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Patentrecht Gebrauchsmusterrecht - Schadensersatz Schadensrecht Patentschutz Gebrauchsmusterschutz
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
16.5.2006
X ZR 169/04
Kunststoffbügel
a) Das Vorstellen eines schutzrechtsverletzenden Gegenstandes zum Zweck der Aufnahme in die Listung eines Handelsunternehmens ist auch dann ein an das Handelsunternehmen gerichtetes Anbieten im Sinne der § 9 PatG und § 11 GebrMG, wenn durch die Listung Lieferanten des Handelsunternehmens dazu veranlasst werden, solche Gegenstände nachzufragen und für ihre Lieferungen insbesondere auch an Verkaufshäuser des Handelsunternehmens
in Deutschland zu verwenden.
PatG § 9
GebrMG § 11
b) Die Schadensersatzpflicht für die Benutzungsform des Anbietens umfasst auch den Schaden, der dem Schutzrechtsinhaber infolge von schutzrechtsverletzenden Lieferungen Dritter entsteht, die durch die schutzrechtsverletzende Angebotshandlung adäquat und zurechenbar
verursacht worden sind.
PatG §§ 9, 139 Abs. 2
GebrMG §§ 11, 24 Abs. 2 Aktenzeichen: XZR169/04 Paragraphen: PatG§9 GebrMG§11 PatG§139 GebrMG§24 Datum: 2006-05-16 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1314 Patentrecht Gebrauchsmusterrecht - Patentverletzung Gebrauchsmusterverletzung Schadensersatz
OLG Düsseldorf
4.5.2006
2 U 60/05
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verletzung des europäischen Patents 0 529 xxx und des deutschen Gebrauchsmusters 91 10 xxx auf Zahlung weiteren Schadensersatzes nach der Berechnungsmethode „Herausgabe des Verletzergewinns“ in Anspruch.
Aktenzeichen: 2U60/05 Paragraphen: Datum: 2006-05-04 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1297
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