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Berufsrecht - Abwicklung
Kammergericht - LG Berlin
25.01.2005
27 U 80/04
1. Nach § 70 Abs. 2 StBerG ist der Praxisabwickler berechtigt und verpflichtet, die schwebenden beruflichen Angelegenheiten des verstorbenen Steuerberters/ Steuerbevollmächtigten abzuwickeln und die laufenden Aufträge fortzuführen.
2. Dabei ist zu beachten, dass das Rechtsinstitut der Abwicklung zum Schutz der Mandanten des verstorbenen Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten, nicht aber zum Schutz seiner
Erben geschaffen wurde. Hiervon ausgehend, gehört zur Abwicklung der schwebenden Angelegenheiten neben der Fortführung der laufenden Mandate nach außen insbesondere die interne Vertragsabwicklung mit den Mandanten.
3. Nur in diesem ihm durch seine Bestellung vorgegebenen Rahmen stehen dem Praxisabwickler die Befugnisse des verstorbenen Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten zu (§ 70 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3, § 69 Abs. 2, 4 StBerG).
StBerG § 70
StBerG § 70 Abs. 2 Aktenzeichen: 27U80/04 Paragraphen: StBerG§70 Datum: 2005-01-25 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=5079 Berufsrecht - Steuerberater Abwicklung
Kammergericht - LG Berlin
25.01.2005
27 U 80/04
1. Nach § 70 Abs. 2 StBerG ist der Praxisabwickler berechtigt und verpflichtet, die schwebenden beruflichen Angelegenheiten des verstorbenen Steuerberters/ Steuerbevollmächtigten abzuwickeln und die laufenden Aufträge fortzuführen.
2. Dabei ist zu beachten, dass das Rechtsinstitut der Abwicklung zum Schutz der Mandanten des verstorbenen Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten, nicht aber zum Schutz seiner
Erben geschaffen wurde. Hiervon ausgehend, gehört zur Abwicklung der schwebenden Angelegenheiten neben der Fortführung der laufenden Mandate nach außen insbesondere die interne Vertragsabwicklung mit den Mandanten.
3. Nur in diesem ihm durch seine Bestellung vorgegebenen Rahmen stehen dem Praxisabwickler die Befugnisse des verstorbenen Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten zu (§ 70 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3, § 69 Abs. 2, 4 StBerG).
StBerG § 70
StBerG § 70 Abs. 2 Aktenzeichen: 27U80/04 Paragraphen: StBerG§70 Datum: 2005-01-25 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=5193
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