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Leasing - Restwert Sonstiges
OLG Stuttgart - LG Ulm
29.5.2007
6 U 45/07
1. Will ein Leasinggeber seiner Pflicht zur bestmöglichen Verwertung eines Leasinggegenstands dadurch genügen, dass er ihn dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens zum Schätzwert anbietet (BGH NJW 1997, 3166), so genügt es, wenn er dem Leasingnehmer das Ergebnis des Gutachtens mitteilt. DIe Übersendung des Gutachtens ist nicht erforderlich.
2. Jedenfalls dann, wenn der Leasingnehmer weiß, dass das Schätzgutachten einen zu niedrigen Preis ausweist, kann der Leasinggeber selbst dann nach den vom BGH in NJW 1997, 3166 festgelegten Grundsätzen vorgehen, wenn er den zu geringen Schätzwert zu vertreten hat.
3. Auch der markengebundene Leasingnehmer ist bei einer Verwertung des Leasingfahrzeuges nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gutzuschreiben (Abweichung von OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671).
4. Beauftragt der Leasinggeber im Rahmen der Verwertung des Leasinggegenstands einen Schätzgutachter mit der Feststellung des Wertes des Leasinggegenstands, so ist der Gutachter - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 278 BGB - der Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers.
Aktenzeichen: 6U45/07 Paragraphen: BGB§278 Datum: 2007-05-29 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=21311 Leasing - Restwert KfZ-Leasing
OLG Düsseldorf - LG Kleve
22.11.2005
I-24 U 44/05
1. Bei vorzeitigem Ende eines Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung ist eine Restwertabrechnung trotz entsprechender Formularbedingungen des Leasinggebers nicht zulässig und der Schaden des Leasinggebers konkret in einem Vergleich der Fahrzeugwerte zum vorzeitigen und vereinbarten Vertragsende zu ermitteln.
2. Zur Frage, wann die Existenzgründung i.S.v. § 507 BGB beendet ist.
BGB §§ 13, 14, 281, 507, 535 Aktenzeichen: I-24U44/05 Paragraphen: BGB§13 BGB§14 BGB§281 BGB§507 BGB§535 Datum: 2005-11-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16238 Leasing - KfZ-Leasing Haftungsrecht Restwert Schadenersatz
OLG Düsseldorf - LG Wuppertal
28.01.2005
I-24 U 13/02
Schadensermittlung bei Diebstahl eines Leasingfahrzeuges.
Für diskussionswürdig hält der Senat allerdings die weitere Frage, ob die vom Kläger zu Vertragsbeginn erbrachte Sonderzahlung mit einem Anteil (etwa pro-rata-temporis im Verhältnis der durch Kündigung nicht mehr beanspruchten Restvertragslaufzeit zu der bis zur Kündigung abgelaufenen Vertragslaufzeit) dem durch den Diebstahl entstandenen Verlustrisiko zuzurechnen ist. Würde so verfahren, dann müsste die von der Kaskoversicherung erbrachte Leistung von der Klägerin in dem Umfange eingesetzt werden, der dem Anteil der Sonderzahlung für die nicht mehr beanspruchte Vertragslaufzeit entspricht. Die höchstrichterliche
Rechtsprechung, nach der im Falle fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen schuldhafter Vertragsverletzung des Leasingnehmers eine anteilige Rückerstattung der Sonderzahlung nicht in Betracht kommt, dürfte einer solchen Rechtsauslegung wegen der hier in Betracht zu ziehenden differenten Fallgestaltung jedenfalls nicht von vorn herein
entgegenstehen. (Leitsatz der Redaktion)
UStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9
BGB §§ 284 Abs. 1, 286, 288 Aktenzeichen: I-24U13/02 Paragraphen: UStG§1 UStG§3 BGB§284 BGB§286 BGB§288 Datum: 2005-01-28 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=12379 Leasing - KfZ-Leasing Restwert Kündigung
BGH - LG Landshut - AG Landshut
14.7.2004
VIII ZR 367/03
Im Falle der außerordentlichen Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers findet der vom Leasinggeber
intern kalkulierte Restwert des Leasingfahrzeugs bei der konkreten Berechnung des Kündigungsschadens des Leasinggebers als Rechnungsposten für den hypothetischen Fahrzeugwert bei Vertragsende auch dann keine Berücksichtigung, wenn der Leasinggeber für den Fall der ordnungsgemäßen Beendigung des Leasingvertrages in Höhe des Restwertes eine Rückkaufvereinbarung mit dem Fahrzeughändler getroffen hat, von dem er das Leasingfahrzeug erworben hat.
BGB § 535 Aktenzeichen: VIIIZR367/03 Paragraphen: BGB§535 Datum: 2004-07-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10331 Leasing - Finanzierungsleasing Restwert
BGH
10.07.1996
VIII ZR 282/95
Verjährung des Restwertausgleichsanspruchs bei Finanzierungsleasing (Volvo) Ansprüche auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen unterliegen auch bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses nicht der Verjährung nach § 558 BGB (Fortführung von BGHZ 97, 65 = NJW 1986, 1335 = LM § 535 BGB Nr. 102).
BGB §§ 535, 558, 196 I Nr. 6 Aktenzeichen: VIIIZR282/95 Paragraphen: BGB§535 BGB§558 BGB§196 Datum: 1996-07-10 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4038 Leasing - Finanzierungsleasing Restwert KfZ-Leasing
BGH
30.01.1995
VIII ZR 316/93
Jahreszinsberechnung im Finanzierungsleasing mit Sonderzahlung und Restwert (Ferrari 308 GTS)
Zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei einem Finanzierungsleasingvertrag mit Sonderzahlung und kalkuliertem Restwert.
BGB §§ 138, 278, 535;
AbzG § 6 Aktenzeichen: VIIIZR316/93 Paragraphen: BGB§138 BGB§278 BGB§535 AbzG§6 Datum: 1995-01-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4222
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