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Gesellschaftssteuern Gewerbesteuer - Darlehn Gewerbeertrag
BFH - Sächsisches FG
19.10.2005
I R 48/04
Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft
1. Ob im Einzelfall eine stille Gesellschaft i.S. des § 8 Nr. 3 GewStG oder ein partiarisches Darlehen vereinbart worden ist, unterliegt im gerichtlichen Verfahren der Beurteilung des Tatrichters. Dessen Würdigung kann der BFH nur daraufhin überprüfen, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt.
2. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist ein Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters auch dann gemäß § 8 Nr. 3 GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, wenn der stille Gesellschafter eine gemäß § 3 Nr. 24 GewStG von der Gewerbesteuer befreite Kapitalbeteiligungsgesellschaft
ist.
GewStG § 3 Nr. 24, § 8 Nr. 3 Aktenzeichen: IR48/04 Paragraphen: GewStG§3 GewStG§8 Datum: 2005-10-19 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=5894 Gesellschaftssteuern Gewerbesteuer - Einkünfte Gewerbeertrag
FG Münster
10.02.2005
8 K 720/00 G,F
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb u. a. diejenigen Vergütungen, die der Gesellschafter einer KG von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen hat. Eine solche Vergütung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Gesellschafter unmittelbar für die KG tätig wird und von dieser das Entgelt erhält. Vielmehr wird § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch auf Vergütungen angewandt, die bei einer GmbH & Co. KG der beteiligte Kommanditist dafür erhält, dass er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Geschäfte der KG führt.
EStG § 15 Aktenzeichen: 8K720/00 Paragraphen: EStG§15 Datum: 2005-02-10 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=4708 Gewerbesteuer Gesellschaftssteuern - Gewerbeertrag Beteiligungen Anteilsverkauf
FG Nürnberg
8.12.2004
V 208/2002
Strittig ist, ob die Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an der Klägerin zu Recht in deren Gewerbeertrag erfasst sind.
Der einkommensteuerliche Gewinn ist Grundlage des Gewerbeertrags. Dieser ist um Bestandteile zu bereinigen, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als auf den tätigen Gewerbebetrieb gerichteter Sachsteuer übereinstimmen. Dazu gehören die nach dem EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuernden Veräußerungs- und Aufgabegewinne;
denn die Gewerbesteuer erfasse den Betrieb als solchen, nicht den Betriebsinhaber. Nur der laufende Ertrag eines Gewerbes, das Ergebnis der Ertragskraft des werbenden Betriebs, sei Grundlage der "Betriebs"-Besteuerung. Vorgänge vor Beginn und nach Beendigung der
werbenden Tätigkeit beeinflussten den Gewerbeertrag nicht, also auch nicht die Aufdeckung stiller Reserven anlässlich einer Betriebsbeendigung. (Leitsatz der Redaktion)
EStG §§ 15, 16 Aktenzeichen: V208/2002 Paragraphen: EStG§15 EStG§16 Datum: 2004-12-08 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=4914 Gesellschaftssteuern - Ertrag Einkünfte
FG Saarland
17.3.2004
1 K 24/00
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist. (Leitsatz der Redaktion)
EStG § 16 Aktenzeichen: 1K24/00 Paragraphen: EStG§16 Datum: 2004-03-17 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2769 Gesellschaftssteuern Gewerbesteuer - Anteilsverkauf Veranlagung Veräußerungsgewinn Gewerbeertrag
FG Düsseldorf
12.1.2004
17 V 5799/03
1. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein der Antragstellerin anteilig zuzurechnender Veräußerungsgewinn aus einem Beteiligungsverkauf gewerbesteuerpflichtig ist.
