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Urheberrecht - Schutzfähigkeit Vertragsrecht
LG Köln
18.12.2014
14 O 193/14
1. Ausschreibungsunterlagen kommt kein Urheberrechtsschutz zu; es fehlt ihnen an der erforderlichen Schöpfungshöhe für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Voraussetzung für beide Werkarten ist gemäß § 2 Abs. 2 UrhG, dass es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Auch eine Einordnung als eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG scheidet aus. Im Einzelnen:
2. Die Voraussetzungen für ein Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG i.V.m. § 2 Abs. 2 UrhG liegen nicht vor. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 14O193/14 Paragraphen: Datum: 2014-12-18 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2630 Urheberrecht - Vertragsrecht Sonstiges
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
23.2.2012
I ZR 6/11
Kommunikationsdesigner
Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können - falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist - in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.
UrhG § 32 Abs 1 S 3
Aktenzeichen: IZR6/11 Paragraphen: UrhG§32 Datum: 2012-02-23 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2425 Urheberrecht - Medienrecht Vertragsrecht
BGH - OLG München - LG München I
25.11.2004
I ZR 49/02
Zur Auslegung eines im Jahre 1983 geschlossenen Filmproduktionsvertrages zwischen inländischen Unternehmen, in dem über die Inhaberschaft des Rechts an direkten Satellitensendungen keine ausdrückliche Regelung getroffen worden ist.
UrhG §§ 20, 20a, 137h Abs. 2
BGB § 242 Bb Aktenzeichen: IZR49/02 Paragraphen: UrhG§20 UrhG§20a UrhG§137h BGB§242 Datum: 2004-11-25 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=808 Urheberrecht - Literatur Vertragsrecht Wissenschaftliche Werke
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
01.09.2009
11 U 51/08
Ghostwriter-Vereinbarung nicht immer sittenwidrig
Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte "Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht
sittenwidrig ist.
UrhG § 13
Aktenzeichen: 11U51/08 Paragraphen: UrhG§13 Datum: 2001-09-01 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2116
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