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Wettbewerbsrecht - Subventionen/Beihilfen
OLG Nürnberg - LG Regensburg
21.11.2017
3 U 134/17
Seniorenpflegeheim
Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Beihilfecharakter von Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein Alten-/Pflegeheim
Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein Alten-/Pflegeheim, das ein örtlich geprägtes Einzugsgebiet hat, Standardleistungen im Pflegebereich anbietet und dessen Bewohner nicht aus anderen Mitgliedstaaten, sondern nur aus der näheren Region stammen, stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Art 107 Abs. 1 AEUV dar. Es handelt sich um rein lokale Fördermaßnahmen ohne Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel.(Rn.42)
AEUV Art 107 Abs 1, Art 108 Abs 3
UWG § 3, § 3a
Aktenzeichen: 3U134/17 Paragraphen: Datum: 2018-11-21 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=38557 Wettbewerbsrecht - Subventionen/Beihilfen
OLG Frankfurt - LG Frankfurt/Main
22.02.2005
11 U 47/04 (Kart)
Quersubventionierung; Kampfpreisbildung; Exklusivlizenz
Ein Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsverzerrender Quersubventionierung setzt voraus, dass die im Rahmen des reservierten (monopolistischen) Bereichs erwirtschafteten Einkünfte zur Subventionierung von Leistungen im liberalisierten Bereich dienen und diese Kostenverlagerung zur Bildung wettbewerbsverzerrender Kampfpreise genutzt wird.
GWB §§ 19, 20
PostG § 51
UWG § 4 Aktenzeichen: 11U47/04 Paragraphen: GWB§19 GWB§20 PostG§51 UWG§4 Datum: 2005-02-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13382 Wettbewerbsrecht - EU-Wettbewerbsrecht Subventionen/Beihilfen
EuGH
30. Januar 2002
T-35/99
Staatliche Beihilfen - Unternehmen des Sektors des Baus von Fahrzeugen für die Eisenbahn
- Unternehmen in Sonderverwaltung - Beihilfen der Regionen Sizilien und Sardinien -Vergünstigte
Darlehen - Gewährte oder zu gewährende Beihilfen - Bedeutung der Genehmigungen
der fraglichen Regelungen - Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von
Unternehmen in Schwierigkeiten - Leitlinien der Kommission - Artikel 92 EG-Vertrag (jetzt
Artikel 87 EG) - Begründungspflicht
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen sowie gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission.
3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten. Aktenzeichen: T-35/99 Paragraphen: Artikel87EG Datum: 2002-01-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=2570 Wettbewerbsrecht - EU-Wettbewerbsrecht Subventionen/Beihilfen
EuGH
30. Januar 2002
T-212/00
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt
vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Begünstigtes Unternehmen – Rechtsschutzinteresse
- Unzulässigkeit
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Aktenzeichen: T-212/00 Paragraphen: Datum: 2002-01-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=2572
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