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Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Rostock
31.1.2017
5 Sa 28/16
Anrechnung leistungsabhängiger Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn
1. Das Mindestlohngesetz zielt nicht darauf ab, die bisherigen Vergütungsmodelle mit ihren unterschiedlichen Lohnbestandteilen einzuschränken. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen ist auch nach der Einführung des Mindestlohns weiterhin zulässig, wenn
gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.
2. Der Arbeitnehmer ist arbeitsvertraglich verpflichtet, seine persönliche Leistungsfähigkeit auszuschöpfen. Ein leistungsabhängiger Lohnbestandteil, der das Ziel hat, dem Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz dafür zu bieten, in quantitativer und qualitativer Hinsicht seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht nachzukommen, ist geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen.
MiLoG § 1
BGB § 611 Abs 1
Aktenzeichen: 5Sa28/16 Paragraphen: MiLoG§1 BGB§611 Datum: 2017-01-31 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9443 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Cottbus
5.1.2017
10 Sa 1425/16
Hat sich ein Nachunternehmer gegenüber einem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer öffentlichen Auftragsvergabe zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns verpflichtet, kann ein Arbeitnehmer seine Forderung auf diesen Mindestlohn unmittelbar auf den Rahmenvertrag stützen.
VergabeG BB § 5, § 3
BGB § 328
Aktenzeichen: 10Sa1425/16 Paragraphen: BGB§328 VergabeGBB§5 Datum: 2017-01-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9434 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Stralsund
22.11.2016
5 Sa 298/15
Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn
1. Eine tarifvertragliche Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, ist regelmäßig geeignet, den gesetzlichen Mindestlohnanspruch zu erfüllen.
2. Die Funktion des Mindestlohns gebietet es nicht, die Anwesenheitsprämie zusätzlich zu diesem zahlen. Die Anwesenheit bzw. das Tätigwerden am Arbeitsplatz ist mit dem Mindestlohn abgegolten.
MiLoG § 1
BGB § 362, § 366
Aktenzeichen: 5Sa298/15 Paragraphen: Datum: 2016-11-22 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9395 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
ArbG Berlin
17.6.2016
28 Ca 2961/16
Die Verpflichtung, auch Praktikanten vorbehaltlich der Ausnahmetatbestände in § 22 Abs. 1 MiLoG den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, kann bei einem schriftlich auf vier Monate befristeten Praktikum nach Ablauf des ersten Monats nicht dadurch im Nachhinein aus der Welt geschafft werden, dass der Arbeitgeber mit dem Betroffenen für die restlichen drei Monate einen auf nunmehr (noch) drei Monate befristeten Praktikantenvertrag abschließt und im Rechtsstreit beteuert, die vorherige Abmachung sei nur "missverständlich" abgefasst
gewesen
Aktenzeichen: 28Ca2961/16 Paragraphen: Datum: 2016-06-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9356 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
ArbG Hamburg
2.3.2016
27 Ca 443/15
Mindestlohn und Bereitschaftsdienst
1. Bereitschaftsdienste unterfallen § 1 MiLoG.
2. Für die Einhaltung des Mindestlohns kommt es auf die im Abrechnungszeitraum nach § 2 Abs. 1 MiLoG gezahlte Vergütung sowie die geleisteten Stunden an. Werden in einem Monat sowohl Vollarbeit als auch Bereitschaftsdienste erbracht, muss im Monatsdurchschnitt der
Mindestlohn pro Stunde erreicht werden. Unerheblich ist dabei, ob ein Tarifvertrag für den Bereitschaftsdienst eine Stundenvergütung vorsieht, die für sich gesehen die Grenze des § 1 Abs. 2 MiLoG nicht erreicht.
MiLoG § 1, § 2
Aktenzeichen: 27Ca443/15 Paragraphen: MiLoG§1 MiLoG§2 Datum: 2016-03-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9262 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Frankfurt/Oder
18.2.2016
5 Sa 1904/15
Kein Mindestlohn nach Europäischer Sozialcharta
Aus Art. 4 Nr. 1 ESC folgt keine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Gewährleistung eines Mindest-Nettolohns, welche bei der Auslegung von § 138 BGB zu berücksichtigen wäre.
BGB § 138
EuSC Art 4 Nr 1
Aktenzeichen: 5Sa1904/15 Paragraphen: Datum: 2016-02-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9345 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Brandenburg
12.2.2016
2 Sa 2002/15
Mindestlohn - Nachtarbeitszuschlag
Der Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen.
MiLoG § 1 Abs 2, § 3
ArbZG § 6 Abs 5
Aktenzeichen: 2Sa2002/15 Paragraphen: Datum: 2016-02-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9472 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
29.1.2016
6 Sa 273/15
Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie
Auf den Mindestlohnanspruch einer Pflegeassistentin nach § 2 PflegeArbbV ist eine "Funktionszulage Inkontinenzbeauftragte" anrechenbar, wenn arbeitsvertraglich eine Tätigkeit als "Pflegeassistentin und Inkontinenzbeauftragte" vereinbart ist und das Verwalten und Bestellen von Inkontinenzmitteln damit zur arbeitsvertraglich geschuldeten Normaltätigkeit zählt, ohne dass eine ansonsten unbezahlte überobligatorische Arbeitsleistung erkennbar ist.
PflegeArbbV § 2
BGB § 611 Abs 1
AEntG 2009
MiLoG
Aktenzeichen: 6Sa273/15 Paragraphen: Datum: 2016-01-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9346 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn
LAG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
2.10.2015
9 Sa 570/15
Mindestlohngesetz - Sonderzuwendung - Urlaubsgeld - Änderungskündigung
1. Nicht funktional gleichwertige Leistungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Leistungen auf tarifliche Mindestlöhne wie an weitere Voraussetzungen geknüpfte Sonderzuwendungen und nur im Falle der Urlaubsgewährung zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
2. Sollen diese Leistungen aufgrund der Einführung des Mindestlohnes gestrichen werden, müssen die Voraussetzungen einer Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung vorliegen.
KSchG § 2, § 1 Abs 1
MiLoG § 1
Aktenzeichen: 9Sa570/15 Paragraphen: KSchG§2 KSchG§1 Datum: 2015-10-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9217 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn Urlaubsgeld
ArbG Bautzen
25.6.2015
1 Ca 1094/15
Berechnung von Nachtzuschlägen auf Basis des Mindestlohnes - keine Anrechnung eines tariflichen zusätzlichen Urlaubsgeldes auf den Mindestlohn
Aktenzeichen: 1Ca1094/15 Paragraphen: Datum: 2015-06-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9185
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