2. Auf der Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft ist der aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielte Gewinn gewerbesteuerfrei. (Leitsatz der Redaktion)
KStG § 8 b
GewStG § 7 Aktenzeichen: 17V5799/03 Paragraphen: KStG§8b GewStG§7 Datum: 2004-01-12 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2650 Einkommenssteuer Gesellschaftssteuern - Einkünfte Anteilsverkauf Ertrag
FG Schleswig-Holstein
5.12.2003
1 K 973/97
Die Beteiligten streiten darum, ob eine von dem Veräußerer an den Erwerber von Geschäftsanteilen an einer GmbH geleistete Zuzahlung einen steuerpflichtigen Ertrag darstellt.
1. Eine von dem Veräußerer an den Erwerber geleistete Zuzahlung stellt einen steuerpflichtigen Ertrag dar, wenn die Voraussetzungen für die Einstellung einer der im HGB aufgeführten Passivposten nicht erfüllt sind.
2. Die Passivierung eines negativen Geschäftswerts ist weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zulässig
EStG §§ 5,6 Abs. 1 Nr. 2
HGB §§ 246, 247, 249, 252, 255 Aktenzeichen: 1K973/97 Paragraphen: EStG§5 EStG§6 HGB§246 HGB§247 HGB§249 HGB§252 HGB§255 Datum: 2003-12-05 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2894 Gesellschaftssteuern Einkommenssteuer - Einkünfte Einlagen Sonstige Steuerbilanz Ertrag
FG Düsseldorf
28.10.2003
6 K 5326/01
Streitig ist, ob ein Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist bei der die Anleihe begebenden Klägerin als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen ist.
Der Senat ist der Auffassung, dass von den handelrechtlichen Wertungen - die in der Regelung des § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB (erzieltes Aufgeld ist in die Kapitalrücklage einzustellen) und der ganz herrschenden Auffassung, dass dieser Posten bei Nichtausübung der Option unberührt bleibe, zum Ausdruck kommen – steuerrechtlich abgewichen werden kann. Denn
insoweit gibt es keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz; der steuerrechtliche Einlagebegriff ist vielmehr von § 272 HGB unabhängig, wobei die Begriffsauslegung auch nicht von § 272 HGB auszugehen hat. Schließlich kann der Umstand, dass das handelsrechtlich als Kapitalrücklage gebundene Kapital durch eine Besteuerung in seinem
Bestand faktisch gemindert wird, für die steuerrechtliche Beurteilung keinen Ausschlag geben; die Besteuerung "als solche" führt nicht zu einem "Verstoß gegen handelsrechtliche Regelungen". (Leitsatz der Redaktion)
HGB § 272 Aktenzeichen: 6K5326/01 Paragraphen: HGB§272 Datum: 2003-10-28 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2234 Gesellschaftssteuern Gewerbesteuer - Betriebsveräußerung Gewerbeertrag
FG Hamburg
22.08.2003
VI 82/03
Streitig ist, ob der aus einem Veräußerungsgeschäft resultierende Gewinn ein laufender oder ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn ist.
Gegenstand der Besteuerung nach dem Gewerbesteuergesetz ist nur der laufende Gewinn.
Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils im Sinne von § 16 EStG gehören nicht zum Gewerbeertrag.
Auch die formwechselnde Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft nach §§ 20, 25 UmwStG durch Sacheinlage stellt ein Veräußerungsgeschäft dar. (Leitsatz der Redaktion)
EStG § 16
UmwStG § 25 Aktenzeichen: VI82/03 Paragraphen: EStG§16 UmwStG§25 Datum: 2003-08-22 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=1946 Gewerbesteuer Gesellschaftssteuern - Gewinnausschüttung Gewerbeertrag
30.1.2002
I R 73/01
Teilwertabschreibungen aufgrund von Gewinnausschüttungen mindern dann den Gewerbeertrag des Organkreises, wenn es sich bei den ausgeschütteten Gewinnen um solche aus vororganschaftlicher Zeit handelt (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 2. Februar 1994 I R
10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).
GewStG 1984 § 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 Nr. 2a
KStG 1984 § 14 Nrn. 1 und 2 Aktenzeichen: IR73/01 Paragraphen: GewStG§2 GewStG§9 KStG§14 Datum: 2002-01-30 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=554
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