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Tarifvertragsrecht - Tarifverträge Bindungswirkung Sonstiges
Sächsisches LAG - ArbG Leipzig
2.5.2005
3 Sa 924/04
Läuft ein arbeitsvertraglich in Bezug genommener Tarifvertrag während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, so läuft die Bezugnahme im Nachwirkungszeitraum weiter.
Für Rechtsverhältnisse, die erst im Nachwirkungszeitraum begründet werden, verneint das BAG eine Nachwirkung. Dieser Ansicht ist das überwiegende Schrifttum mit bedenkenswerten Erwägungen entgegengetreten. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 3Sa924/04 Paragraphen: Datum: 2005-05-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4020 Tarifvertragsrecht - Tarifverträge Bindungswirkung Sonstiges
LAG Berlin
13.06.2003
8 Sa 2353/02
Einschänkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das Baugewerbe
Die Einschänkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das Baugewerbe erstreckt sich auch auf Betriebe von Arbeitgebern, die einen nach der Stichtagsregelung
im ersten Teil der Einschränkungen, Abschnitt I Absatz 2 Buchstabe a) ausgenommenen Betrieb nach dem 1. Juli 1999 im Wege des Betriebsübergangs übernommen haben und selbst Mitglied in einem der dort aufgeführten Verbände sind.
Einschränkungen der Allgemeinverbindlicherklärung der AVE-Bekanntmachung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe vom 17.1.2000 Aktenzeichen: 8Sa2353/02 Paragraphen: Datum: 2003-06-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=1391 Tarifvertragsrecht - Tarifverträge Bindungswirkung Sonstiges
21.8.2002
4 AZR 263/01
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen
Eine dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge, an die der Arbeitgeber an seinem Sitz kraft Verbandszugehörigkeit gebunden ist, ist auch dann eine Gleichstellungsklausel, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieser Tarifverträge beschäftigt wird (Weiterführung von Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1
BGB §§ 133, 157, § 613 a Abs. 1 Satz 2
Gehaltsabkommen für die Beschäftigten in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Februar 1999, in Kraft ab 1. Januar 1999 Aktenzeichen: 4AZR263/01 Paragraphen: TVG§1 BGB§133 BGB§157 BGB§613a TVG§3 Datum: 2002-08-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=807
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