Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 13
Bankrecht - Kontokorrent Steuerrecht
BFH
1.12.2011
VII R 23/11
Steuererstattung auf ein gekündigtes Kontokorrentkonto begründet keine Rückzahlungspflicht der Bank
Der Senat hat sich damit der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen, der in der Entgegennahme des Überweisungsbetrages und dessen Verbuchung auf dem intern weitergeführten Konto ein Handeln für den früheren Kontoinhaber --weiterhin als Zahlstelle-- sieht. Denn die Bank ist in Nachwirkung des Girovertrages verpflichtet, Zahlungen, die sie - wozu
sie befugt ist - für den früheren Kunden entgegennimmt, auf dem bisherigen Konto entsprechend § 676f Satz 1 BGB in der bis zum 30. Oktober 2009 gültigen Fassung zu verbuchen bzw. nach § 667 BGB herauszugeben. Mit der Gutschrift erfüllt sie demnach eine eigene
nachvertragliche Pflicht, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung wirksam veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VIIR23/11 Paragraphen: Datum: 2011-12-01 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=30399 Bankrecht - Kontokorrent Insolvenzverfahren
BGH - OLG Koblenz - LG Koblenz
11.10.2007
IX ZR 195/04
a) Verrechnungen im Kontokorrent zur Erfüllung eigener Ansprüche der Bank sind nicht als Bardeckung unanfechtbar.
b) Ein Kredit zur Ablösung von Verbindlichkeiten des Schuldners, für welche die Bank sich verbürgt hat, stellt keine gleichwertige Gegenleistung für die Verrechnung von Zahlungseingängen dar, wenn und soweit die Bank endgültig von ihrer Bürgschaftsverbindlichkeit frei geworden ist.
InsO § 142
Aktenzeichen: IXZR195/04 Paragraphen: InsO§142 Datum: 2007-10-11 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=22867 Bankrecht - Kontokorrent Vollstreckung/Pfändung
BGH - LG Bielefeld - AG Minden
22.03.2005
XI ZR 286/04
§ 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.
ZPO § 850 k Aktenzeichen: XIZR286/04 Paragraphen: ZPO§850k Datum: 2005-03-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13624 Bankrecht - Kündigungsrecht Kreditrecht Kontokorrent
OLG Köln - LG Köln
28.4.2004
13 U 146/03
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem gekündigten Kontokorrentkredit in Anspruch.
1. Liegt ein vom Schuldner anerkannter Saldo vor, so ist es nunmehr dessen Sache, Einwendungen hiergegen zu erheben und diese unter Beweis zu stellen, d. h. ihn trifft die Beweislast, dass der Saldo nicht stimmt; der Gläubiger braucht grundsätzlich nicht mehr auf die Richtigkeit der Abrechnung und die zugrundeliegenden Einzelforderungen einzugehen. Er kann sich zur Darlegung seiner Forderung darauf beschränken, die Veränderungen nach dem letzten anerkannten Saldo darzutun.
2. Zwar ist durch eine Kündigung das Kontokorrentverhältnis beendet, so dass ein geltend gemachter Saldo grundsätzlich (nur) kausaler Natur ist; das schließt aber ein Saldoanerkenntnis mit abstrakter Wirkung auch nach erfolgter Kündigung nicht aus. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 13U146/03 Paragraphen: Datum: 2004-04-28 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=9626 Bankrecht - Darlehnsrecht Kontokorrent Sonstiges
OLG Köln - LG Köln
08.10.2003
13 U 168/02
Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs (hier: im Urkundenprozess) aus einem im periodischen Kontokorrent geführten Kreditkonto nach Pfandverwertung.
BGB § 607 I a.F.;
HGB § 355 II Aktenzeichen: 13U168/02 Paragraphen: BGB§607 HGB§355 Datum: 2003-10-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=9942 Bankrecht - Kontokorrent
20.5.2003
XI ZR 235/02
a) Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt nicht ohne weiteres zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.
b) Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.
BGB a.F. § 607 Abs. 1
HGB § 355 Abs. 1 Aktenzeichen: XIZR235/02 Paragraphen: BGB§607 HGB§355 Datum: 2003-05-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=6741 Bankrecht - Sicherungsrecht Leistungsstörungen Kreditrecht Kontokorrent
OLG Bamberg
30.10.2002
3 U 204/01
Eine Bürgschaft, die formularmäßig nach ihrem Wortlaut alle Forderungen aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung sichert, sei es aus laufender Rechnung, Krediten, Darlehen jeder Art, Wechseln, Abtretungen, einem gesetzlichen Forderungsübergang ist unzulässig.
