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Verdienst- und Entlohnung - Reisekosten
LAG Niedersachsen - ArbG Osnabrück
28.03.2008
16 Sa 780/07
Vergütung, Reisezeiten
Vergütung für Reisezeiten für Fahrer zur Erreichung der Baustelle
Arbeitsstelle im tariflichen Sinne ist der Bauhof, wenn der Arbeitnehmer diesen zu Beginn der Arbeitszeit aufsucht, um Anweisungen entgegenzunehmen.
Gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung für den Fahrer des PKW, der die Arbeitnehmer zur Baustelle bringt, ist hierfür der übliche Lohn zu zahlen.
KSchG § 1
BRTV-Bau §§ 3 und 5
Aktenzeichen: 16Sa780/07 Paragraphen: KSchG§1 Datum: 2008-03-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6758 Verdienst- und Entlohnung - Reisekosten
LAG Baden-Württemberg - ArbG Stuttgart
1.2.2006
2 TaBV 4/05
Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten - wenn eine Reisekostenregelung im Unternehmen besteht. Erforderlichkeit der Buchung einer Konferenzpauschale
Aktenzeichen: 2TaBV4/05 Paragraphen: Datum: 2006-02-01 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4548 Verdienst- und Entlohnung - Reisekosten
LAG Baden-Württemberg - ArbG Freiburg
17.06.2005
9 Sa 1/05
Vertragliche Reisekostenpauschale, einseitige Umstellung auf Einzelabrechnung ohne Änderungskündigung
konkludentes Widerrufsrechts-Verhältnis der vertraglichen Pauschale zur tariflichen Regelung
MTV §§ 19 Nr. 4, 20
TVG § 4 Abs. 3 Aktenzeichen: 9Sa1/05 Paragraphen: MTV§19 MTV§20 TVG§4 Datum: 2005-06-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3693 Prozeßrecht Verdienst- und Entlohnung Öffentlicher Dienst - Kostenrecht Reisekosten Verdienst/Vergütung Sonstiges
LAG Baden-Württemberg - ArbG Freiburg
24.05.2004
3 Ta 93/04
Kein Anspruch eines Bediensteten des Landesamts für Besoldung und Versorgung auf Erstattung seiner Reisekosten für die Wahrnehmung eines auswärtigen Termins in einem Arbeitsrechtsstreit mit dem Bundesland
ZPO §§ 80 Abs. 1, 88 Abs. 2, 91 Abs. 1 Satz 1, 103, 104
ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 3Ta93/04 Paragraphen: ZPO§80 ZPO§88 ZPO§91 ZPO§103 ZPO§104 ArbGG§12a Datum: 2004-05-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2731 Verdienst- und Entlohnung - Reisekosten
BAG - LAG Hamburg - ArbG Hamburg
19.2.2004
6 AZR 111/03
Reisekostenvergütung Kürzung bei Kostenersparnis
1. Finden nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BAT für die Reisekostenvergütung die Bestimmungen des HmbRKG Anwendung, hat der Angestellte einen tariflichen Anspruch auf Reisekostenvergütung. Dieser ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbRKG auf die Abgeltung der dienstlich veranlassten Mehraufwendungen gerichtet.
2. Das Prinzip der Mehraufwandserstattung schließt einen Auslagenersatz für Kosten der allgemeinen Lebensführung aus. Dazu gehören die Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung des Angestellten und seiner Dienststelle. Diese fallen auch bei einem im Außendienst eingesetzten Angestellten an, wenn er mit Zustimmung des Arbeitgebers den Außendienst
von seiner Wohnung aus antreten darf, ohne dass die grundsätzliche Anwesenheitspflicht in der Dienststelle aufgehoben ist.
BRKG § 3 Abs. 1 Satz 1
Hamburgisches Reisekostengesetz (HmbRKG) idF v. 21. Mai 1974 (HambGVBl. S. 159) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4, § 6 Abs. 1 idF v. 3. März 1992 (HambGVBl. S. 38), § 7
BAT § 42 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a Aktenzeichen: 6AZR111/03 Paragraphen: BRKG§3 BAT§42 Datum: 2004-02-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2075
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