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Arbeits- und Angestelltenrecht - Abmahnungsrecht Personalakte
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Schwerin
11.2.2020
2 Sa 133/19
Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte - Fehlende Substantiierung der erhobenen Vorwürfe im Rechtsstreit
1. Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Absatz 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht unter anderem dann, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist oder sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (ständige Rechtsprechung, vergleiche beispielsweise BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11; BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84).
2. Wenn im Rechtsstreit der Arbeitnehmer den zunächst lediglich zusammenfassend und damit pauschal geschilderten Parteivortrag des Arbeitgebers zulässig mit Nichtwissen bestreitet, muss die beweisbelastete Partei, hier der Arbeitgeber, den bestrittenen Vorgang
näher schildern und gegebenenfalls Nachweis führen. Dazu gehört, den streitigen Geschäftsvorfall näher darzulegen und, soweit er aktenkundig geworden ist, dazu passende Unterlagen vorzulegen. Dazu hätte in einem zweiten Schritt dann auch gehört, dem Gericht und dem Arbeitnehmer gegenüber plausibel zu machen, weshalb der aufgetretene Fehler auf ein Versagen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.
BGB § 242, § 1004
Aktenzeichen: 2Sa133/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10093 Arbeits- und Angestelltenrecht - Abmahnungsrecht Personalakte
LAG Düsseldorf - ArbG Solingen
08.11.2019
4 Ta 412/19
Will ein Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im Beschlussverfahren verfolgen, hat es schlüssig darzulegen, dass der Anspruch seine Rechtsgrundlage - auch - in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat. Die bloße Rechtsbehauptung genügt für die gewählte Verfahrensart nicht (sog.
et-et-Fall).
ArbGG §§ 2, 2a, 48 Abs. 1, 80 Abs. 3
GVG § 17a Abs. 4
Aktenzeichen: 4Ta412/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9978 Arbeits- und Angestelltenrecht - Abmahnungsrecht Personalakte
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Ludwigshafen
29.5.2019
5 Sa 345/18
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
BGB § 1004 Abs 1, § 242
Aktenzeichen: 5Sa345/18 Paragraphen: Datum: 2019-05-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9866 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte Sonstiges
ArbG Ulm
14.3.2017
5 Ca 328/16
Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten Hierarchieebene - Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte - Ermessen - richterliche Ersatzleistungsbestimmung - Tantieme - Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung - § 315 BGB
1. Im Rahmen der richterlichen Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB (s. BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, NZA 2016, 1334) über das Maß, inwiefern die in einer Zielvereinbarung enthaltenen Ziele erreicht wurden, kann eine zwischen den Parteien abgesprochene vorläufige Zielerreichung zugrunde gelegt werden, wenn zwischen den Parteien allein streitig ist, ob nach dieser Absprache dem Arbeitgeber bekannt gewordene Vorfälle die Zielerreichung beeinträchtigen.
2. Ein Arbeitnehmer kann gerichtlich einen Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten Hierarchieebene geltend machen. Insofern bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Anspruchs (ausf. LAG Baden-Württemberg 12.06.2006 - 4 Sa 68/05, juris Rn. 94 ff.).
3. Die Grundsätze über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte gelten gleichermaßen für Ermahnungen und andere Schreiben, die zu der Personalakte genommen werden und die weitere berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können (LAG Hamm 25.09.2009 - 19 Sa 383/09, juris Rn. 57).
