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Rechtsmittelrecht - Berufung Beschränkung Verteidiger/Verteidigung
OLG Zweibrücken - LG Kaiserslautern
4.11.2019
1 OLG 2 Ss 70/19
Die durch den Verteidiger ohne ausdrückliche Ermächtigung des Angeklagten erklärte Beschränkung der Berufung ist im Berufungsverfahren jedenfalls dann unwirksam, wenn die Erklärung nach Ablauf der Frist des § 317 StPO abgegeben wird.
StPO § 317
Aktenzeichen: 1OLG2Ss70/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5068 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verteidiger/Verteidigung Beschwerde
BGH - Kammergericht
11.8.2006
3 StR 284/05
1. Ein Beschwerdeführer, der bewusst wahrheitswidrig einen Verfahrensverstoß behauptet und sich zum Beweis auf ein als unrichtig erkanntes Protokoll beruft, handelt rechtsmissbräuchlich; seine Rüge ist unzulässig.
2. Dies gilt auch, wenn er das sichere Wissen von der Unwahrheit erst nachträglich erlangt, die Rüge jedoch gleichwohl weiterverfolgt.
StPO vor § 1, § 274 Aktenzeichen: 3StR284/05 Paragraphen: StPO§274 Datum: 2006-08-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2534 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verteidiger/Verteidigung Beschwerde
BGH
Pressemitteilung
24.5.2006
2 Ars 199/06
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwirft sofortige Beschwerden gegen Verteidigerausschluss in der Strafsache Zündel
Vor dem Landgericht Mannheim findet seit dem 9. Februar 2006 die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Zündel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung statt. Am 31. März 2006 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe auf Vorlage des Landgerichts entschieden, dass die Verteidigern S. (eine von sechs Verteidigerin des Angeklagten) nach §§ 138 a Abs. 1 Nr. 3, 138 c Abs. 2 StPO von der weiteren Mitwirkung in dem Strafverfahren ausgeschlossen ist. Nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO ist ein Verteidiger auszuschließen, wenn er mindestens hinreichend verdächtig ist, eine Handlung begangen zu haben, die - wenn der Angeklagte verurteilt würde - eine Strafvereitelung nach § 258 StGB darstellt. Grund für den Ausschluss durch das Oberlandesgericht war u. a., dass die Verteidigerin an mehreren Verhandlungstagen sich trotz des Entzugs des Rederechts in einer Art "Parallelverhandlung" an die Zuhörer im Gerichtssaal gewandt hatte und Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben und dadurch das Verfahren blockiert hatte. Auch habe sie den Schöffen die Verhängung der Todesstrafe wegen "Feindbegünstigung" in Aussicht gestellt. Dies alles gefährde einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens.
Die gegen diesen Beschluss gerichteten sofortigen Beschwerden des Angeklagten und der ausgeschlossenen Verteidigerin hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. In seiner Entscheidung betont er die hohe Bedeutung der rechtsstaatlich geforderten Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung, die einen Verteidigerausschluss, für den nicht jedes prozessordnungswidrige Verteidigerverhalten ausreichend ist, nur in extremen Ausnahmefällen gestattet. Das Verhalten der Verteidigerin geht darüber aber weit hinaus und dient - unter Verwendung prozessfremder Mittel - nur dem Zweck die Fortsetzung des Verfahrens zu verhindern oder doch wesentlich zu verzögern, also letztlich dem Ziel, eine Bestrafung des Angeklagten Zündel zu vereiteln.
Beschluss vom 24. Mai 2006 - 2 ARs 199/06
Oberlandesgericht Karlsruhe (3 Ausschl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96)
Karlsruhe, den 24. Mai 2006
Aktenzeichen: 2ARs199/06 Paragraphen: Datum: 2006-05-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2431 Rechtsmittelrecht - Berufungsschrift Verteidiger/Verteidigung
OLG Köln
24.1.2006
83 Ss-OWi 68/05
Unterzeichnet ein anderer Rechtsanwalt die von dem Verteidiger verfasste Rechtsmittelbegründung mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt ...", so ist gleichwohl regelmäßig davon auszugehen, dass er sich deren Inhalt zu eigen gemacht und dafür aufgrund eigener Prüfung die Verantwortung übernommen hat. Die Revision oder Rechtsbeschwerde ist in einem solchen
Fall nicht "im Zweifel" als unzulässig zu verwerfen.
