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Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
BAG - LAG Hamm
18.10.2017
10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (unbillige Weisung).
Aktenzeichen: 10AZR330/16 Paragraphen: Datum: 2017-10-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9537 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
BAG
14.9.2017
5 AS 7/17
Versetzung - Verbindlichkeit einer Weisung
Der Fünfte Senat hält an seiner im Urteil vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) vertretenen Auffassung, wonach sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam ist - nicht hinwegsetzen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für
Arbeitssachen anrufen muss, nicht mehr fest.
Aktenzeichen: 5AS7/17 Paragraphen: Datum: 2017-09-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9532 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
24.2.2016
15 Sa 900/15
Unmöglichkeit - unternehmerische Entscheidung - Versetzung
1. Durch eine getroffene unternehmerische Entscheidung wird die Rechtsposition eines Arbeitnehmers noch nicht berührt.
2. Es geht nicht darum, organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers gerichtlich zu untersagen. Zu prüfen ist nur, ob die vom Arbeitgeber gewählte Umsetzungsform (Kündigung, Versetzung, Aufhebungsvertrag) wirksam ist.
BGB § 315
GewO § 106
ZPO § 259
GG Art 14
Aktenzeichen: 15Sa900/15 Paragraphen: BGB§315 Datum: 2016-02-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9269 Arbeits- und Angestelltenrecht Betriebsverfassungsrecht - Versetzung Betriebsrat
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
12.2.2015
5 TaBV 6/14
Versetzung - Zustimmungsverweigerung - Vertrauensleuteschutzabkommen
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Versetzung einer Postzustellerin, die Vertrauensfrau der Gewerkschaft ver.di ist, zu einem anderen Übergabepunkt mit der Begründung verweigern, die Maßnahme verstoße gegen das Vertrauensleute Schutzabkommen, wenn keine
Erörterung mit dem zuständigen Organ der Gewerkschaft ver.di stattgefunden hat.
Das Vertrauensleute Schutzabkommen ist ein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, der dem Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG unterfällt.
BetrVG § 99
TVG § 1 Abs 1
Aktenzeichen: 5TaBV6/14 Paragraphen: BetrVG§99 TVG§1 Datum: 2015-02-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9096 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung Direktionsrecht
LAG Baden-Württemberg - ArbG Mannheim
21.1.2015
13 Sa 72/14
Versetzung einer Arbeitnehmerin durch Zuweisung eines anderen Tätigkeitsfeldes
1. Die Ausübung des Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO durch den Arbeitgeber muss billigem Ermessen entsprechen.
2. "Billiges Ermessen" erfordert unter anderem die Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Sinne von Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn.
Aktenzeichen: 13Sa72/14 Paragraphen: Datum: 2015-01-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9033 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
LAG Hamm - ArbG Hamm
2.12.2014
7 Sa 863/14
Rechtswirksamkeit einer Versetzung
Aktenzeichen: 7Sa863/14 Paragraphen: Datum: 2014-12-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9006 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
Sächsisches LAG - ArbG Bautzen
27.3.2013
2 Sa 532/12
Versetzung durch die Bundesagentur für Arbeit
Haushaltsrecht vermag einen dienstlichen Versetzungsgrund auszumachen.
BHO § 20, § 46, § 49 Abs 1
Aktenzeichen: 2Sa532/12 Paragraphen: BHO§20 BHO§46 BGHO§49 Datum: 2013-03-27 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8767 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
LAG Düsseldorf - ArbG Düsseldorf
13.11.2012
16 Sa 1329/12
Versetzung, Flugbegleiter, Einsatzort
Die Umsetzung einer freien Unternehmerentscheidung (hier Schließung von Stationen eines Flugbetriebs) stellt ein gewichtiges Interesse des Arbeitgebers im Rahmen der Interessenabwägung nach § 106 Abs. 1 GewO i. V. m. § 315 Abs. 3 BGB dar; ein gegenläufiges Interesse des Arbeitnehmers muss weit überwiegen, um zu einer Abweichung von der unternehmerischen Entscheidung zu gelangen.
GeO § 106 Abs. 1
BGB § 315
Aktenzeichen: 16Sa1329/12 Paragraphen: GeO§106 BGB§315 Datum: 2012-11-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8592 Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge Versetzung
BAG - LAG Niedersachsen - ArbG Hannover
13.6.2012
10 AZR 296/11
Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer Fluggesellschaft
Ist in einem Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Einsatzort "grundsätzlich" in einer bestimmten Stadt sei, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin "auch vorübergehend oder auf Dauer ... an einem anderen Ort ... einsetzen" kann, ist damit hinreichend klargestellt, dass die
Bestimmung des Einsatzorts im Vertrag lediglich die erstmalige Ausübung des Weisungsrechts in Bezug auf den Arbeitsort enthält.
KSchG § 2
GewO § 106
BGB § 305, § 315
Aktenzeichen: 10AZR296/11 Paragraphen: KSchG§2 GewO§106 BGB§305 BGB§315 Datum: 2012-06-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8643 Arbeits- und Angestelltenrecht - Versetzung
Sächsisches LAG - ArbG Dresden
5.9.2011
7 SaGa 20/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren:
- Versetzung
- keine Darlegung und Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes
- keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Versetzung
Aktenzeichen: 7SaGa20711 Paragraphen: Datum: 2011-09-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8055
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