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Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Denkmalschutz
BFH
14.5.2014
X R 7/12
Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides vor dem Erlass eines Grundlagenbescheides der Denkmalschutzbehörde
1. Die Finanzbehörde muss eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie auch ohne den Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7i Abs. 2 EStG einen Einkommensteuerbescheid gemäß § 155 Abs. 2 AO erlässt sowie ob und in welcher Höhe der gemäß § 10f Abs. 1 EStG geltend gemachte Abzugsbetrag gemäß § 162 Abs. 5 AO zu berücksichtigen ist.
2. Weicht sie von der Steuererklärung des Steuerpflichtigen ab, muss sie überprüfbar darlegen, aus welchen Gründen sie die geltend gemachten Sanierungsaufwendungen nicht (vorläufig) ansetzt.
Aktenzeichen: XR7/12 Paragraphen: Datum: 2014-05-14 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=12660 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Miete Denkmalschutz
BFH
9.2.2011
II R 12/10
Beitrittsgebiet: Ermittlung der üblichen Miete bei Wertfortschreibung
1. Verändern sich die tatsächlichen Verhältnisse eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks, so ist bei der Wertfortschreibung auf einen Stichtag nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1935) für die Bewertung im Ertragswertverfahren die (Jahresroh-)Miete anzusetzen, die nach den Wertverhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt unter Berücksichtigung
des tatsächlichen Zustands des Grundstücks im Fortschreibungszeitpunkt zu erzielen gewesen wäre.
2. Für die Ermittlung dieser hypothetischen Miete bedarf es einer Schätzung, bei der in erster Linie die Mieten von Objekten gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung heranzuziehen sind. Diesen Anforderungen genügt ein auf Durchschnittswerten für das gesamte
Gemeindegebiet beruhender Mietspiegel nicht, wenn dieses Gemeindegebiet in verschiedene Bezirke eingeteilt ist und für diese Bezirke unterschiedlich hohe Vervielfältiger anzuwenden sind.
Aktenzeichen: IIR12/10 Paragraphen: Datum: 2011-02-09 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10818 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Eigenheimzulage Denkmalschutz
BFH - Hessisches FG
24.6.2009
X R 8/08
Denkmal i.S. des § 7i EStG kann steuerrechtlich auch ein Neubau im bautechnischen Sinne sein (tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs).
EStG §§ 7i, 10f
EigZulG § 9
Aktenzeichen: XR8/08 Paragraphen: EStG§7i EStG§10f EigZulG9 Datum: 2009-06-24 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10010 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Sanierungs-/Unterhaltungsaufwendungen Denkmalschutz
BFH - FG Baden-Württemberg
20.6.2007
X R 13/06
Steuerbegünstigung nach §§ 7i, 10f EStG - Zuschüsse Privater zu Aufwendungen für eigene Wohnzwecke - Wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen - Kein Wahlrecht bei Eigennutzung des Gebäudes
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.
EStG § 7i Abs. 1 Satz 7, § 10f Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: XR13/06 Paragraphen: EStG§7i RStG§10f Datum: 2007-06-20 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=8384 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Denkmalschutz
BFH - FG Düsseldorf
28.06.2006
IX B 122/05
Auslegung einer Bescheinigung nach § 7h EStG
§ 7h Abs. 1 EStG setzt sowohl in Satz 1 als auch in Satz 2 voraus, dass es sich um ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich handelt. Auch diese Merkmale muss die Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 EStG umfassen. Wenn Zweifel bestehen, ob eine Bescheinigung inhaltlich diese Merkmale umfasst, ist dies durch Auslegung zu klären.
