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Internationales Recht Verkehrsdelikte - Verkehrsrecht Bußgeldbescheid
Brandenburgisches OLG
25.1.2017
7 W 115/16
Vollstreckung eines schweizerischen Bußgeldes
Eine schweizerische Bußgeldentscheidung wegen Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs gehört ihrem Inhalt nach allein dem Strafrecht an und ist keine Zivilsache. Sie kann nicht nach dem Lugano-Übereinkommen in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden.
Eine Vollstreckung ist derzeit auch nicht nach dem Deutsch - schweizerischen Polizeivertrag möglich, weil dessen Bestimmungen über die Vollstreckungshilfe bezüglich Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs nicht in Kraft sind.
VollstrZustÜbk Art 1
PolVtr DEU/CHE Art 37
Aktenzeichen: 7W115/15 Paragraphen: Datum: 2017-01-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4690 Verkehrsdelikte Internationales Recht - Führerschein/Fahrerlaubnis Verkehrsrecht
EuGH - LG Gießen
1.3.2012
C-467/10
Strafverfahren gegen Baris Akyüz.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Landgericht Gießen - Deutschland.
Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen
und geistigen Voraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs verfügt, voneinem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.
EWGVtrArt 21-P1 : N 76
EWGRL 439/1991
Aktenzeichen: C-467/10 Paragraphen: Datum: 2012-03-01 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4061 Verkehrsdelikte Internationales Recht - Führerschein/Fahrerlaubnis Verkehrsrecht
Thüringer OLG - AG Stadtroda
15.05.2008
1 Ss 41/08
Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ergeben. Danach gilt die Berechtigung gem. § 28 FeV nicht für den in Deutschland wohnenden französischen Staatsangehörigen, dem die in Frankreich ausgestellte
Fahrerlaubnis im Inland durch ein Gericht rechtskräftig entzogen worden ist.
StVG § 17
StGB § 21
FeV § 7
FeV § 28 Abs 1
FeV § 28 Abs 4
Aktenzeichen: 1Ss41/08 Paragraphen: StVG§17 StGB§21 FeV§7 FeV§28 Datum: 2008-05-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3254 Internationales Recht - Verkehrsrecht
OLG Bamberg - AG Wunsiedel
24.07.2007
3 Ss 132/06
1. Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG verfolgen den Zweck, den Mitgliedstaaten die Anwendung ihrer nationalen, u.a. auf innerstaatlichem Verwaltungsrecht beruhenden Vorschriften über eine befristete Beschränkung, Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zu ermöglichen. Der Bundesrepublik Deutschland ist es deshalb nicht verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis so lange zu verweigern, so lange eine den Entzug einer zuvor erteilten inländischen Fahrerlaubnis flankierende (gesetzliche) Sperrfrist nach §§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 10 Satz 1 StVG noch nicht abgelaufen ist.
2. § 28 Abs. 4 FeV schränkt die Berechtigung des Inhabers einer EUoder EWR-Fahrerlaubnis ein, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen. Auf den rechtlichen Bestand der EU-Fahrerlaubnis selbst hat die Norm keinen Einfluss.
3. Für die Frage der Strafbarkeit nach § 21 StVG ist in zeitlicher Hinsicht entscheidend, ob der Inhaber einer nach der die Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis anordnenden Entscheidung erworbenen EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechische Republik) von dieser während oder nach Ablauf der inländischen Sperrfrist Gebrauch macht; eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten scheidet aus (u.a. Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007, 2 St OLG Ss 286/06 = BA 44/246 ff. = VD 2007, 130 ff.; OLG München, Urteil vom 29. Januar 2007, 4St RR 222/06 = NJW 2007, 1152 ff. = DAR 2007, 276 ff. = StV 2007, 190 ff. = ZfSch 2007, 170 ff. und Thüringer OLG, Beschluss v. 06. März 2007, 1 Ss 251/06 = VRS 112, 367 ff. = DAR 2007, 404 f. = StraFo 2007, 216 ff. = BA 44, 251 ff.).
StVG § 4 Abs 3 S 1 Nr 3
StVG § 4 Abs 10
StVG § 21
FeV § 7 Abs 1
FeV § 28
Aktenzeichen: 3Ss132/06 Paragraphen: StVG§4 StVG§21 FeV§7 FeV§28 Datum: 2007-07-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2873 Verkehrsdelikte Internationales Recht - Lenkzeitverstoß Verkehrsrecht
AG Itzehoe
11.04.2007
66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06)
Aufgrund des Unterlassens des deutschen Gesetzgebers, das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung der Ersetzung der Verordnung (EWG) 3820/85 durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 anzupassen, können Lenkzeitverstöße und sonstige Verstöße gegen
die - die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung ausfüllenden - Normen der Verordnung (EWG) 3820/85 und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nunmehr nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Rechtslage ist insoweit
die gleiche wie nach dem Unterlassen des deutschen Gesetzgebers im Jahre 1986, das damalige Fahrpersonalgesetz und die damalige Fahrpersonalverordnung umgehend der Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die Verordnung (EWG) 3820/85 anzupassen.
EGV 561/2006
EWGV 3820/85
EWGV 543/69
Aktenzeichen: 66OWi304Js27481/06 Paragraphen: 561/2006/EG 3820/85(EWG 543/69/EWG Datum: 2007-04-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2764 Verkehrsdelikte Internationales Recht - Führerschein/Fahrerlaubnis Verkehrsrecht
OLG Hamm
13.12.2006
3 Ss 473/06
Zur Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis.
StGB § 69
Aktenzeichen: 3Ss473/06 Paragraphen: StGB§69 Datum: 2006-12-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2710
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