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Verkehrsdelikte - Bußgeldbescheid Prozeßrecht Sonstiges
OLG Braunschweig - AG Helmstedt
4.12.2020
1 Ss (OWi) 173/20
Fortgeltung der Bußgeldkatalogverordnung nach Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020
1. Die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 6. März 2013 verletzt das Zitiergebot nicht. Durch die in der Eingangsformel erfolgte Nennung einzelner Buchstaben des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist auch der erste Halbsatz von § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG – der die allgemeine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass für Vorschriften, unter anderem zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, beinhaltet – mitumfasst. Denn der den Buchstaben nachfolgende Text bildet mit dem vorhergehenden ersten Satzteil (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 1 StVG mit dem jeweils nachfolgenden zweiten Satzteil der verschiedenen
Buchstaben) eine untrennbare Einheit.
2. Eine etwaige (Teil-) Nichtigkeit der am 28. April 2020 in Kraft getretenen 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 wegen des fehlenden Zitats der für die Einführung der erweiterten Regelfahrverbote maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG steht der Ahndung einer zuvor begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit auf der Grundlage der vorherigen Fassung der BKatV nicht entgegen.
StVG § 6 Abs 1 Nr 3 Halbs 1, § 24, § 25, § 26a Abs 1 Nr 3
GG Art 80 Abs 1 S 3
Aktenzeichen: 1Sa(OWi)173/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5230 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Sonstiges
KG Berlin - AG Tiergarten
31.7.2020
3 Ws (B) 174/20
122 Ss 71/20
Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen
1. Ob eine Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG statthaft ist, richtet sich ausschließlich nach dem formalen Vergleich von Bußgeldbescheid und Urteil. Eine teleologische Reduktion auf solche Fälle, bei denen auch auf der Grundlage des gerichtlichen Schuldspruchs ein (Regel-) Fahrverbot in Betracht käme, scheitert an der durch den Wortlaut der Vorschrift gezogenen Auslegungsgrenze.
2. Ob der Betroffene eines oder mehrere Verkehrszeichen infolge Unachtsamkeit übersehen hat, ist Gegenstand freier richterlicher Beweiswürdigung und durch das Rechtsbeschwerdegericht in aller Regel auch dann hinzunehmen, wenn die Verkehrszeichen gut sichtbar waren.
3. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dem zufolge ortsunkundige Kraftfahrer aufmerksamer und normtreuer sind als ortsansässige.
OWiG § 79 Abs 1 Nr 3
StVG § 25
StVO § 41 Abs 1 Zeichen 251
StPO § 261
Aktenzeichen: 3Ws(B)174/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-31 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5201 Verkehrsdelikte - Sonstiges
OLG Zweibrücken - AG Grünstadt
19.5.2020
1 OLG 2 Ss 34/20
Zu den Voraussetzungen für die Annahme, die Fahrweise diene zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit (Driften).
Aktenzeichen: 1OLG2Ss34/20 Paragraphen: Datum: 2020-05-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5177 Verkehrsdelikte - Führerschein/Fahrerlaubnis Sonstiges
KG Berlin - LG Berlin
21.8.2018
(3) 121 Ss 135/18 (19/18)
Begründung der Einziehung nach § 21 Abs. 3 StVG
Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf die Einziehung des bei der Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwendeten KFZ nur dann nicht, wenn sie die Bemessung der Hauptstrafe wegen des geringen Fahrzeugwerts nicht wesentlich beeinflussen konnte.
StVG § 21 Abs 3
StGB § 74
Aktenzeichen: 121Ss135/18 Paragraphen: Datum: 2018-08-21 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4864 Verkehrsdelikte - Pflichtverletzung Sonstiges
KG Berlin - AG Berlin-Tiergarten
7.6.2017
3 Ws (B) 117/17 - 122 Ss 64/17
3 Ws (B) 118/17 - 122 Ss 64/17
Rennen mit Kraftfahrzeugen
Ein Rennen mit Kraftfahrzeugen erfordert nicht die Erzielung von "absoluten" Höchstgeschwindigkeiten. Es reicht vielmehr aus, dass die Kraftfahrzeugführer auf kurzer Strecke das Beschleunigungspotential ihrer Gefährte vergleichen.
StVG § 29 Abs 1
Aktenzeichen: 3Ws(B)117/17 Paragraphen: Datum: 2017-06-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4736 Verkehrsdelikte - Sorgfaltspflichten Sonstiges
BGH - LG Berlin
15.9.2016
4 StR 90/16
Das Tatbestandsmerkmal des Überholens wird auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden.
StGB § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b
Aktenzeichen: 4StR90/16 Paragraphen: StGB§315c Datum: 2016-09-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4678 Verkehrsdelikte - Sonstiges Alkohol am Steuer
LG Landshut
09.02.2016
6 Qs 281/15
Ein Inlineskater, der in alkoholisiertem Zustand die Fahrbahn einer Straße benutzt, macht sich nicht nach wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar.
Aktenzeichen: 6Qs281/15 Paragraphen: Datum: 2016-02-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4616 Verkehrsdelikte - Sonstiges
OLG Rostock - AG Stralsund
16.12.2014
21 Ss OWI 208/14 (Z)
Unterlassene Vorführung eines zulassungspflichtigen Kfz zur Hauptuntersuchung
1. Die Dauerordnungswidrigkeit der unterlassenen Vorführung eines Kfz zur fälligen Hauptuntersuchung endet mit der verspäteten Vorführung , auch wenn dabei erhebliche Mängel festgestellt werden, die der Erteilung der Prüfplakette entgegenstehen und eine Wiedervorführung
erforderlich machen.
2. Die Dauerordnungswidrigkeit lebt nicht wieder auf, wenn das Kfz nach nicht bestandener Hauptuntersuchung nicht instand gesetzt und weiterhin im Straßenverkehr benutzt wird.
StVZO § 29 Abs 1, § 69a Abs 2 Nr 14
Aktenzeichen: 21SsOWi208/14 Paragraphen: StVZO§29 StVZO§69a Datum: 2014-12-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4405 Verkehrsdelikte - Sonstiges
OLG Karlsruhe
20.2.2014
3 SsRs 607/13
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG zur folgender Rechtsfrage vorgelegt:
Ist ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt neben einem Fahrschüler sitzt, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1
StVO?
Aktenzeichen: 3SsRs607/13 Paragraphen: OWiG§79 StVO§23 Datum: 2014-02-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4306 Verkehrsdelikte - Sonstiges
OLG Hamburg
2.1.2014
2 - 43/13 (RB)
Bei Überladung ist für die Bestimmung des Erlangten im Sinne des Verfalls (§ 29a Abs. 2 OWiG) das volle für die Fahrt erlangte Transportentgelt zugrunde zu legen, wenn bei der Durchführung einer Transportfahrt mit einem Lastkraftwagen das zulässige Höchstgewicht
nach § 34 StVZO überschritten ist.
Aktenzeichen: 2-43/13 Paragraphen: StVZO§34 OWiG§29a Datum: 2014-01-02 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4305
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