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Jugendstraftaten - Prozeßrecht Strafbemessung
BGH - LG Rottweil
9.1.2018
1 StR 551/17
Anwendbarkeit der sog. Vollstreckungslösung zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer bei auf "schädliche Neigungen" und "Schwere der Schuld" gestützter Jugendstrafe.
GG Art 20 Abs 3
MRK Art 6 Abs 1
JGG § 18 Abs 2
Aktenzeichen: 1StR551/17 Paragraphen: Datum: 2018-01-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4833 Jugendstraftaten - Strafvollzug
OLG Karlsruhe - LG Freiburg
12.10.2017
2 Ws 231/17
1. Auch nach Abgabe der Vollstreckung einer Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG hat die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe nach § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB zu erfolgen.
2. Ist eine Abgabe nach Ziffer 1 erfolgt, ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen grundsätzlich ein kriminalprognostisches Gutachten nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO einzuholen.
Aktenzeichen: 2Ws231/17 Paragraphen: Datum: 2017-10-12 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4771 Jugendstraftaten - Strafvollzug
OLG Braunschweig - LG Braunschweig
19.4.2017
1 Ss 11/17
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei nur kurzer Parallelstrafe
1. Drängen die Feststellungen - hier: langjährige Drogenabhängigkeit, Vorstrafen i.S.v. § 17 Abs. 2 BZRG und die Absichtsbekundung, eine Drogentherapie anzustreben - zur Prüfung, ob eine Maßregel gem. § 64 StGB zu verhängen ist, muss sich das Gericht in den Urteilsgründen
mit dieser Frage auseinandersetzen. Fehlt es daran, ist das Revisionsgericht auch bei einer zulässig erhobenen Revision allein des Angeklagten gehalten, das angefochtene Urteil aufzuheben (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.02.2015, 1 Ss 10/15 (unveröffentlicht);
OLG Celle, NStZ-RR 2015, 24).
2. Die Entscheidung über eine Maßregel nach § 64 StGB kann jedenfalls dann nicht wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, wenn sich die Revision - wie hier - auch gegen die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wendet.
3. Einer Unterbringung steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch dann nicht entgegen, wenn die voraussichtliche Dauer der Entzugsbehandlung die Höhe einer zugleich verhängten Freiheitsstrafe erheblich übersteigt.
StGB § 56, § 62, § 64
Aktenzeichen: 1Ss11/17 Paragraphen: Datum: 2017-04-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4720 Jugendstraftaten - Sonstiges
OLG Karlsruhe - AG Freiburg
7.2.2017
2 (7) Ss 624/16 - AK 238/16
Erfolgt eine Androhung eines Jugendlichen im Sinne des § 126 Abs. 1 StGB nur gegenüber dessen Wohngruppen-Bezugsbetreuer, ist dies ohne besondere Umstände nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Aktenzeichen: 2(7)Ss624/16 Paragraphen: Datum: 2017-02-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4706 Jugendstraftaten - Strafvollzug
OLG Celle
4.9.2013
1 Ws 337/13 (StrVollz)
Ausführung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Angehörigen
Zum Anspruch eines Strafgefangenen auf Ausführung zu seinem lebensgefährlich erkrankten Vater.
JVollzG ND § 14, § 35
Aktenzeichen: 1Ws337/13 Paragraphen: JVollzGND§14 JVollzGND§35 Datum: 2013-09-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4239 Jugendstraftaten - Strafvollzug
OLG Hamburg
11.6.2013
1 Ws 44/13
Die Aussetzung des Restes einer nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollzogenen Jugendstrafe, deren Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 JGG bindend an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden war, ist nach dem Maßstab des § 88 JGG, nicht des § 57 StGB, zu beurteilen (wie hM).
JGG §§ 88
StGB 57
Aktenzeichen: 1Ws44/13 Paragraphen: JGG§88 StGB§57 Datum: 2013-06-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4217 Jugendstraftaten - Strafvollzug
OLG Hamburg - LG Hamburg
25.2.2013
2 Ws 19/13
1. Im Verfahren der nachträglichen Entscheidung über die vorbehaltene Aussetzung einer Jugendstrafe reicht in entsprechender Anwendung des § 57 Absatz 1 Satz 2 JGG eine schriftliche Anhörung vor dem zuständigen Gericht aus.
2. Im Fall des Ablaufs der Frist des § 61 a Absatz 1 JGG n.F. vor dessen Inkrafttreten am 7. Oktober 2012 ist die materiell notwendige Entscheidung nachzuholen.
3. Der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung einer Jugendstrafe ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt dieser Entscheidung zugrunde zu legen.
JGG § 21, § 57 Absatz 1 Satz 2, § 61, § 61 a
Aktenzeichen: 2Ws19/13 Paragraphen: JGG§21 JGG§57 JGG§61 JGG§61a Datum: 2013-02-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4184 Jugendstraftaten - Strafbemessung Sonstiges
OLG Braunschweig - AG Braunschweig
13.6.2012
Ss 19/12
JGG- Erziehungsmaßregeln : Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung- Arbeitsleistungen
1. Wird die Weisung erteilt, Arbeitsleistungen zu erbringen, kann das Gericht die Auswahl der Arbeitsstelle der Jugendgerichtshilfe überlassen.
2. Die Weisung muss aber so konkret gefasst werden, dass Zuwiderhandlungen einwandfrei festgestellt werden können und die verurteilte Person unmissverständlich erkennen kann, wann ihr deshalb Jugendarrest droht. Es ist mindestens erforderlich, dass das Gericht
neben der Zahl der abzuleistenden Arbeitsstunden auch die Frist, bis wann die Weisung spätestens erfüllt sein muss, ausdrücklich angibt.
JGG § 10 Abs 1 S 3 Nr 4, § 11 Abs 1, § 11 Abs 3, § 38
Aktenzeichen: Ss19712 Paragraphen: JGG§10 JGG§11 Datum: 2012-06-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4076 Jugendstraftaten - Strafbemessung Sonstiges
BGH - LG Bochum
17.6.2010
4 StR 126/10
Die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls des Wertersatzes gegen Jugendliche oder Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht angewendet wird, ist zulässig; das gilt auch, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Täters vorhanden ist.
StGB §§ 73, 73 a, 73 c
JGG § 2 Abs. 2, §§ 6, 8 Abs. 3
Aktenzeichen: 4StR126/10 Paragraphen: StGB§73 StGB§73a StGB§73c JGG§2 JGG§6 JGG§8 Datum: 2010-06-17 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3673 Jugendstraftaten - Strafbemessung
OLG Brandenburg - AG Prenzlau
4.1.2010
1 Ss 105/09
Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem Strafrecht
Zur Ahndung der Straftaten des heranwachsenden Angeklagten
JGG § 105 Abs 1 Nr. 1
JGG § 105 Abs 1 Nr. 2
JGG § 31 Abs 1
Aktenzeichen: 1Ss105/09 Paragraphen: JGG§105 JGG§31 Datum: 2010-01-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3611
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