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Rechtsmittelrecht - Jugendverfahren Revision
OLG Oldenburg - LG Oldenburg
27.02.2009
Ss 30/09
In Jugendstrafsachen ist die Revision gegen ein - auch auf die Berufung der Staatsanwaltschaft ergangenes - Berufungsurteil auch dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht erstmals eine früher verhängte Jugendstrafe in die neu gebildete Einheitsstrafe einbezieht und dabei die für die frühere Strafe bewilligte Strafaussetzung entfällt.
JGG § 55 Abs 2
JGG § 59
Aktenzeichen: Ss30/09 Paragraphen: JGG§55 JGG§59 Datum: 2009-02-27 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3392 Rechtsmittelrecht - Jugendverfahren Revision
OLG Celle
10.10.2000
33 Ss 92/00
Die Revision gegen ein jugendrichterliches Urteil, mit dem lediglich § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG entsprechende Sanktionen angeordnet worden sind, ist unzulässig, wenn sich der Begründung der Revisionsanträge nicht eindeutig entnehmen lässt, dass mit dem Rechtsmittel ein nach dieser Vorschrift zulässiges Ziel verfolgt wird.
JGG § 55 Abs. 1 Satz 1
StPO § 344 Abs. 1 Aktenzeichen: 33Ss92/00 Paragraphen: JGG§55 StPO§344 Datum: 2000-10-10 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1291
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