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Wettbewerbsrecht - Diskriminierungsverbot
BGH - OLG Schleswig - LG Kiel
24.10.2011
KZR 7/10
Grossistenkündigung
Eine nach § 20 Abs. 1 GWB verbotene Diskriminierung liegt nur vor, wenn sich die beanstandete Ungleichbehandlung nachteilig auf die Wettbewerbsposition des anspruchstellenden Unternehmens auswirkt.
GWB § 20 Abs 1
Aktenzeichen: KZR7/10 Paragraphen: GWB§20 Datum: 2011-10-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=29562
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