Diese weite Zweckerklärung verstößt gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deshalb sowohl nach § 3 AGBG als auch gemäß § 9 AGBG (§§ 305c Abs. 1, 307 BGB n. F.) unwirksam.
Eine geringfügige Überschreitung des Kreditrahmens von 344,76 DM stellt keinen wichtigen Grund im Sinn der AGB der Sparkassen dar, der zur sofortigen Kündigung des gesamten Kreditengagements berechtigte.
Eine Befriedigung von Bürgen beschränkt sich auf dessen Haftung, jedoch nur auf das zur Zeit der Verbürgung vereinbarte Kreditlimit. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 305c, 307, 767
AGBG §§ 3, 9 Aktenzeichen: 3U204/01 Paragraphen: BGB§305c BGB§307 BGB§767 AGBG§3 AGBG§9 Datum: 2002-10-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4772 Bankrecht - Termingeschäfte Kontokorrent Sicherungsrecht
OLG Karlsruhe
10.10.2002
9 U 2/02
1. Zur Neuberechnung eines Kontokorrentoderkontos, über das Börsentermingeschäfte eines der beiden Kontoinhaber abgewickelt wurden, der nur bei einem Teil der Geschäfte börsenterminsgeschäftsfähig war, während der andere Kontoinhaber zu keinem Zeitpunkt börsenterminsgeschäftsfähig war (im Anschluss an BGH, WM 2002, 1683 ff = NJW 2002, 3093 ff).
2. Zu den Auswirkungen der Neuberechnung auf die Zwangsvollstreckung aus der das Kontokorrentoderkonto absichernden Grundschuld auf dem Grundstück des die Börsentermingeschäfte tätigenden Kontoinhabers.
§§ 428, 607 BGB a.F.,
53, 55 BörsG Aktenzeichen: 9U2/02 Paragraphen: BGB§428 BGB§607 BörsG§53 BörsG§55 Datum: 2002-10-10 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4911 Bankrecht - Börsenrecht Termingeschäfte Sicherungsrecht Kontokorrent
OLG Köln
10.10.2002
9 U 2/02
1. Zur Neuberechnung eines Kontokorrentoderkontos, über das Börsentermingeschäfte eines der beiden Kontoinhaber abgewickelt wurden, der nur bei einem Teil der Geschäfte börsenterminsgeschäftsfähig war, während der andere Kontoinhaber zu keinem Zeitpunkt börsenterminsgeschäftsfähig war (im Anschluss an BGH, WM 2002, 1683 ff = NJW 2002, 3093 ff).
2. Zu den Auswirkungen der Neuberechnung auf die Zwangsvollstreckung aus der das Kontokorrentoderkonto absichernden Grundschuld auf dem Grundstück des die Börsentermingeschäfte tätigenden Kontoinhabers.
§§ 428, 607 BGB a.F.,
53, 55 BörsG Aktenzeichen: 9U2/02 Paragraphen: BGB§428 BGB§607 BörsG§53 BörsG§55 Datum: 2002-10-10 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=5290 Bankrecht - Kontokorrent Kreditrecht Leistungsstörungen
OLG Naumburg
30.05.2002
2 U 42/01
1. Ist eine Kontoüberziehung durch eine stillschweigende Erhöhung des Kontokorrentkredites gedeckt und darf der Kontoinhaber auf Grund des Verhaltens der Bank darauf vertrauen, dass sie Kontoüberziehungen in der bisherigen Höhe weiter zulassen werde, so darf die Bank den Kredit nicht ohne vorherige Abmahnung oder Warnung kündigen.
2. Die Frage, ob der Gläubiger den Bürgschaftsfall treuwidrig herbeigeführt hat, muss unter Berücksichtigung der Grundgedanken der einschlägigen Bürgschaftsrechtsprechung beantwortet werden. Es kommt daher darauf an, ob sich im Bürgschaftsfall bei wertender Betrachtung
gerade ein vom Gläubiger gesetztes Risiko realisiert hat, ohne das der Bürge - und sei es auch nur bei einer besonders günstigen Entwicklung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners - die Inanspruchnahme möglicherweise noch hätte vermeiden können. Aktenzeichen: 2U42/01 Paragraphen: Datum: 2002-05-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4675
|