 46/06
Rückzahlung Ausbildungskosten und § 307 BGB Aktenzeichen: 3Sa46/06 Paragraphen: BGB§307 Datum: 2007-02-15 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5560 Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge Ausbildungskosten Sonstiges
LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Halberstadt
8.2.2007
9 Sa 376/06
9 Sa 304/06
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Studiengebühren, welche die Klägerin für die Beklagte darlehensweise übernommen hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners eine wechselseitige Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragspartner voraus und stellt eine Rückzahlungsklausel nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen.
Verluste aufgrund von Investitionen, die nachträglich wertlos werden, hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen. Sieht eine Arbeitsvertragsklausel auch für solch einen Fall eine Rückzahlung des Arbeitnehmers vor, berücksichtigt sie nicht wechselseitig die anzuerkennenden Interessen beider Vertragspartner, sondern einseitig nur diejenigen des Arbeitgebers. Damit benachteiligt eine solche Klausel den Arbeitnehmer unangemessen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 9Sa376/06 9Sa304/06 Paragraphen: Datum: 2007-02-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6149 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ausbildungskosten
ArbG Karlsruhe
25.4.2006
6 Ca 19/06
Inhaltskontrolle einer Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten - keine Kostenabwälzung auf den Arbeitnehmer bei Betriebsstillegung
Aktenzeichen: 6Ca19/06 Paragraphen: Datum: 2006-04-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5183
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