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Verdienst- und Entlohnung - Abfindung Sonstiges
LAG München - ArbG München
22.1.2015
3 Sa 694/14
Abfindung - Transferentgelt - Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit - Stichtag
1. Arbeitnehmer, die nicht unter den persönlichen Geltungsbereich eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag fallen, haben keine Ansprüche auf erhöhte Vergütung oder Abfindung.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit der tariflichen Differenzierung hat nur unter engen, hier nicht vorliegenden Voraussetzungen eine "Angleichung nach oben" zur Folge, die der Klagepartei Ansprüche vermitteln könnte.
3. Eine Verletzung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt ein eigenes gestaltendes Verhalten des Arbeitgebers voraus, das mit der Bezugnahme auf zwei verschiedene Tarifsozialverträge nicht vorliegt.
4. Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 75 Abs. 1 BetrVG setzt neben einem Verschulden des Arbeitgebers voraus, dass ihm gegenüber eine Korrektur des Sozialplanvolumens "nach oben" zumutbar ist.
Aktenzeichen: 3Sa694/14 Paragraphen: Datum: 2015-01-22 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9047 Verdienst- und Entlohnung - Abfindung
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Neumünster
28.2.2012
3 Sa 473/11
Abfindung, Auswirkung, Benachteiligung, Betriebsvereinbarung, Höchstbegrenzungsklausel, Kappungsgrenze, Schwerbehinderung, Sozialplan, Ungleichbehandlung
BetrVG § 75
AGG § 1, § 3
GG Art 1 Abs 1
Aktenzeichen: 3Sa473/11 Paragraphen: BetrVG§75 AGG§1 AGG§3 GGArt.1 Datum: 2012-02-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8289 Verdienst- und Entlohnung Sonstige Rechtsgebiete - Abfindung Aufhebungsvereinbarung Insolvenz
BAG - LAG Düsseldorf - ArbG Solingen
10.11.2011
6 AZR 357/10
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers
Der Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ist ausgeschlossen, wenn das Insolvenzgericht dem Arbeitgeber nach dem Eröffnungsantrag derartige Zahlungen gem. § 21 InsO untersagt hat.
BGB § 323 Abs 1
InsO § 130 Abs 1, § 130 Abs 2, § 143 Abs 1, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: 6AZR357/10 Paragraphen: BGB§323 InsO§130 InsO§143 InsO§21 Datum: 2011-11-10 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8131 Verdienst- und Entlohnung - Abfindung Insolvenzschutz Sonstiges
BAG - LAG Düsseldorf - ArbG Duisburg
27.09.2007
6 AZR 975/06
Abfindungszahlung in der Insolvenz
Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.
InsO § 38
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2
Aktenzeichen: 6AZR975/06 Paragraphen: InsO§38 InsO§55 Datum: 2007-09-27 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6294 Verdienst- und Entlohnung - Abfindung
LAG Düsseldorf - ArbG Düsseldorf
02.05.2007
7 Sa 1122/06
Vererblichkeit einer ratierlich zu zahlenden Abfindung
Ergibt eine zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffene Vereinbarung, dass eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ratierlich zu zahlende Abfindung nicht nur eine Gegenleistung für die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein soll, sondern vorrangig dem Zweck dient, die Existenz des Arbeitnehmers für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bis zum Rentenbezug zu sichern, so geht der Anspruch auf Zahlung der ratierlichen Abfindung nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht durch Erbfolge gemäß § 1922 Abs.1 BGB auf die Erben über.
Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Parteien die zu zahlenden Leistungen als "Abfindung" bezeichnet haben. Für die Frage, ob eine Leistung auf die Erben übergeht, ist nicht deren Bezeichnung, sondern deren sich aus dem Parteiwillen ergebender Zweck entscheidend.
BGB § 1922
Aktenzeichen: 7Sa1122/06 Paragraphen: BGB§1922 Datum: 2007-05-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5896 Verdienst- und Entlohnung - Abfindung Gleichbehandlung
BAG - Hessisches LAG - ArbG Frankfurt
13.02.2007
9 AZR 729/05
Abfindung, Gleichbehandlung
Bietet der Arbeitgeber Arbeitnehmern das freiwillige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gegen Abfindungszahlung an, stellt es keine unzulässige Benachteiligung dar, wenn er Teilzeitbeschäftigten nur eine Abfindung nach dem Grundsatz "pro rata temporis" (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG) zusagt.
TzBfG § 4 Abs. 1
BGB § 611a Abs. 1
BGB § 612 Abs. 3 aF
Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 2
Aktenzeichen: 9AZR729/05 Paragraphen: TzBfG§4 BGB§611a BGB§612 76/207/EWG Datum: 2007-02-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5784 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Abtretung Abfindung
LAG Düsseldorf - ArbG Düsseldorf
29.06.2006
11 Sa 291/06
1. Die (Voraus-)Abtretung eines dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes (§§ 9, 10 KSchG i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG a. F. und n. F.) ist nicht nach § 399 1. Alt. BGB wegen ihrer Entschädigungsfunktion (zuletzt wieder BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3) ausgeschlossen.
2. Voraussetzung für eine wirksame Vorausabtretung ist, dass die abgetretene Forderung, hier der Abfindungsanspruch, von dem Abtretungsvertrag erfasst wird. Dies ist nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung festzustellen.
3. Die Vorausabtretung von Arbeitsentgeltansprüchen schließt nicht den Abfindungsanspruch ein. Dem steht nicht die Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 - EzA § 767 ZPO Nr. 2), wonach die Pfändung von Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO auch eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, entgegen (vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA-RR 2006, 365, 366).
BGB §§ 398, 399 Aktenzeichen: 11Sa291/06 Paragraphen: BGB§398 BGB§399 Datum: 2006-06-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4987 Verdienst- und Entlohnung Kündigungsrecht - Abfindung
LAG Köln - ArbG Köln
12.01.2006
10 (8) Sa 606/04
Abfindung, Rückzahlung, Verfallklausel
Zur Reichweite einer Verfallklausel, wonach vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen, wenn Ansprüche erst nach Ablauf dieser Frist entstehen und fällig werden können.
MTV für das private Versicherungsgewerbe § 24 Aktenzeichen: 10(8)Sa606/04 Paragraphen: Datum: 2006-01-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4715 Verdienst- und Entlohnung Sonstige Rechtsgebiete - Abfindung Insolvenz
LAG Köln - ArbG Bonn
28.04.2005
5 Sa 1409/04
Abfindung, Masseverbindlichkeit
Abfindungsforderungen, die auf einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Tarifvertrag beruhen und durch eine Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst werden, sind keine Masseforderungen i. S. vom § 55 Abs. 1 InsO
InsO § 55 Aktenzeichen: 5Sa1409/04 Paragraphen: InsO§55 Datum: 2005-04-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3587 Verdienst- und Entlohnung - Abfindung
Hessisches LSG - SG Frankfurt/Main
17.03.2005 (nicht rechtskräftig)
L 8/14 KR 95/04
Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Echte Abfindung, die nicht eine Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt ist, ist Beitragsfrei. (Leitsatz der Redaktion)
SGB IV § 14 Abs. 1 Aktenzeichen: L8/14KR95/04 Paragraphen: SGBIV§14 Datum: 2005-03-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3471
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