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Markenrecht - Tastmarke
Bundespatentgericht
23.3.2007
26 W (pat) 3/05
Tastmarke
1. Zur Unterscheidungskraft von Tastmarken.
2. Bei nichtalkoholischen und alkoholischen Getränken ist jedenfalls zur Zeit eine maßgebliche Gewöhnung der Verbraucher an eine Kennzeichnungsfunktion von haptischen Gestaltungselementen auf der Warenverpackung nicht feststellbar.
MarkenG § 8
Aktenzeichen: 26W(pat)3/05 Paragraphen: MarkenG§8 Datum: 2007-03-23 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1632 Markenrecht - Tastmarke
BGH - Bundespatentgericht
5.10.2006
I ZB 73/05
betreffend die Markenanmeldung 301 47 108.8
Tastmarke
Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.
MarkenG § 3 Abs. 1
a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.
b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die
Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werden, bezeichnet werden.
MarkenG § 8 Abs. 1
Aktenzeichen: IZB73/05 Paragraphen: MarkenG§3 MarkenG§8 Datum: 2006-10-05 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1405
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