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Ordnungswidrigkeiten - Richterlicher Hinweis Urteil/Entscheidung Strafbemessung
OLG Braunschweig
5.3.2002
2 Ss (BZ) 6/02
Der Hinweis, dass entgegen dem Bußgeldbescheid auch die Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise in Betracht komme, stellt eine wesentliche Förmlichkeit i.S.d. § 273 StPO dar, deren Beachtung nur durch das Protokoll bewiesen werden kann; die Unterrichtung des
Betroffenen bzw. Verteidigers über die Veränderung durch den Gang der Hauptverhandlung genügt nicht. Aktenzeichen: 2Ss(BZ)6/02 Paragraphen: Datum: 2002-03-05 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=510
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