Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 12
Einkommenssteuer - Versicherungen
FG Niedersachsen
10.4.2014
10 K 243/12
Einkommensteuer 2007
Gewerbesteuermessbetrag 2007
Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB anzurechnen sind, stellen grds. keine Betriebseinnahmen dar.
Aktenzeichen: 10K243/12 Paragraphen: HGB§89b Datum: 2014-04-10 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=12467 Einkommenssteuer - Versicherungen
BFH - Sächsisches FG
23.11.2011
III R 76/09
Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen Versicherungsaufwendungen
Die als Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, sind nicht deshalb zu mindern, weil der Ehegatte Aufwendungen für die Versicherung eines PKW sowie für eine sog. Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung getragen hat.
Aktenzeichen: IIIR76/09 Paragraphen: EStG§32 Datum: 2011-11-23 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=11427 Einkommenssteuer - Veranlagung Ehe/Familie Versicherungen
BFH - FG Berlin-Brandenburg
16.11.2011
X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; Weitergeltungsanordnung des BVerfG kein Verstoß gegen GG oder EMRK - Keine Verfahrensaussetzung
wegen Verfahren beim BVerfG und EGMR - Reichweite der Entscheidungsbefugnis des BVerfG und des EGMR
1. Die durch das BVerfG (Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter E.II.2.) mit Wirkung bis zum 31. Dezember 2009 ausgesprochene Anordnung der Weitergeltung der für mit dem GG unvereinbar erklärten Regelungen über die Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung ist weder verfassungswidrig noch liegt darin ein
Verstoß gegen die EMRK.
2. Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einkommensteuerlich in voller Höhe oder zumindest im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
Aktenzeichen: XR15/09 Paragraphen: Datum: 2011-11-16 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=11414 Einkommenssteuer - Versicherungen
BFH
25.11.2010
III R 23/10
Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung Beiträge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und Bezügen abzuziehen.
Aktenzeichen: IIIR23/10 Paragraphen: EStG§32 Datum: 2010-11-25 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10831 Einkommenssteuer - Versicherungen
BFH
3.11.2010
I R 73/09
Steuerrechtliche Berücksichtigung von Beiträgen zu niederländischer Krankenversicherung
1. Beiträge zu einer niederländischen Krankenversicherung können jedenfalls dann nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sich entsprechende Beiträge zu einer deutschen Versicherung im Hinblick auf die für Vorsorgeaufwendungen geltenden Abzugsbeschränkungen nicht auswirken würden.
2. Beiträge zu einer Krankenversicherung können nicht bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes (negativer Progressionsvorbehalt) berücksichtigt werden.
Aktenzeichen: IR73/09 Paragraphen: Datum: 2010-11-03 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10808 Einkommenssteuer - Sonderausgaben Versicherungen
BFH - FG Schleswig-Holstein
21.7.2009
X R 32/07
Verrechnung von Sonderausgaben - Gleichartigkeit der Sonderausgaben
1. Die Verrechnung erstatteter oder zurückgezahlter mit gezahlten Sonderausgaben setzt Gleichartigkeit voraus.
2. Ob die Sonderausgaben gleichartig sind, richtet sich nach deren Sinn und Zweck sowie deren wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkungen für den Steuerpflichtigen. Bei Versicherungsbeiträgen kommt es auf die Funktion der Versicherung und das abgesicherte Risiko an.
EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 9
Aktenzeichen: XR32/07 Paragraphen: EStG§10 Datum: 2009-07-21 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10120 Einkommenssteuer - Versicherungen
BFH - FG Mecklenburg-Vorpommern
20.5.2009
VIII R 6/07
Einkommensteuerliche Behandlung von Versicherungen - gewillkürtes Betriebsvermögen - Aufteilung der Prämien – Praxisausfallversicherung
1. Eine sogenannte Praxisausfallversicherung, durch die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Steuerpflichtigen die fortlaufenden Kosten seines Betriebes ersetzt werden, gehört dessen Lebensführungsbereich an. Die Beiträge zu dieser Versicherung stellen daher keine Betriebsausgaben dar, die Versicherungsleistung ist nicht steuerbar.
2. Wird neben dem privaten Risiko der Erkrankung zugleich das betriebliche Risiko der Quarantäne, also der ordnungsbehördlich verfügten Schließung der Praxis, versichert, so steht § 12 Nr. 1 EStG dem Abzug der hierauf entfallenden Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben nicht entgegen.
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1
Aktenzeichen: VIIIR6/07 Paragraphen: EStG§4 EStG§12 Datum: 2009-05-20 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10009 Einkommenssteuer - Versicherungen
Niedersächsisches FG
30.10.2008
12 K 61/02
Einkommensteuer 1999
Die Erträge aus einer im Rahmen der sog. LEX-Konzept-Rente abgeschlossenen englischen Lebensversicherung fließen dem Steuerpflichtigen in Ansehung des Konzepts und der Bedingungen
des hier zu beurteilenden Vertrags nur insoweit im Streitjahr zu und unterliegen nur insoweit der Besteuerung, als sie in den regelmäßigen Auszahlungen rechnerisch enthalten sind.
Aktenzeichen: 12K61/02 Paragraphen: Datum: 2008-10-30 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10494 Einkommenssteuer - Versicherungen
BFH - FG Münster
12.4.2007
VI R 55/06
Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004
1. Beiträge für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 40b EStG i.d.F. bis 2004 sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu qualifizieren sind.
2. Sind für Arbeitnehmer Gesamtprämien in Höhe von jeweils mehr als 4 200 DM im Kalenderjahr zu leisten, sind diese Arbeitnehmer dennoch in die Durchschnittsberechnung der Pauschalierungsgrenze gemäß § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einzubeziehen, wenn der als Arbeitslohn zu qualifizierende Anteil diesen Betrag nicht übersteigt.
EStG § 40b i.d.F. bis VZ 2004, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Aktenzeichen: VIR55/06 Paragraphen: EStG§40b ESzG§19 Datum: 2007-04-12 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=7997 Einkommenssteuer - Zinsen Versicherungen
BFH - FG München
27.3.2007
VIII R 27/05
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung eins Avalkredits, gesonderte Feststellung der Steuerpflicht der Zinsen
1. Ein Avalkredit ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG.
2. Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1
Nr. 6 EStG.
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: VIIIR27/05 Paragraphen: EStG§20 EStG§10 Datum: 2007-03-27 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=7987
|