Aktenzeichen: 5Ca328/16 Paragraphen: Datum: 2017-03-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9454 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte
Sächsisches LAG - ArbG Leipzig
14.1.2014
1 Sa 266/13
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach aufgelöstem Arbeitsverhältnis
BGB § 242, § 1004 Abs 1 S 1
BDSG § 3 Abs 2, § 27 Abs 1 S 1, § 35 Abs 2 S 2 Nr 3
Aktenzeichen: 1Sa266/13 Paragraphen: BGB§242 BGB§1004 BDSG§3 BDSG§27 BDSG§35 Datum: 2014-01-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8901 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
5.11.2010
13 Sa 1695/10
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Suchtdienstvereinbarung
Einer Klage auf Aufhebung der Einleitung einer vierten Gesprächsstufe nach einer Suchtdienstvereinbarung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis
Antragsbefugt aus der Dienstvereinbarung auf Arbeitnehmerseite ist nicht der einzelne Arbeitnehmer sondern nur der Personalrat als Partner der Dienstvereinbarung. Die Klägerin kann sich nur gegen die daraus resultierenden personellen Konsequenzen wie vorliegend die Abmahnung oder eine Kündigung wehren (vgl. zu einem ähnlichen Problem LAG Berlin
12.05.2000 - 19 Sa 2739/99 - ZTR 2003, 358).
BGB §§ 242; 611; 1004
Aktenzeichen: 13Sa1695/10 Paragraphen: BGB§242 BGB§611 BGB§1004 Datum: 2010-11-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7730 Arbeits- und Angestelltenrecht Prozeßrecht - Personalakte Klagefugnis
ArbG Herford
12.11.2009
3 Ga 26/09
1. Unterlassung von "Negativäußerungen" Abgrenzung Werteurteil / Tatsachenbehauptung "Abzock-Mafia"
2. Einer juristischen Person fehlt es an der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten ihres Geschäftsführers.
§ 253 ZPO
Aktenzeichen: 3Ga26/09 Paragraphen: ZPO§253 Datum: 2009-11-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7245 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte
BAG - LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Magdeburg
16.10.2007
9 AZR 110/07
Personalakten - Paginierung
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den Personalakten genommenen Unterlagen paginiert.
BAT § 13
BGB § 241 Abs. 2
PersVG LSA § 57 Abs. 2
ZPO § 253 Abs. 2
ZPO § 259
GG Art. 33 Abs. 2
Aktenzeichen: 9AZR110/07 Paragraphen: BAT§13 BGB§241 PersVGLSA§57 ZPO§253 ZPO§259 GGArt.33 Datum: 2007-10-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6330 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte
BAG - Hessisches LAG - ArbG Frankfurt
12.09.2006
9 AZR 271/06
Personalakte, Aufbewahrung von Gesundheitsdaten
1. Der Arbeitnehmer hat gemäß §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung der ungeschützten Aufbewahrung seiner Gesundheitsdaten in der Personalakte. Denn hierdurch wird in sein durch Art. 1 und 2 GG gewährleistetes allgemeines Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, sensible Daten über den Arbeitnehmer in besonderer Weise aufzubewahren. Sie sind gegen zufällige Kenntnisnahme, etwa durch Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag, zu schützen. Der informationsberechtigte Personenkreis ist zu beschränken.
2. Dem steht nicht das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit der Personalakte entgegen. Denn die Personalakte bleibt vollständig. Bei berechtigtem Anlass können der Umschlag geöffnet und die Daten eingesehen werden.
ArbGG § 67
GG Art. 1, Art. 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
BGB §§ 611, 242, 12, 862, 1004, 316, 264 Abs. 2
ZPO §§ 263, 264, 530
Aktenzeichen: 9AZR271/06 Paragraphen: GGArt.1 GGArt.2 GGArt.5 GGArt.12 BGB§611 BGB§242 BGB§12 BGB§862 BGB§1004 BGB§316 BGB§264 ZPO§263 ZPO§264 ZPO§530 Datum: 2006-09-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5532 Arbeits- und Angestelltenrecht - Personalakte Abmahnungsrecht
LAG Baden-Württemberg - ArbG Stuttgart
7.9.2006
3 Ta 159/06
Bewertung eines Antrags auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der Personalakte - indizielle Wirkung der Angabe nach § 61 GKG
GKG § 61 Aktenzeichen: 3Ta159/06 Paragraphen: GKG§61 Datum: 2006-09-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5184
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