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Prozeßrecht Ordnungswidrigkeiten - Zustellung Verteidigung Bußgeldbescheid
OLG Karlsruhe - AG Freiburg
8.10.2015
2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15
1. Bestätigt die Verteidigerin im Empfangsbekenntnis, zur Entgegennahme legitimiert zu sein, genügt dies zum Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht.
2. Wird das Urteil erst nach Ablauf der Fertigstellungsfrist unterschrieben, steht dies einer fehlenden Unterschrift gleich; es ist daher auf die Sachrüge aufzuheben.
3. Enthält der Bußgeldbescheid, durch den eine Verbandsgeldbuße verhängt wird, keine Feststellungen zur subjektiven Seite bei der Leitungsperson, ist eine Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Geldbuße unwirksam; der Bußgeldbescheid ist deshalb insgesamt angefochten.
Aktenzeichen: 2(7)SsBs467/15 Paragraphen: Datum: 2015-10-08 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4504 Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldbescheid Zustellung
OLG Dresden - AG Leipzig
15.1.2007
Ss (OWi) 731/06
Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Bevollmächtigten.
Die Bevollmächtigung bedarf keiner bestimmten Form. Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: Ss(OWi)731/06 Paragraphen: Datum: 2007-01-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2618 Ordnungswidrigkeiten - Zustellung Verteidiger/Verteidigung Vollmacht Verjährung
OLG Hamm - AG Münster
05.10.2004
4 Ss OWi 524/04
Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung; Täteridentifizierung
Gemäß § 51 Abs. 3 OWiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkung haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden kann.
StPO § 145 a
OWiG §§ 33, 51, 73, 74 Aktenzeichen: 4SsOWi524/04 Paragraphen: StPO§145a OWiG§33 OWiG§51 OWiG§73 OWiG§74 Datum: 2004-10-05 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1550 Ordnungswidrigkeiten Prozeßrecht - Verjährung Zustellung
OLG Rostock - AG Waren
29.04.2003
2 Ss (OWi) 262/02 I 145/02
Zum Vorliegen der Verfolgungsverjährung, Zustellung.
§ 51 Abs. 3 Satz 1 1. Hs OWiG fingiert eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des gewählten Verteidigers. Diese ist vom Willen des Betroffenen und des Verteidigers unabhängig und solange gültig, wie die Vollmacht sich "bei den Akten befindet", mithin die Verteidigervollmacht besteht. Erst das aktenkundig gemachte Erlöschen der Verteidigervollmacht beseitigt diese Zustellungsvollmacht. (Leitsatz der Redaktion)
OWiG §§ 33 Abs. 1 Ziff. 9, 51 Abs. 3, 69 Abs. 3 S. 1, 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StVG § 26 Abs. 3
StPO §§ 145, 344 Abs. 2 S. 2
GVG § 121 Abs. 2
Aktenzeichen: 2Ss(OWi)262/02 Paragraphen: StVG§26 StPO§145 StPO§344 GVG§121 OWIG§33 OWiG§51 OWiG§69 OWiG§79 Datum: 2003-04-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1953 Ordnungswidrigkeiten - Zustellung Bußgeldbescheid
OLG Hamm
17.07.2002
2 Ss OWi 443/02
Zur Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides, wenn die Zustellung eine teilweise falsche Geschäftsnummer trägt.
OWiG § 33 Aktenzeichen: 2SsOWi443/02 Paragraphen: OWiG§33 Datum: 2002-07-17 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=479
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