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Verdienst- und Entlohnung - Provisionen
LAG Köln - ArbG Köln
8.5.2020
4 Sa 662/19
Zahlung von fiktiven durchschnittlichen Provisionen für Krankheits-, Urlaubs- und gesetzliche Feiertage
Einzelfall der Bemessung einer fiktiven Provision im Rahmen der Entgeltfortzahlung und des Urlaubsentgelts bei stark schwankenden Provisionen im Referenzzeitraum aufgrund einer gerichtlichen Schätzung sowie unter Berücksichtigung einer vereinbarten monatlichen Mindestprovision.
EntgFG § 2 Abs 1, § 3 Abs 1, § 4 Abs 1, § 4 Abs 1a
BUrlG § 11 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 4Sa662/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10250 Verdienst- und Entlohnung - Provisionen
ArbG Berlin
30.10.2015
28 Ca 7745/15
28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - "Mindestlohns" - Entfernung mehrerer verschriftlichter Abmahnungen - Erstattung von Provisionsvorschüssen
1. Haben die Vertragsparteien sich für einen Außendienstler per Zielvereinbarung auf bezifferte Umsatzzahlen verständigt, so kann der Arbeitgeber deren Verfehlung nicht schon als solche als Verletzung vertraglicher Pflichten mit Abmahnung belegen (ebenso schon LAG
Düsseldorf 2.09.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage [2015], Teil II Z 5 Rn. 11-12). Der Arbeitnehmer schuldet "das ,Wirken', nicht das ,Werk'" (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]).
2. Nimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Widerklage auf Ausgleich überzahlter Provisionsvorschüsse in Anspruch, so genügt es seinen prozessualen Obliegenheiten zur Schilderung des Klagegrundes (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) regelmäßig nicht, sich zur Begründung lediglich auf seine eigene - streitige - Provisionsabrechnung mit dem Anerbieten zu
berufen, deren "Richtigkeit" durch Sachverständigengutachten zu verifizieren.
Aktenzeichen: 28CA7745/15 28Ca12279/15 Paragraphen: Datum: 2015-10-30 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9237 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Arbeits-/Angestelltenverträge Provisionen
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
03.06.2009
15 Sa 310/09
Überprüfung eines Consultant-Vertrages; freier Dienstnehmer; Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Garantieprovision; überraschende Klausel
Regelungen zu einem Darlehen stellen nach § 305 c Abs. 1 BGB überraschende Klauseln dar, wenn sie unter der drucktechnisch hervorgehobenen Überschrift "Vergütung" erfolgen und in einer 11-ziffrigen Regelung sonst nur "EUR 2000,00" drucktechnisch hervorgehoben wird, wobei dieser Betrag sich nicht auf die Höhe der Vergütung, sondern auf die Höhe eines monatlichen Darlehens bezieht.
BGB §§ 138, 305 c Abs. 1
Aktenzeichen: 15Sa310/09 Paragraphen: BGB§138 BGB§305c Datum: 2009-06-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7045 Verdienst- und Entlohnung - Prämien Provisionen Sonstiges
BAG - LAG Düsseldorf
6.5.2009
10 AZR 443/08
Zum Anspruch auf eine Bonuszahlung - keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch eine Bestandsklausel
Aktenzeichen: 10AZR443/08 Paragraphen: Datum: 2009-05-06 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7040 Verdienst- und Entlohnung - Provisionen
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
28.01.2009
15 Sa 1490/08
Konkludente Umwandlung eines Provisionsvorschusses in eine Garantieprovision
HGB §§ 65, 87
BGB §§ 133, 157
Aktenzeichen: 15Sa1490/08 Paragraphen: HGB§65 HGB§87 BGB§133 BGB§157 Datum: 2009-01-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6877 Verdienst- und Entlohnung - Prämien Provisionen Sonstiges
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
26.11.2008
15 Sa 974/08
fiktive Aktienoptionen; Anpassung der Bedingungen bei einem squeeze-out; Wert der Optionen; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
BGB §§ 317 I, 318 II, 319 I
EGBGB Art. 229 § 6
Aktenzeichen: 15Sa974/08 Paragraphen: BGB§317 BGB§318 BGB§319 Datum: 2008-11-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6821 Verdienst- und Entlohnung - Gratifikationen Provisionen
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Mainz
07.10.2005
8 Sa 484/05
Gleichbehandlung bei Gratitfikation und nebenabsprachlich gewährten Umsatzprovisionsbeteiligungen Aktenzeichen: 8Sa484/05 Paragraphen: Datum: 2005-10-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4131 Verdienst- und Entlohnung Prozeßrecht - Provisionen Beweislast Darlegungslast
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
29.06.2004
5 Sa 465/02
Ruckzahlung von Provisionsvorschüssen
1. Die Beklagte hat dem Kläger während des Arbeitsverhältnisses Provisionsvorschüsse gezahlt. Diese Vorschüsse stellten bzw. stellen Vorauszahlungen der Beklagten auf noch nicht verdiente Provisionen des Klägers dar. Der Arbeitnehmer, der sich Geldbeträge als Vorschuss zahlen lässt, - der also Geld als Vorschuss nimmt, verpflichtet sich damit, den
Vorschuss dem Vorschussgeber (- und Arbeitgeber-) zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung gegen diesen nicht entsteht. Dies ist anerkanntes Recht.
2. Ebenso ist es anerkanntes Recht, dass im Streitfall dem Arbeitnehmer bzw. dem Vorschussempfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt, dass er die ihm unstreitig gezahlten Provisionsvorschüsse "in's Verdienen" gebracht hat. Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast rechtfertigt sich daraus, dass sich in einem Fall der vorliegenden Art
der Streit der Parteien auf das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen bezieht, für die in der Regel der Anspruchssteller darlegungs- und beweisbelastet ist. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO § 322
ZPO § 325
ArbGG § 69 Abs. 2
BGB § 291 Aktenzeichen: 5Sa465/02 Paragraphen: ZPO§322 ZPO§325 ArbGG§69 BGB§291 Datum: 2004-06-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2675 Verdienst- und Entlohnung Prozeßrecht - Provisionen Prozeßhandlungen Sonstiges
BAG - LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
21.3.2004
10 AZR 191/03
Abtretung, Anforderungen an die Substantiiertheit der Darlegung
Die Beklagte hatte gegenüber einer unstreitig entstandenen Provisionsforderung eingewandt, der Kläger habe diese an einen Kollegen abgetreten. Das Landesarbeitsgericht hatte die Darlegungen hierzu für unsubstantiiert gehalten und daher keinen Beweis erhoben. Die
Verfahrensrüge der Beklagten war erfolgreich und führte zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zwecks Beweiserhebung. Die Beklagte hatte den Sachverhalt der Abtretung genügend bestimmt dargelegt und Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptungen vorgetragen.
BGB § 398
ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Aktenzeichen: 10AZR191/03 Paragraphen: BGB§398 ZPO§551 Datum: 2004-03-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2120
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