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Erfindungen - Erfindung Internationales Recht
BGH - Bundespatentgericht
18.2.2010
Xa ZR 52/08
Formteil
Zur Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend kann die Darstellung in einer Zeichnung genügen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche der Anmeldeunterlagen beziehen. Maßgeblich ist, ob die merkmalsgemäße Ausgestaltung nach der Gesamtoffenbarung
aus fachmännischer Sicht als mögliche Ausführungsform der zum Patent
angemeldeten Erfindung erscheint.
EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. C
IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3
Aktenzeichen: XaZR52/08 Paragraphen: IntPatÜbkGArt.II§6 EPÜArt.138 Datum: 2010-02-18 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2155
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