EStG § 7h
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Aktenzeichen: IXB122/05 Paragraphen: EStG§7h FGO§115 Datum: 2006-06-28 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=7354 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Förderung Denkmalschutz
Niedersächsisches FG
09.02.2006
11 K 11002/03
Steuervergünstigung nach § 10f EStG für vom Wohnhaus getrenntes , denkmalgeschütztes Nebengebäude
Der Funktionszusammenhang rechtfertigt es, für die Gewährung der Steuervergünstigung nach § 10f EStG nicht nur die unmittelbaren Wohnzwecken dienenden (Wohn-, Schlaf- undEss-)Räume heranzuziehen. Wie sich auch aus dem Wortlaut des § 21 Abs. 2 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung ergibt, rechnen zum Nutzungswert einer Wohnung auch die zugehörigen sonstigen Räume (und Gärten). Welche Räume der Wohnung im einzelnen mit einzubeziehen sind, hängt nach der Rechtsprechung des BFH zur Nutzungswertbesteuerung davon ab, ob die Räume in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der vom Eigentümer genutzten Wohnung im eigenen Haus stehen. Der Große Senat hat in diesem Beschluss beispielhaft den einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang von Wohnhaus und Schwimmbad bejaht. Für die Erfüllung des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhanges genügt es, dass diese Räume auch mittelbar Wohnzwecken dienen. (Leitsatz der Redaktion)
EStG § 10f Aktenzeichen: 11K11002/03 Paragraphen: EStG§10f Datum: 2006-02-09 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=6335 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Denkmalschutz Förderung Abschreibung
Hessisches FG
20.12.2004
2 V 3169/04
Totalentkernung als Neuherstellung des Gebäudes
Keine erhöhte Sonderabschreibung nach FördG wegen Modernisierung bei Totalentkernung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, wenn bei dessen Wiederherstellung ein bautechnisch neues Gebäude entsteht.
FördG §§ 3; 4 Aktenzeichen: 2V3169/04 Paragraphen: FördG§3 FördG§4 Datum: 2004-12-20 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=4446 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Denkmalschutz
BFH - Niedersächsisches FG
27.05.2004
IV R 30/02
Restaurierung von als Denkmal geschützten Wandmalereien in einem Gutshaus - Gutshaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen - Erhöhung des Nutzungswerts durch Wandmalerei
Erstreckt sich die Denkmaleigenschaft eines der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Gutshauses eines Land- und Forstwirts auch auf im Innern angebrachte Wandmalereien, ist der Aufwand für die Restaurierung der Wandmalereien als Betriebsausgabe abziehbar.
EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2
EStDV § 82k Aktenzeichen: IV$30/02 Paragraphen: EStG§13 EStDV§82k Datum: 2004-05-27 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=3521 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Abschreibung Denkmalschutz
BFH - FG Rheinland-Pfalz
25.5.2004
VIII R 6/01
Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes als Herstellung eines neuen Gebäudes - bewertungsrechtliche Qualifikation eines Grundstück nicht bindend für § 7 Abs. 5 EStG - Beweislast - Bindungswirkung und Treu und Glauben der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG
1. Zu den Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i.S. von § 7 Abs. 5 EStG.
2. Die degressive Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für einen Teil der Sanierungsaufwendungen erhöhte Absetzungen zum Erhalt des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe nach § 7i Abs. 1 Satz 4EStG (sog. Ensembleschutz) in Anspruch genommen werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil
vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).
EStG §§ 7 Abs. 5, 7i Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Aktenzeichen: VIIIR6/01 Paragraphen: EStG§7 EStG§7i Datum: 2004-05-25 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=3387 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Denkmalschutz
20.8.2002
IX R 40/97
Nach § 7i Abs.1 EStG können bei einem im Inland belegenen, denkmalgeschützten Gebäude erhöhte Absetzungen auf Herstellungskosten für eine einzelne Baumaßnahme auch dann vorgenommen werden, wenn die einzelne Maßnahme Teil einer Gesamtbaumaßnahme ist. Voraussetzung
ist insoweit, dass die einzelne Baumaßnahme sachlich abgrenzbar und als solche abgeschlossen ist.
EStG § 7i (ab 1991)
EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. y i.V.m. EStDV § 82i (bis 1990) Aktenzeichen: IXR40/97 Paragraphen: EStG§7i EStG§51 EStDV§82i Datum: 2002-08-20 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=753
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