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Sonstige Revisionen - Steuersachen
BGH - LG Augsburg - AG Augsburg
6.5.2010
IX ZB 216/07
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
Aktenzeichen: IXZB216/07 Paragraphen: InsO§290 Datum: 2010-05-06 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3646 Sonstige Revisionen - Steuersachen
20.3.2002
5 StR 448/01
1. Wird durch Abschluß eines Scheinvertrages eine Gehaltszahlung verschleiert, so kann
darin Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung des Gehaltsempfängers liegen.
2. Die Strafbarkeit eines unberechtigten Vorsteuerabzugs aus einer Scheinrechnung entfällt nicht deswegen, weil der Aussteller der Rechnung die dort gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat.
3. Zur Strafzumessung bei Lohnsteuerhinterziehung und damit zusammenhängender Beihilfe
zur Einkommensteuerhinterziehung des Gehaltsempfängers.
StGB § 27
AO § 370 Abs. 1; § 41 Abs. 2
UStG § 15 Abs. 1 Aktenzeichen: 5StR448/01 Paragraphen: StGB§27 AO§370 AO§41 UStG§15 Datum: 2002-03-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=413
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