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Wettbewerbsrecht - Konkurenzschutz Sonstiges
OLG Frankfurt
4.10.2018
6 U 179/17
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")
Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses kann nachträglich dadurch eine Einschränkung erfahren, dass der Hersteller einem Mitbewerber gestattet, ein die wettbewerbliche Eigenart des Originalerzeugnisses mitbestimmendes Merkmal (hier: Exzenterzähne eines
Steckdübels) in identischer Form in einem Konkurrenzerzeugnis zu verwenden mit der Folge, dass dieses Merkmal seine herkunftshinweisende Funktion verliert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Konkurrenzerzeugnis sich bereits in großem Umfang auf dem Markt befindet (im Streitfall verneint).
UWG § 4 Nr. 3
Aktenzeichen: 6U179/17 Paragraphen: Datum: 2018-10-04 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=38180 Wettbewerbsrecht - Konkurenzschutz Sonstiges Herkunft/Hersteller
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
4.10.2018
6 U 179/17
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel; Steckdübel II
Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses kann nachträglich dadurch eine Einschränkung erfahren, dass der Hersteller einem Mitbewerber gestattet, ein die wettbewerbliche Eigenart des Originalerzeugnisses mitbestimmendes Merkmal (hier: Exzenterzähne
eines Steckdübels) in identischer Form in einem Konkurrenzerzeugnis zu verwenden mit der Folge, dass dieses Merkmal seine herkunftshinweisende Funktion verliert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Konkurrenzerzeugnis sich bereits in großem Umfang auf dem Markt befindet (im Streitfall verneint).
UWG § 4 Nr 3
Aktenzeichen: 6U179/17 Paragraphen: Datum: 2018-10-04 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=38215 Wettbewerbsrecht - Konkurenzschutz
BGH - OLG Karlsruhe - LG Freiburg
11.1.2007
I ZR 96/04
Außendienstmitarbeiter
Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu verleiten, handelt nicht bereits deshalb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss.
UWG §§ 3, 4 Nr. 10
Aktenzeichen: IZR96/04 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 Datum: 2007-01-11 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=21495
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