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Einkommenssteuer - Denkmalschutz
FG Hamburg
24.06.2008
6 K 157/06
Einkommensteuer: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen: Bindungswirkung der Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörden
Bescheinigt eine nach dem Landesrecht zuständige Behörde die nach Art und Umfang zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal erforderlichen Aufwendungen i.S.d. § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG, so ist die Bescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung verbindlich.
EStG § 7i
Aktenzeichen: 6K157/06 Paragraphen: EStG§7i Datum: 2008-06-24 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=9622 Einkommenssteuer - Abschreibung Denkmalschutz
BFH - FG Saarland
22.9.2005
IX R 13/04
Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2
EStG Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.
EStG 1990 § 7h Abs. 2
BauGB § 177 Aktenzeichen: IXR13/04 Paragraphen: EStG§7h BauGB§177 Datum: 2005-09-22 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=7187
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