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Sonstiges Vergaberecht - Inhouse-Vergabe
VK Bund
18.5.2016
VK 1-18/16
1. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt zunächst voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über die betreffende juristische Person, die den Auftrag erhalten soll, eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.
2. Zweites Inhouse-Kriterium ist, dass die kontrollierte Person wesentlich für den öffentli-chen Auftraggeber tätig sein muss. Dabei sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers als "in-house-unschädliches" Eigengeschäft anzusehen, die für dem Auftraggeber zuzurechnende Stellen erbracht werden.
3. "Inhouseschädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur jene Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für Dritte (Private) erbracht werden.
Richtlinie 2014/24/EU Art. 12 Abs. 1
Aktenzeichen: VK1-18/16 Paragraphen: Datum: 2016-05-18 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2294 Sonstiges Vergaberecht - Inhouse-Vergabe
VgK Niedersachsen
11.11.2013
VgK-33/2013
Die Voraussetzungen und Grenzen der vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe
Aktenzeichen: VgK-33/2013 Paragraphen: Datum: 2013-11-11 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2105
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