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Patentrecht - Auskunftsanspruch Patentamt
Bundespatentgericht
6.4.2006
10 W (pat) 2/05
Unvollständige Recherche
Die Ermächtigungsnorm für die Erteilung von Auskünften zum Stand der Technik nach § 29 Abs. 3 Satz 1 PatG sieht ausdrücklich vor, dass das Patentamt diese Auskünfte ohne Gewähr für Vollständigkeit erteilt. Damit ist ein gesetzlicher Haftungsausschluss festgeschrieben, der eine Gebührenerstattung im Fall einer Unvollständigkeit der Recherche nicht zulässt.
PatG § 29 Abs. 3 S. 1
DPMAVwKostV, § 9 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2
Aktenzeichen: 10W(pat)2/05 Paragraphen: PatG§29 DPMAVwKostV§9 Datum: 2006-04-06 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1426
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