Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 96
Haftrecht - Sicherungsverwahrung
OLG Hamm - LG Arnsberg
3.12.2020
3 Ws 461/20
Unterbringung; Sicherungsverwahrung; ausreichende Betreuung; Frist
1. Einem Sicherungsverwahrten, dem die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zur Fortsetzung seiner sozialtherapeutischen Behandlung in eine Anstalt des Strafvollzugs verlegen zu lassen, ist ausreichende Betreuung im Sinne von § 67d Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB angeboten worden.
2. Die gesetzlichen Regelungen schließen eine sozialtherapeutische Behandlung von Sicherungsverwahrten in Anstalten des Strafvollzugs nicht aus; diese Regelungen sind als solche mit dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot vereinbar.
3. Ob die vollzugliche Gestaltung der Sozialtherapie in einer Anstalt des Strafvollzugs den Anforderungen an das Trennungsgebot im Einzelnen genügt oder ob Umstände bestehen, die eine Durchbrechung des Trennungsgebots erlauben, bestimmt sich im Wesentlichen nach den Umständen des Einzelfalls und ist einer Prüfung im Verfahren nach §§ 463, 454 StPO entzogen.
StGB § 66c Abs. 1 Nr. 1; § 66c Abs. 1 Nr. 2; § 67d Abs. 2 S. 1; § 67 d Abs. 2 S. 2
MRVG NRW § 13 Abs. 2
StPO § 463; StPO § 454
Aktenzeichen: 3Ws461/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-03 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5233 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
OLG Brandenburg - LG Potsdam
31.7.2019
1 Ws 110/19
Fortdauer der Sicherungsverwahrung
Aktenzeichen: 1Ws110/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-31 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5001 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
OLG Karlsruhe - LG Freiburg
24.7.2019
2 Ws 163/19
Anforderungen an die Versagung der Zulassung einer Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung.
Aktenzeichen: 2Ws163/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4994 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
BGH - LG Freiburg
20.11.2018
4 StR 168/18
Neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe kann Sicherungsverwahrung vorbehalten werden.
StGB § 66a Abs 2
Aktenzeichen: 4StR168/18 Paragraphen: Datum: 2018-11-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4906 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
KG Berlin - LG Berlin
2.8.2018
2 Ws 131/18 Vollz
Aufrechterhaltung von Feststellungen im Rechtsbeschwerdeverfahren
1. Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin ist das SVVollzG Bln und nicht das StVollzG Bln maßgeblich.
2. Ebenso wie für das Revisionsverfahren gilt auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren iSd §§ 116 StVollzG der „Grundsatz tunlichster Aufrechterhaltung der von der Gesetzesverlet-zung nicht berührten Feststellungen“.
3. Hebt das Rechtsbeschwerdegericht eine Entscheidung auf, ist es daher möglich, rechts-fehlerfrei getroffene Feststellungen aufrecht zu erhalten.
StVollzG § 116, § 119 Abs 4 S 1
StPO § 353 Abs 1
SichVVollzG BE § 92
Aktenzeichen: 2Ws131/18 Paragraphen: Datum: 2018-08-02 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4847 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
OLG Celle - LG Göttingen
8.5.2018
3 Ws 64/18 (StrVollz)
Beschränkung des Rechts des Sicherungsverwahrten zum Tragen eigener Kleidung in Bezug auf das Tragen von Arbeitskleidung
Das Recht des Sicherungsverwahrten zum Tragen eigener Kleidung (§ 24 Satz 1 Nds. SVVollzG) wird, soweit es die Arbeitskleidung bei einer Tätigkeit als Koch in der Anstaltsküche betrifft, durch die Pflicht zum Tragen geeigneter und sauberer Arbeitskleidung gemäß Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel VIII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004 beschränkt.
