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Schadensrecht - Haftungsrecht Arbeitgeberhaftung
LAG Baden-Württemberg - ArbG Reutlingen
5.11.2020
17 Sa 12/20
Ausschlussfrist, Schadensersatzanspruch wegen falscher bzw. unvollständiger Auskunft zu steuerrechtlichen Fragen, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
1. Erteilt ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht, überobligatorisch eine falsche oder unvollständige Auskunft auf eine Frage des Arbeitnehmers zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung, haftet er nach § 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB für den durch die schuldhaft erteilte fehlerhafte Auskunft enstandenen Schaden.
2. Hinsichtlich der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trägt der den Arbeitgeber in Anspruch nehmende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens), greift zugunsten des Arbeitnehmers nicht ein, wenn es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab. Soweit der Bundesgerichtshof die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Kapitalanlagen auch dann anwendet, wenn mehr als eine Handlungsalternative bestanden hat, ist diese Rechtsprechung auf von Arbeitgebern erteilte Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen nicht zu übertragen.
Aktenzeichen: 17Sa12/20 Paragraphen: Datum: 2020-11-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10226 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG berlin
13.5.2016
2 Sa 63/16
Steuerschaden
Einer Arbeitnehmerin steht gegenüber einem Arbeitgeber grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zum Ersatz des Steuerschadens zu, wenn der Arbeitgeber Arbeitsvergütung aus Vorjahren nachzahlt.
BGB § 249, § 389, § 812
Aktenzeichen: 2Sa63/16 Paragraphen: BGB§249 BGB§389 BGB§812 Datum: 2016-05-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9324 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Sonstiges
BAG - LAG Düsseldorf
23.11.2006
8 AZR 701/05
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 254
BGB § 611
BGB § 670
Aktenzeichen: 8AZR701/05 Paragraphen: BGB§254 BGB§611 BGB§670 Datum: 2006-11-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5614 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Sonstiges
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
25.01.2006
10 AZR 238/05
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Eine unmittelbare Haftung der Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH besteht auch dann wegen Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH, wenn zwar ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, jedoch wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist und die geltend gemachten
Ansprüche zu den ausgefallenen Ansprüchen gemäß § 17 Abs. 3 GesO gehören. Ob Vermögenslosigkeit besteht, ist objektiv und rückblickend zu beurteilen. Offen bleibt, zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat.
HGB § 128
BGB §§ 705 ff.
GmbHG § 11 Abs. 2
GesO §§ 13 Abs. 1, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 idF vom 18. Dezember 1996 und vom 21. Mai 1997 § 48 Abs. 1, 50, 52 Aktenzeichen: 10AZR238/05 Paragraphen: HGB§128 BGB§705 GmbHG§11 GesO§13 GesO§17 GesO§19 Datum: 2006-01-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4599 Schadensrecht Sonstige Rechtsgebiete - Arbeitgeberhaftung Insolvenz
BAG - LAG Hamburg - ArbG Hamburg
15.12.2005
8 AZR 106/05
Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife
BGB §§ 249, 280 Abs. 1, 611 Haftung des Arbeitgebers, 823 Abs. 2
AktG § 92 Abs. 2
SGB III § 187
SGB X § 116 Abs. 1 Aktenzeichen: 8AZR106/05 Paragraphen: AktG§92 SGBIII§187 SGBX§116 BGB§249 BGB§280 BGB§611 BGB§823 Datum: 2005-12-15 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4558 Schadensrecht Altersversorgung - Arbeitgeberhaftung Betriebsrenten
BAG - LAG Hamburg - ArbG Hamburg
13.12.2005
9 AZR 436/04
Persönliche Haftung; unterbliebene Sicherung; Wertguthaben
1. Sind von einer GmbH keine Vorkehrungen getroffen worden, die der "Erfüllung der Wertguthaben" aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH dienen, so haftet der Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 7d SGB IV für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung
ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz der GmbH entstehen. Wertguthaben sind keine sonstigen Rechte i.S.d.. § 823 Abs. 1 BGB. § 7d SGB IV ist kein Schutzgesetz i.S.d.. § 823 Abs. 2 BGB.
2. Nicht entschieden ist, ob dies auch für die unterbliebene Insolvenzsicherung von Wertguthaben nach In-Kraft-Treten des § 8a AltTZG ab 1. Juli 2004 gilt.
AltTZG § 8a
BGB §§ 164, 278, 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1922
GmbHG § 13 Abs. 2
SGB IV § 7d
StGB §§ 263, 266 Abs. 1
ZPO § 246 Abs. 1 Aktenzeichen: 9AZR436/04 Paragraphen: BGB3164 BGB§278 BGB§823 BGB§1922 GmbHG§13 Datum: 2005-12-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4655 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Sonstiges Schadenersatz
BAG - LAG Nürnberg - ArbG Würzburg
24.11.2005
8 AZR 1/05
Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss
BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 264a
GmbHG § 13 Abs. 2 Aktenzeichen: 8AZR1/05 Paragraphen: BGB§276 BGB§823 StGB§264a GmbHG§13 Datum: 2005-11-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4411 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Sonstiges
BAG - LAG Nürnberg - ArbG Würzburg
24.11.2005
8 AZR 2/05
Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers
BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 264a
GmbHG § 13 Abs. 2 Aktenzeichen: 8AZR2/05 Paragraphen: BGB§611 BGB§276 BGB§823 StGB§264a GmbHG§13 Datum: 2005-11-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4443 Schadensrecht - Schadenersatz Arbeitgeberhaftung Sonstiges Arbeitsunfall
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Stralsund
12.10.2005
2 Sa 80/05
Der Kläger begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldner Freistellung von der Verbindlichkeit auf Schadensersatz hinsichtlich eines von ihm verursachten Verkehrsunfalls. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 1.12.2004 - 3 Ca 271/04 - Bezug genommen.
BGB § 611 Aktenzeichen: 2Sa80/05 Paragraphen: BGB§611 Datum: 2005-10-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4324 Arbeits- und Angestelltenrecht Sonstige Rechtsgebiete Schadensrecht - Altersteilzeit Insolvenz Arbeitgeberhaftung
LAG Baden-Württemberg - ArbG Freiburg
7.9.2005
10 Sa 29/05
Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Insolvenzsicherung - Haftung des Geschäftsführers
Aktenzeichen: 10Sa29/05 Paragraphen: Datum: 2005-09-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4567
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