Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 15
Rechtsmittelrecht - Beschwerde Zulassung
OLG Rostock - AG Güstrow
13.7.2016
21 Ss OWI 103/16 (Z)
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Tenorierungsversehen; Voraussetzungen für die Prüfung und Berücksichtigung angeblicher Verfahrensverzögerungen im erstinstanzlichen Bußgeldverfahren durch das Rechtsbeschwerdegericht
bei Erhebung (nur) der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG
GVG § 198 Abs 3, § 199 Abs 3
OWiG § 79 Abs 6, § 80 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 21SsOWI103/16 Paragraphen: Datum: 2016-07-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4627 Rechtsmittelrecht - Revision Zulassung
BGH - LG Göttingen
9.5.2012
5 StR 523/11
Das Revisionsgericht bindende Nebenklagezulassung gemäß § 396 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 395 Abs. 3 StPO.
StPO § 395 Abs 3, § 396 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 5StR523/11 Paragraphen: StPO§395 StPO§396 Datum: 2012-05-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4074 Rechtsmittelrecht - Revision Zulassung
OLG Celle - LG Bückeburg - AG Rintel
13.9.2011
2 Ws 253/11
Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vorschriftswidrige Abwesenheit einer notwendigen Person von der Hauptverhandlung) liegt nicht vor, wenn der Angeklagte als der Rechtsmittelführer der Berufungshauptverhandlung unentschuldigt fernbleibt und die Strafkammer die Berufung deswegen nach § 329 Abs. 1 StPO verwirft.
Denn in diesem Fall wird weder zur Sache verhandelt noch werden irgendwelche Feststellungen zum Schuld oder Strafausspruch getroffen, sondern gerade wegen der Abwesenheit des Angeklagten lediglich die verfahrensrechtliche Frage geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO vorliegen (im Anschluss an OLG Stuttgart, NStZRR 2004, 338 und OLG Hamm, NJW 1970, 1245).
StPO § 338 NR 5, § 329 Abs 1
Aktenzeichen: 2Ws253/11 Paragraphen: StPO§338 StPO§329 Datum: 2011-09-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3943 Rechtsmittelrecht - Berufung Nichtzulassungsbeschwerde
OLG Hamm - LG Bielefeld
08.09.2005
3 Ss 364/05
1. Sind die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung - wie hier - erfüllt, so spricht das Berufungsgericht die Nichtannahme der Berufung gemäß § 322 a StPO aus und verwirft sie deshalb als unzulässig, § 313 Abs. 2 S.1 StPO, wenn es nach Prüfung des Urteils unter Berücksichtigung des Akteninhaltes und des Vortrages des Berufungsführers zu dem Ergebnis kommt, dass das Urteil dem sachlichen Recht entspricht und auch keine seine Richtigkeit in Frage stellenden Verfahrensfehler ersichtlich sind.
2. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hat das Berufungsgericht daher auch zu prüfen, ob Verfahrensfehler seitens des Amtsgerichts begangen worden sind, da der Gesetzgeber bei der Regelung des § 313 a StPO bewusst an die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO angeknüpft hat.
3. Gemäß § 322 a Satz 2 StPO ist die Entscheidung unanfechtbar. (Leitsatz der Redaktion)
StPO §§ 313, 322a Aktenzeichen: 3Ss364/05 Paragraphen: StPO§313 StPO§322a Datum: 2005-09-08 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2234 Rechtsmittelrecht - Beschwerde Zulassung
OLG Hamm - AG Paderborn
22.03.2005
4 Ss OWi 190/05
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Unzulässigkeit, faires Verfahren, Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Verhinderung des Verteidigers, Verlegungsantrag, prozessuale Fürsorgepflicht, Verlegung geboten,
Gebotensein einer Verlegung
Wird mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht, das Gericht sei unzulässigerweise einem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers nicht nachgekommen, muss zur Begründung mitgeteilt werden, wie der Verteidiger seinen Terminsverlegungsantrag und wie das Gericht seine ablehnende Entscheidung begründet hat.
OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 3
OWiG § 80 Abs. 2 Aktenzeichen: 4SsOWi190/05 Paragraphen: OWiG§80 Datum: 2005-03-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1990 Rechtsmittelrecht - Berufung Zulassung
OLG Karlsruhe
09.03.2005
3 Ws 70/05
Eine gegen die Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO erhobene sofortige Beschwerde, deren Statthaftigkeit die Bestimmung des § 322 a Satz 2 StPO entgegenstünde, ist, sofern eine Verletzung des Anspruchs des Berufungsführers auf rechtliches Gehör im Annahmeverfahren geltend gemacht wird, als "Anhörungsrüge" nach § 33 a StPO i. d. F. des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I 2004, 3220) zu behandeln, über die das Berufungsgericht zu befinden hat.
GG Art. 103 Abs. 1
StPO §§ 33 a, 44, 313 Abs. 2 Satz 2, 317, 322 a Satz 2, 420 Abs. 4 Aktenzeichen: 3Ws70/05 Paragraphen: GGArt.103 StPO§33a StPO§44 StPO§313 StPO§317 StPO§322a StPO§420 Datum: 2005-03-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1966 Ordnungswidrigkeiten Rechtsmittelrecht - Rechtsmittel Beschwerde Zulassung
OLG Hamm - AG Recklinghausen
16.02.2005
2 Ss OWi 29/05
Zulassung, Rechtsbeschwerde, Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Zulassungsgrund
OWiG § 80 Aktenzeichen: 2SsOWi29/05 Paragraphen: OWiG§80 Datum: 2005-02-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1838 rechtsmittelrecht - Beschwerde Zulassung Verteidiger/Verteidigung
OLG Rostock - AG Güstrow
09.02.2005
2 Ss (OWi) 14/05
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO kann der seitens des Betroffenen gestellte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der Inhalt der Begründung von sachkundiger Seite stammt und daher gesetzmäßig und sachgerecht ist. Die Prüfung ganz grundloser und unvollständiger Anträge soll den Rechtsbeschwerdegerichten erspart werden. (Leitsatz der Redaktion)
OWiG §§ 46 Abs. 1, 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 Satz 3
StPO § 345 Abs. 1
StPO § 346 Abs. 1 Aktenzeichen: 2Ss(OWi)14/05q Paragraphen: OWiG§46 OWiG§79 OWiG§80 StPO§345 StPO§346 Datum: 2005-02-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1973 Rechtsmittelrecht - Revision Zulassung
BGH - LG Düsseldorf
19.08.2004
3 StR 380/03
Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO wird weder durch den Umstand, daß Gespräche über eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung stattfinden, noch dadurch begründet, daß das Ergebnis dieser Verständigung entgegen den Grundsätzen von BGHSt 43, 195 ff. nicht in die öffentliche Hauptverhandlung eingeführt wird.
StPO § 338 Nr. 6
GVG § 169 Satz 1 Aktenzeichen: 3StR380/03 Paragraphen: StPO§338 GVG§169 Datum: 2004-08-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1394 Rechtsmittelrecht - Beschwerde Zulassung
OLG Hamm - AG Herne-Wanne
02.08.2004
2 Ss OWi 472/04
Zulassungsantrag; Angriffe auf die Beweiswürdigung, Zulässigkeit des Antrags
Enthält der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur Angriffe auf die Beweiswürdigung des tatrichterlichen Urteils, ist der Antrag unzulässig.
OWiG § 80
StPO § 337 Aktenzeichen: 2SsOWi472/04 Paragraphen: OWiG§80 StPO§337 Datum: 2004-08-02 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1389
|