SichVVollzG ND § 3 Abs 2, § 5 S 2, § 24 S 1
EGV 178/2002Art 3 Nr 3
EGV 852/2004Art 4 Abs 2 Anh 2 Kap 8 Nr 1
Aktenzeichen: 3Ws64/18 Paragraphen: Datum: 2018-05-08 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4824 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
KG Berlin - LG Berlin
16.6.2017
2 Ws 255/16 Vollz
Anwendbares Vollzugsrecht bei Sicherungsverwahrten
Zur Frage, welches Vollzugsrecht nach Überweisung eines Sicherungsverwahrten gemäß § 67a Abs. 2 StGB in den Vollzug einer anderen stationären Maßregel anwendbar ist.
StGB § 67a Abs 2
PsychKG BE § 42, § 69
SichVVollzG BE § 1, § 43 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 2Ws255/16 Paragraphen: Datum: 2017-06-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4735 Haftrecht - Sicherungsverwahrung
OLG Rostock - LG Rostock
15.6.2017
20 Ws 59/17
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung: Frist für die erste Entscheidung nach § 119a Abs. 3 Satz 3 StVollzG (Bund) bei zeitlich auseinanderfallendem Rechtskrafteintritt von Straf- und Maßregelausspruch
Die Frist des § 119a Abs. 3 Satz 3 StVollzG (Bund) für die erste Entscheidung von Amts wegen in den Fällen, in denen die Straftat bereits vor dem 01.06.2013 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der
Sicherungsverwahrung - vollzogen wurde, hat gemäß Art. 316f Abs. 3 Satz 2 EGStGB grundsätzlich am 01.06.2013 zu laufen begonnen. Das kann allerdings nur in den Fällen Geltung beanspruchen, in denen am 01.06.2013 auch die sich an die bereits laufende Strafvollstreckung
anschließende Sicherungsverwahrung schon rechtskräftig angeordnet war.
Eine Verpflichtung der Vollzugsbehörde, bereits dann mit einer den Anforderungen des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB genügenden Vollzugsplanung und darauf fußenden Behandlungsangeboten an den Gefangenen zu beginnen, wenn die Anordnung von Sicherungsverwahrung im weiteren Verfahren zwar in Betracht kommt, aber eben noch nicht (rechtskräftig) angeordnet worden ist, ist weder dem Gestzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien zu
entnehmen.
StVollzG § 119a Abs 3 S 3
StGB § 66c Abs 1 Nr 1
StVollzG MV § 7 Abs 2, § 7 Abs 5
StGBEG Art 316f Abs 3 S 2
Aktenzeichen: 20Ws59/17 Paragraphen: Datum: 2017-06-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4743 Haftrecht - Sicherungsverwahrung Haftbedingungen
OLG Karlsruhe - LG Freiburg
22.11.2016
2 Ws 208/16
1. Erstrebt der Untergebrachte eine Ausweitung der Betreuung am Wochenende, kann dies nur durch einen Verpflichtungs- oder Vornahmeantrag erfolgen; ein Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit ist unzulässig.
2. Da § 12 JVollzGB I BW lediglich die Organisation der Justizvollzugsanstalten regelt, sind aus der Vorschrift keine subjektiven Rechte des Untergebrachten abzuleiten.
3. § 8 JVollzGB V BW eröffnet dem Untergebrachten nur die Möglichkeit, einzelne konkrete Behandlungsmaßnahmen einzufordern, nicht jedoch - allgemein - eine Betreuung als solche.
Aktenzeichen: 2Ws208/16 Paragraphen: Datum: 2016-11-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4685 Haftrecht - Sicherungsverwahrung Haftbedingungen
OLG Karlsruhe - LG Freiburg
19.8.2016
2 Ws 209/16
Für die Entscheidung über die Fesselung bei den Ausführungen eines Sicherungsverwahrten ist nicht die Vollzugsplankonferenz, sondern der Anstaltsleiter zuständig.
Aktenzeichen: 2Ws209/16 Paragraphen: Datum: 2016-08-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4615
|