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Verdienst- und Entlohnung - Zuwendungen
BAG - LAG Düsseldorf
24.3.2011
6 AZR 765/09
Rückwirkender Wegfall einer Zuwendung - Vertrauensschutz
Aktenzeichen: 6AZR765/09 Paragraphen: Datum: 2011-03-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7868 Verdienst- und Entlohnung - Zuwendungen Rückzahlung
LAG Köln - ArbG Aachen
11.05.2009
2 Sa 18/09
Rückzahlung, Sonderzuwendung
§ 20 TV-L i.V.m. § 21 TVÜ-L ist dahin auszulegen, dass für die Zuwendung des Jahres 2007 keine Rückzahlungsverpflichtung mehr besteht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Rückzahlungstatbestand erst im Jahre 2008 entstanden ist.
§ 20 TV-L
§ 21 TVÜ-L
Aktenzeichen: 2Sa18/09 Paragraphen: Datum: 2009-05-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7146 Verdienst- und Entlohnung Arbeits- und Angestelltenrecht - Zuwendungen Betriebliche Übung
BAG
28.05.2008
10 AZR 274/07
Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung
1. Wie lange eine betriebliche Übung bestehen muss, damit ein Arbeitnehmer berechtigt erwarten kann, dass sie fortgesetzt werde, hängt davon ab, wie häufig die Leistungen erbracht worden sind. Dabei kommt es auf die Zahl der Anwendungsfälle im Verhältnis zur Belegschaftsstärke an. In die Bewertung der Relation von Anzahl der Wiederholungen und
Dauer der Übungen sind auch Art und Inhalt der Leistungen einzubeziehen (vgl. BAG vom 28.06.2006, 10 AZR 385/05).
2. Ein aus betrieblicher Übung erwachsener Anspruch eines einzelnen Arbeitnehmers kann nicht ohne weiteres dadurch untergehen, dass der Arbeitgeber gegenüber anderen Arbeitnehmern die Übung einstellt und der Arbeitnehmer dazu schweigt. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei den betriebsüblichen Leistungen um einmalige Leistungen handelt und der Anspruchsteller selbst noch nie in den Genuss der Leistungen gekommen ist (vgl. BAG vom 18.07.1968, 5 AZR 400/67).
3. Hinweise des Senats: "Parallelverfahren 28. Mai 2008, 10 AZR 274/07 (führend, vorliegend) und 10 AZR 275/07."
BGB § 242
BGB § 611 Abs 1
Aktenzeichen: 10AZR274/07 Paragraphen: BGB§242 BGB§611 Datum: 2008-05-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6542 Verdienst- und Entlohnung - Zuwendungen Rückzahlung
BAG - LAG München - ArbG München
25.04.2007
10 AZR 634/06
Rückforderung einer Zuwendung
BGB §§ 151 Satz 1, 307, 310 Abs. 4 Satz 3, 387, 389, 611 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1
TVG § 4 Abs. 5
TV Zuwendung § 1 Abs. 1 Nr. 3
TV Zuwendung § 1 Abs. 5
Aktenzeichen: 10AZR634/06 Paragraphen: BGB§151 BGB§307 BGB§310 BGB§387 BGB§389 BGB§611 GGArt.12 TVG§4 Datum: 2007-04-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5790 Verdienst- und Entlohnung Arbeits-und Angestelltenrecht - Weihnachtsgeld Zuwendungen Fristen
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Kiel
28.9.2006
1 Sa 213/06
Sonderzuwendung, Weihnachtsgeld, Ausschlussfrist, Geltendmachung vor Fälligkeit, Forderung, Spezifizierung
Gemäß § 62 Abs. 2 DRK-Arbeitsbedingungen müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls verfallen sie.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen der Ausschlussfrist jedenfalls dann möglich, wenn ein Anspruch bereits entstanden, jedoch noch nicht fällig ist. Dem hat sich auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein angeschlossen. Dem ist jedenfalls dann zu folgen, wenn der Arbeitgeber vorher angekündigt hat, die noch nicht fällige Zahlung nicht leisten zu wollen. (Leitsatz der Redaktion)
§ 62 Abs. 2 DRK-Arbeitsbedingungen
Aktenzeichen: 1Sa213/06 Paragraphen: Datum: 2006-09-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5373 Verdienst- und Entlohnung - Zuwendungen
LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Dessau
09.05.2006
8 Sa 856/05
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Jubiläumszuwendung gemäß § 39 BAT-O. Die Berufung des beklagten Landes auf die Ausschlussfrist des § 70 BAT-O hält sie für treuwidrig.
