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Tarifvertragsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Geltungsbereich Allgemeinverbindlichkeit Sozialkasse Zusatzversorgungskasse
Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
10.3.2003
16 Sa 1220/02
Allgemeinverbindlicherklärung
1. Die Herausnahme von im Saarland ansässigen Betrieben aus dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk v. 23.11.1992 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die tarifvertraglichen Regelungen des VTV/Maler verstoßen weder gegen § 1 GWB noch gegen das europarechtliche Kartellverbot des Art. 81 EG (früher Art. 85 EGV)
GG Art. 3 Abs. 1
GWB § 5 TVG; § 1
EG Art. 81
VTV/Maler § 1 II Aktenzeichen: 16Sa1220/02 Paragraphen: GGArt.3 GWB§5 TVG§1 Art.81/EG VTV/Maler§1 Datum: 2003-03-10 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2100 Sonstige Rechtsgebiete Tarifvertragsrecht - Sozialkassen Zusatzversorgungskasse Geltungsbereich
Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
9.12.2002
16 Sa 777/02
Geltungsbereich der Bautarifverträge, Schreinerhandwerk
1. Ein Betrieb des vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge mit Rückausnahmen nach § 1 Abs.2 Abschn. V Nr. 8 VTV/Bau ausgenommenen Schreinerhandwerks liegt vor, wenn von den beschäftigten Arbeitnehmern arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten
durchgeführt werden, die nach Berufsrecht und Berufskunde dem Schreinerhandwerk zuzurechnen sind. Zu derartigen Tätigkeiten zählt auch der Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz und Rigips. Darlegungs- und im Streitfall beweispflichtig für das Vorliegen eines Schreinerhandwerksbetriebes ist derjenige, der sich hierauf beruft
2. Ein Betrieb des Schreinerhandwerks wird gleichwohl nach der Rückausnahmeregelung in § 1 Abs.2 Abschn. V Nr.8 VTV/Bau für Trocken- und Montagebauarbeiten vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge erfasst, wenn arbeitszeitlich überwiegend Wand- und
Deckenverkleidungen aus Holz oder Rigips montiert werden . Für das Eingreifen dieser Rückausnahmeregelung ist wiederum derjenige darlegungs- und im Streitfall beweispflichtig, der sich darauf beruft.
TVG Tve:Bau § 1
ZPO §§ 284, 286
VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 8 Aktenzeichen: 16Sa777/02 Paragraphen: ZPO§284 ZPO§286 VTV/Bau§1 Datum: 2002-12-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2098 Tarifvertragsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Geltungsbereich Sozilakassen Zusatzversorgungskasse
Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
25.11.2002
16 Sa 1162/02
Geltungsbereich der Bautarifverträge, Kugelstrahlarbeiten
Ein Betrieb, dessen ausschließliches Tätigkeitsfeld darin besteht, Böden zur Vorbereitung einer anschließenden Beschichtung durch andere Betriebe mit Metallkugeln zu bestrahlen (Kugelstrahlarbeiten), ist kein baugewerblicher iSv § 1 Abs.2 VTV/Bau (Klarstellung zu Kammerurteil v. 03.03.1997 -16 Sa 1687/97).
TVG Tve: Bau § 1
VTV/Bau § 1 Abs.2 Aktenzeichen: 16Sa1162/02 Paragraphen: VTV/Bau§1 Datum: 2002-11-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2099
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