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Berufsrecht Prozeßrecht - Richter Gericht
LAG Baden-Württemberg
17.12.2014
1 SHa 34/14
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
1. Mit dem Erfordernis der paritätischen Besetzung der Richterbank bei den Gerichten für Arbeitssachen ist es nicht zu vereinbaren, dass ein ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer trotz aktiver Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen weiterhin als ehrenamtlicher
Richter der Arbeitnehmerseite tätig bleibt. Dies gilt auch dann, wenn sich der ehrenamtliche Richter nach wie vor der Arbeitnehmerseite verbunden fühlt.
2. Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn es sich um die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen auf der Arbeitnehmerseite selbst handelt, etwa bei einer Gewerkschaft oder einer "ausgelagerten" Einrichtung einer Gewerkschaft, z.B. der DGB-Rechtsschutz-GmbH. Die Europäische Akademie der Arbeit in Frankfurt ist keine derartige Einrichtung.
Aktenzeichen: 1SHa34/14 Paragraphen: Datum: 2014-12-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8983 Berufsrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Richter Arbeitszeit
LAG Baden-Württemberg - ArbG Karlsruhe
07.03.2005
3 Ta 31/05
Ehrenamtlicher Richter - Verdienstausfall - Gleitzeitregelung - freier Tag für Terminswahrnehmung
BAT § 52
JVEG §§ 4 Abs. 1, 18, 16, 20, 22 Aktenzeichen: 3Ta31/05 Paragraphen: BAT§52 JVEG§4 JVEG§18 JVEG§16 JVEG§20 JVEG§22 Datum: 2005-03-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3027
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