Aktenzeichen: 8Sa856/05 Paragraphen: BAT-O § 70 BAT-O§39 Datum: 2006-05-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4827 Verdienst- und Entlohnung - Sonderzahlungen Zuwendungen
LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Magdeburg
14.3.2006
8 Sa 377/05
Der Kläger begehrt die Zahlung einer Sonderzuwendung für das Jahr 2004.
Aktenzeichen: 8Sa377/05 Paragraphen: Datum: 2006-03-14 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4826 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Betriebliche Übung Zuwendungen
BAG - LAG München - ArbG München
28.7.2004
10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung, Betriebliche Übung, Gleichbehandlung
1. Gewährt ein Arbeitgeber, der ca. 230 Arbeitnehmer beschäftigt, sechs Arbeitnehmern "der ersten Stunde" und im übernächsten Jahr nochmals zwei Arbeitnehmern anläßlich ihres 25-jährigen Dienstjubiläums eine Jubiläumszuwendung, so begründet er damit noch keine betriebliche Übung, auf Grund derer auch nachfolgende Jubilare eine entsprechende Zuwendung beanspruchen könnten.
2. Die Entscheidung des Arbeitgebers, ab sofort alle freiwilligen Leistungen einzustellen, steht späteren Ansprüchen auf eine Jubiläumszuwendung aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit früheren Jubilaren entgegen, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass nur ein einzelner Jubilar oder einzelne Jubilare benachteiligt und in der Folgezeit wieder Jubiläumszuwendungen/freiwillige Leistungen gewährt werden sollen (Stichtagsprinzip).
BGB §§ 133, 151, 157, 242, 611 Aktenzeichen: 10AZR19/04 Paragraphen: BGB§133 BGB§151 BGB§157 BGB§242 BGB§611 Datum: 2004-07-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2509 Betriebsverfassungsrecht Verdienst- und Entlohnung - Betriebsrat Zuwendungen
BAG - LAG baden-Württemberg - ArbG Lörrach
28.4.2004
10 AZR 481/03
Jubiläumszuwendung Ausschlussfrist Geltendmachung durch den Betriebsrat für künftige Jubilare
Lässt ein Tarifvertrag zur Wahrung der in ihm vorgesehenen Ausschlussfrist eine Geltendmachung von Ansprüchen der Arbeitnehmer "durch den Betriebsrat dem Grunde nach" genügen, wobei diese Geltendmachung bis zur Erfüllung der Ansprüche auch für "sich anschließende Ansprüche" ausreichen soll, so können vom Betriebsrat für die Arbeitnehmer auch noch nicht entstandene Ansprüche geltend gemacht und damit dem Verfall entzogen werden.
BGB §§ 133, 157, 611, 613a
MTV für die Beschäftigten der Metallindustrie Südbaden vom 8. Mai 1990 § 18 Aktenzeichen: 10AZR481/03 Paragraphen: BGB§133 BGB§157 BGB§611 BGB§613a Datum: 2004-04-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2182 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Verdienst- und Entlohnung - Kündigungdrecht Tarifliche Sonderzahlungen Zuwendungen
4.12.2002
10 AZR 82/02
Sonderzahlung - Nichtverlängerung einer Befristung - Rückzahlung
§ 20 Ziff. 5 MTV knüpft eine Pflicht zur Rückzahlung einer Zuwendung nur an ein Ausscheiden infolge eigener Kündigung oder durch Arbeitgeberkündigung, deren Gründe der Arbeitnehmer ausschließlich zu vertreten hat. Die Weigerung, dem Angebot der Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zuzustimmen, ist diesen Kündigungstatbeständen nicht gleichzustellen.
Manteltarifvertrag vom 23. Juni 1997 für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels § 20 Ziff. 5 Aktenzeichen: 10AZR82/02 Paragraphen: Datum: 2002-12-04 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=1052
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