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Wettbewerbsrecht - Schadenersatz
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
18.1.2018
I ZR 150/15
1. Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen.
2. Hat der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für eine Schmiergeldabrede vorgetragen, trägt der Beklagte die sekundäre Darlegungslast für seine Behauptung, eine solche Schmiergeldabrede habe nicht vorgelegen.
3. Ein von dem Sachvortrag des Klägers abweichendes Vorbringen des Beklagten, das der Klage ebenfalls zur Schlüssigkeit verhilft, kann zugunsten des Klägers nur verwertet werden, wenn er es sich hilfsweise zu eigen macht und seine Klage hierauf stützt. Der Kläger, der geltend macht, eine bestimmte Person habe als sein Beauftragter zu seinen Lasten
überhöhte Vergütungen verabredet, macht sich das Vorbringen der Beklagtenseite, eine andere Person habe die beanstandeten Vereinbarungen getroffen, nicht zu eigen, wenn er deren Behauptung bestreitet.
BGB § 826
ZPO § 138
Aktenzeichen: IZR150/15 Paragraphen: Datum: 2018-01-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37543 Wettbewerbsrecht - Schaden Schadenersatz
OLG Hamburg - LG Hamburg
27.8.2008
5 U 38/07
Gipürespitze II
1. Die Grundsätze der Schadensberechnung auf Herausgabe des Verletzergewinns nach der Entscheidung "Gemeinkostenanteil" des BGH ( GRUR 2001,329 ) sind auch im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Schutzes von Modeneuheiten anzuwenden.
2. Das modische Design von Damenunterwäsche kann nach den jeweiligen Umständen des Falls, insbesondere der Art und Weise des Vertriebs, als zu 60% ursächlich für die Kaufentscheidung eingeschätzt werden.
3. Der günstigere Preis eines Plagiats gegenüber dem Original kann nur teilweise als Kaufursache berücksichtigt werden.
UWG §§ 1 a.F.
ZPO 287
Aktenzeichen: 5U38/07 Paragraphen: UWG§1 ZPO§287 Datum: 2008-08-27 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=24913 Wettbewerbsrecht - Schadenersatz Wettbewerber
OLG Hamburg - LG Hamburg
23.12.2004
5 U 29/04
Entscheidungstitel "Schadensersatzanspruch wegen insolvenzbedingter Übernahme von Mitarbeitern und Kunden durch Wettbewerber"
Übernimmt der Wettbewerber eines in Insolvenz geratenen Unternehmens im Einverständnis mit diesem dessen Arbeitskräfte und Kunden , kann der Insolvenzverwalter aus diesem Vorgang keinen Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung aus den §§ 1,17 UWG herleiten.
UWG a.F. § 1
UWG a.F. § 17 Aktenzeichen: 5U29/04 Paragraphen: UWG§1 UWG§17 Datum: 2004-12-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=12600 Wettbewerbsrecht - Titel/Waren/Produktbezeichnung Haftung Schadenersatz Sonstiges
15.5.2003
I ZR 214/00
Die wettbewerbsrechtliche Haftung für den Vertrieb wettbewerbswidrig nachgeahmter, für den Endabnehmer bestimmter Produkte beginnt bereits mit deren Auslieferung an den Zwischenhändler.
UWG § 1 Aktenzeichen: IZR214/00 Paragraphen: UWG§1 Datum: 2003-05-15 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=7045 Wettbewerbsrecht - Haftung Sonstiges Schadenersatz
OLG Naumburg
08.08.2002
7 U ( Hs ) 35/01
Zum Auskunfts- und Schadensersatzanspruch eines durch eine wettbewerbswidrige Handlung geschädigten Wettbewerbers.
UWG §§ 13, 8
BGB § 823
RabattG § 1 Aktenzeichen: 7U(Hs)35/01 Paragraphen: UWG§13 UWG§8 BGB§823 RabattG§1 Datum: 2002-08-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4804 Wettbewerbsrecht - Haftung Schadenersatz Sonstiges
6.6.2002
I ZR 79/00
Titelexklusivität
a) Unter der Geltung des § 78 UrhG a.F. konnte eine sog. nachvertragliche Titelexklusivität in einem Künstlervertrag nur mit schuldrechtlicher Wirkung vereinbart werden. Ein zur nachvertraglichen
Titelexklusivität verpflichteter Künstler konnte sich wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen, wenn er es unterließ, vor der Auswertung der Neuaufnahme seiner Darbietung eines unter die Ausschließlichkeitsbindung fallenden Musiktitels die
Zustimmung des begünstigten Tonträgerherstellers einzuholen. Dies galt auch dann, wenn der Tonträgerhersteller seine Zustimmung zur Auswertung verweigert hat.
b) Zur Frage der Schadensersatzpflicht eines anderen Tonträgerherstellers, der eine derartige Vertragsverletzung eines ausübenden Künstlers ausgenutzt hat.
UrhG § 78 i.d.F. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965;
UWG § 1 Aktenzeichen: IZR79/00 Paragraphen: UrhG§78 UWG§1 Datum: 2002-06-06 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3359 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Schadenersatz
Bundessozialgericht
31.3.1998
B 1 KR 9/95 R
Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch anderen Krankenversicherungsträger
Eine Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr aus unzulässigen Werbemaßnahmen einer anderen Kasse erwächst.
UWG §§ 1, 13
SGB X § 86 Aktenzeichen: B1KR9/95 Paragraphen: UWG§1 UWG§13 SGBX§86 Datum: 1998-03-31 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3471
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