StPO § 345 II
OWiG § 80 III 3 Aktenzeichen: 83Ss-OWi68/05 Paragraphen: StPO§345 OWiG§80 Datum: 2006-01-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2374 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Vollmacht Verteidiger/Verteidigung
OLG Hamm - LG Dortmund
17.05.2005
1 SS 62/05
Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht
Die besondere Ermächtigung zu einer Rechtsmittelrücknahme gemäß § 302 Abs. 2 StPO kann auch im voraus in der dem Verteidiger erteilten Vollmacht erklärt werden.
StPO § 302 Aktenzeichen: 1SS62/05 Paragraphen: StPO§302 Datum: 2005-05-17 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2015 rechtsmittelrecht - Beschwerde Zulassung Verteidiger/Verteidigung
OLG Rostock - AG Güstrow
09.02.2005
2 Ss (OWi) 14/05
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO kann der seitens des Betroffenen gestellte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt und daher gesetzmäßig und sachgerecht ist. Die Prüfung ganz grundloser und unvollständiger Anträge soll den Rechtsbeschwerdegerichten erspart werden. (Leitsatz der Redaktion)
OWiG §§ 46 Abs. 1, 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 Satz 3
StPO § 345 Abs. 1
StPO § 346 Abs. 1 Aktenzeichen: 2Ss(OWi)14/05q Paragraphen: OWiG§46 OWiG§79 OWiG§80 StPO§345 StPO§346 Datum: 2005-02-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1973 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verteidiger/Verteidigung Vollmacht
OLG Hamm - LG Bochum
17.01.2005
2 Ws 7/05
Berufung; Einlegung; Wirksamkeit; Bevollmächtigung
Die Wirksamkeit der Einlegung des Rechtsmittels durch den Verteidiger setzt dabei nicht voraus, dass dieser seine Befugnis hierzu gleichzeitig durch eine Vollmacht nachweist.
StPO § 314
StPO § 137 Aktenzeichen: 2Ws7/05 Paragraphen: StPO§314 StPO§137 Datum: 2005-01-17 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1791 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verteidiger/Verteidigung Wiedereinsetzung
OLG Karlsruhe
30.04.2003
3 Ss 95/02
1. Die definitive, wiederholte Weigerung des von dem Angeklagten gewählten und diesem beigeordneten Verteidigers, der in die umfangreiche Strafsache bereits eingearbeitet ist und dessen fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozessrechts außer Frage steht, den Angeklagten nach Erlass des von diesem - nicht augenscheinlich aussichtslos - angefochtenen Urteils weiter zu verteidigen, stellt einen groben Verstoß gegen die durch seine Beiordnung begründete öffentlich-rechtliche Pflicht, bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens durch sachdienliche Verteidigung des Angeklagten
mitzuwirken, mit der Folge dar, dass seine Entpflichtung nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten ist.
2. Von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO ist abzusehen, wenn nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht
kommt.
StPO §§ 140 Abs. 2, 141, 142 Abs. 1, 143, 345, 346 Abs. 2
BRAO §§ 48 Abs. 2, 49 Aktenzeichen: 3Ss95/02 Paragraphen: Datum: 2004-04-30 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1458 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verteidiger/Verteidigung Revision Begründung
OLG Stuttgart
16.4.2003
5 Ss 462/02
1. Stellt der Beschwerdeführer bei Einlegung der Revision oder beim nachträglichen Übergang zu diesem Rechtsmittel ohne Anbringung eines Revisionsantrages ausdrücklich klar, dass er seine Ausführungen nicht als Revisionsbegründung verstanden wissen will, dann kann auch eine von ihm vorab "skizzierte" Begründung der Revision nicht als solche i.S.d. §§ 344, 345 StPO gedeutet werden.
2. Zur Frage, wann von einem Beschwerdeführer, der rechtzeitig die Beiordnung eines Verteidigers für das Revisionsverfahren sowie die Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist
beantragt hat, die Nachholung der bisher versäumten Revisionsbegründung erwartet werden kann (im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300).
StPO §§ 45, 140, 344, 345, 346 Aktenzeichen: 5Ss462/02 Paragraphen: StPO§45 StPO§140 StPO§344 StPO§345 StPO§346 Datum: 2003-04-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=888 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Beweiswürdigung Verteidiger/Verteidigung Revision
OLG Hamm
14.1.2003
3 Ss 1024/02
Aussage gegen Aussage, Beweiswürdigung, Pflichtverteidigerbestellung im Revisionsverfahren, Einlassung, Aufführen in den Urteilsgründen
Zur Beweiswürdigung bei der sog. „Aussage gegen Aussage Problematik“
StPO § 261
StPO § 140 Aktenzeichen: 3Ss1024/02 Paragraphen: StPO§261 StPO§140 Datum: 2003-01-14 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=758
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