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Verkehrsdelikte - Haftungsquote
OLG Hamburg - LG Bremen
29.05.2008
2 U 19/08
Haftungsquote, wenn ein Pkw-Fahrer die geöffnete Tür eines parkenden Pkw allein deshalb beschädigt, weil er den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat
Es stellt keinen Verstoß gegen die gesteigerte Sorgfaltspflicht in § 14 I StVO dar, wenn eine Mutter beim Anschnallen ihres Kindes in einem an der Straße parkenden Pkw die hintere Tür auf der Fahrerseite des Pkw öffnet und diese Tür von einem herannahendem Pkw allein deshalb beschädigt wird, weil der Fahrer den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat.
StVG § 7 Abs 1
StVG § 9
StVG § 17 Abs 2
StVG § 18
StVO § 1 Abs 2
Aktenzeichen: 2U19/08 Paragraphen: StVG§7 StVG§9 StVG§17 StVG§18 StVO§1 Datum: 2008-05-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3184
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