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Wettbewerbsrecht - Behinderung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
15.1.2009
I ZR 123/06
Fräsautomat
Weist ein Fachverband, dem Schlüsselhersteller als Mitglieder angehören, potentielle Abnehmer des Herstellers einer Maschine, mit der Schlüsselprofile gefräst werden können (Fräsautomat), darauf hin, die Verwendung des Fräsautomaten könne Patent- und Markenrechte seiner Mitglieder verletzen, so kann darin eine unlautere Mitbewerberbehinderung liegen, wenn mit dem Fräsautomaten zwar in einem nennenswerten Umfang auch das Prägen nicht geschützter Profile möglich ist, der Hinweis wegen seines pauschalen Inhalts aber Interessenten dazu veranlassen kann, sicherheitshalber gleich von dem Erwerb der Maschine Abstand zu nehmen.
UWG §§ 3, 4 Nr. 10
Aktenzeichen: IZR123/06 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 Datum: 2009-01-15 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=25980 Wettbewerbsrecht - Wettbewerb Behinderung Sonstiges
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
20.01.2005
I ZR 29/02
a) Die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung, die mit dem Einsatz der Marke als Mittel des Wettbewerbskampfes begründet wird, setzt die objektive Eignung des angemeldeten Zeichens, eine Sperrwirkung zu entfalten und als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt zu werden, und eine entsprechende Absicht des Anmeldenden voraus. An der objektiven Eignung der Marke, zu Sperrzwecken eingesetzt zu werden, fehlt es im Regelfall nicht deshalb, weil die kollidierende Bezeichnung beschreibend und nicht markenmäßig benutzt wird.
b) Von einer wettbewerbswidrigen Behinderungsabsicht ist bei einer Markenanmeldung grundsätzlich nicht auszugehen, wenn mit ihr eine "Markenfamilie" des Anmelders fortgeschrieben wird.
VO (EG) Nr. 40/94 des Rates v. 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke (Gemeinschaftsmarkenverordnung - GMV) Art. 51 Abs. 1 lit. b
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 10 Aktenzeichen: IZR29/02 Paragraphen: 40/94/EG UWG§3 UWG§4 Datum: 2005-01-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13687 Wettbewerbsrecht - Behinderung Sonstiges
OLG Frankfurt - LG Frankfurt/Main
14.10.2004
6 U 169/02
Preselection; Preselektion; Verzögerung; Telekommunikation; Konkurrenz; Behinderung
1. Eine bewusste Verzögerung oder Nichtausführung der Umstellung gemäß einem Preselectionsauftrag im Telekommunikationsbereich kann eine gezielte Behinderung des Konkurrenten der Deutschen Telekom darstellen.
2. Einer versehentlichen Versäumung der Umstellung fehlt es an dem für einen Wettbewerbsverstoß erforderlichen Merkmal der Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 I Nr. 1 UWG.
UWG § 2 I Nr. 1
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 10 Aktenzeichen: 6U169/02 Paragraphen: UWG§2 UWG§3 UWG§4 Datum: 2004-10-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=12169
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