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Schadensrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Schadenersatz Sonstiges Verwirkung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
9.12.2010
25 Sa 1959/10
Schadensersatz wegen nicht abgeschlossenen Sparvertrag trotz arbeitsvertraglicher Zusage; Verwirkung
BGB §§ 275, 280, 283, 252
Aktenzeichen: 25Sa1959/10 Paragraphen: BGB3275 BGB§280 BGB§283 BGB§252 Datum: 2010-12-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7843 Arbeits- und Angestelltenrecht - Verwirkung
BAG - LAG München - ArbG München
14.02.2007
10 AZR 35/06
Verwirkung
BGB § 242
BGB § 611
Aktenzeichen: 10AZR35/06 Paragraphen: BGB§242 BGB§611 Datum: 2007-02-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5693 Arbeits- und Angestelltenrecht - Verwirkung
LAG Düsseldorf - ArbG Essen
09.03.2006
13 Sa 549/05
Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.
BGB § 242 Aktenzeichen: 13Sa549/05 Paragraphen: BGB§242 Datum: 2006-03-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4921 Arbeits- und Angestelltenrecht Prozeßrecht - Arbeitnehmerüberlassung Verjährung/Verwirkung
LAG Köln
03.06.2003
13 (3) Sa 2/03
Verwirkung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeit- und Umstandsmoment
Das Recht, im Falle der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher geltend zu machen, kann verwirken. Wegen der Eilbedürftigkeit der Klärung des Bestands des Arbeitsverhältnisses kann das Zeitelement der Verwirkung
jedenfalls nach Ablauf von etwa einem Jahr gegeben sein.
AÜG § 9 Nr. 1
AÜG § 10 Aktenzeichen: 13(3)Sa2/03 Paragraphen: AÜG§9 AÜG§10 Datum: 2003-06-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=1537
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