Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 36
VOF - Angebot Angebotswertung Ausschreibung
KG Berlin
1.9.2014
Verg 18/13
Ausschreibung auf der Grundlage der HOAI 2009 und Beauftragung nach Inkrafttreten der HOAI 2013
Zur Frage der Vergaberechtsmäßigkeit einer Ausschreibung, die auf die HOAI Bezug nimmt, wenn die HOAI während der laufenden Ausschreibung geändert wird.
Eine Ausschreibung auf der Grundlage der HOAI 2009 leidet seit dem Inkrafttreten der HOAI 2013 an rechtlichen Fehlern, die derart schwerwiegend sind, dass das pflichtgebundene Ermessen, das dem Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 6 VOF im Hinblick auf die Entscheidung
über eine etwaige Ausschreibungsaufhebung zusteht, auf Null reduziert ist, so dass die Ausschreibung insgesamt aufzuheben ist und die Leistungen im Falle fortbestehenden Beschaffungsinteresses des Auftraggebers neu auszuschreiben sind.
GWB § 118 Abs 1 S 3
VO § 14 Abs 6 F
HOAI 2009 § 49
HOAI 2013 § 51, § 57
Aktenzeichen: Verg18/13 Paragraphen: Datum: 2014-09-01 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2226 VOF - Angebotswertung Zuschlag
VK Brandenburg
25.6.2014
VK 6/14
Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.
HOAI § 7 Abs. 3
HOAI 2013 § 44 Abs. 7, § 52 Abs. 5
Aktenzeichen: VK6/14 Paragraphen: HOAI§7 HOAI2013§44 HOAI2013§52 Datum: 2014-06-25 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2163 VOF - Angebot Angebotswertung
VgK Niedersachsen
26.3.2014
VgK-06/2014
Bestmögliche Leistungserbringung (VOF)
1. Gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF schließt der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bieter, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
2. Der Begriff der „bestmöglichen Leistungserbringung“ in der VOF ist gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichsten Angebot nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A und § 97 Abs. 5 GWB bzw. dem wirtschaftlich günstigsten Angebot nach Art. 53 Abs. 1 lit. a VKR.
3. Der Begriff der bestmöglichen Leistung ist gegenüber dem Begriff des wirtschaftlichsten Angebotes nur scheinbar weiter gefasst. Darin kommt zum Ausdruck, dass der Wertungsvorgang nach der VOF nur begrenzt objektivierbar und im Übrigen von subjektiven Elementen geprägt ist, wobei der Auftraggeber auch die Rahmen der Verhandlungen gewonnen
Eindrücke von der Leistungsfähigkeit der Bieter berücksichtigen kann.
4. Der Auftraggeber muss denjenigen Bewerber auswählen, der am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungsverfüllung bietet. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VgK-06/2014 Paragraphen: Datum: 2014-03-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2233 VOF - Angebot Angebotswertung
VgK Niedersachsen
7.2.2014
VgK-51/2013
VOF-Verfahren
Der Auftraggeber muss grundsätzlich allen am Auftrag interessierten Unternehmen alle Kriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung ihres Angebots berücksichtigt werden, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt machen. Es dürfen keine Unterkriterien
oder Gewichtungsregeln angewendet werden, die der Auftraggeber den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, der Auftraggeber darf keine Bewertungskriterien zurückhalten. Der BGH hat jüngst für die Wertung von Nebenangeboten Ähnliches festgestellt:
"Die vergaberechtskonforme Wertung von (Neben)Angeboten, die den vorgegebenen Mindestanforderungen genügen, ist durch Festlegung aussagekräftiger, auf den jeweiligen Auftragsgegenstand und den mit ihm zu deckenden Bedarf zugeschnittener Zuschlagskriterien zu gewährleisten, die es ermöglichen, das Qualitätsniveau von (Neben)Angeboten und ihren technisch-funktionellen und sonstigen sachlichen Wert über die Mindestanforderungen hinaus nachvollziehbar und überprüfbar mit dem für die Hauptangebote nach dem Amtsvorschlag vorausgesetzten Standard zu vergleichen."
Das gilt erst recht für die Wertung der Hauptangebote und ist seit längerem allgemeiner Stand der Rechtsprechung. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: VgK-51/2013 Paragraphen: Datum: 2014-02-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2145 VOF - Angebot Angebotswertung Bieter
OLG Koblenz
29.1.2014
1 Verg 14/13
1. Der Auftraggeber von Planungsleistungen ist nicht verpflichtet - und wegen der Unanwendbarkeit der HOAI auf Planer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der Union wohl auch nicht berechtigt -, den Bietern die anzuwendende Honorarzone verbindlich vorzugeben.*)
2. Jeder Angebotsausschluss ist eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, für die es einen triftigen Grund geben muss.*)
3. Ein Angebotsausschluss wegen einer - wie auch immer rechtlich zu qualifizierenden - Diskrepanz zwischen Vergabeunterlagen und Angebot setzt eine eindeutige und unmissverständliche Vorgabe des Auftraggebers voraus.*)
HOAI 2009 §§ 1, 7 Abs. 2, § 34 Abs. 1
VOF §§ 6, 11 Abs. 5
Aktenzeichen: 1Verg14/13 Paragraphen: HOAI§1 HOAI§7 HOAI§34 VOF§6 VOF§11 Datum: 2014-01-29 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2130 VOF - Angebotswertung
OLG Celle
7.11.2013
13 Verg 8/13
1. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen. Das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbeist aber vergaberechtlich unzulässig, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe
so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.
2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.
3. Es ist vergaberechtlich fehlerhaft, wenn ein Auftraggeber beim Merkmal "Projektteam" drei Unterkriterien bildet und gewichtet, jedoch keiner der Bieter anhand dieser Unterkriterien erkennen kann, dass der Auftraggeber bei der Bewertung der Erfahrung und der Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters, eine Differenzierung zwischen einem Dipl.-Ing. und einem Dr.-Ing. vornehmen wird.
4. Es kann von einem durchschnittlichen Bieter verlangt werden, dass er die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Europäischen Gerichtshofs zur rechtsfehlerhaften Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien kennt.
HOAI § 42
VOF § 3 Abs. 1, §§ 5, 11 Abs. 4, 5 Satz 2, § 12
Aktenzeichen: 13Verg8/13 Paragraphen: HOAI§42 VOF§3 VOF§5 VOF§12 VOF§12 Datum: 2013-11-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2157 VOF - Angebot Angebotswertung Eignung
OLG Düsseldorf - VgK Detmold
7.11.2012
VII-Verg 12/12
Eisenbahnquerung
1. Auch wenn die Vorschrift des § 11 Abs. 3 VOF fehlende Preisangaben nicht ausdrücklich erwähnt, sondern nur fehlende Erklärungen und Nachweise aufführt, umfasst der weit auszulegende Begriff der "fehlenden" Erklärungen angesichts des grundsätzlich großen Spielraums
im Verhandlungsverfahren nach der VOF, welches es dem Auftraggeber überlässt, wie er das Verfahren im einzelnen gestaltet, auch fehlende Preisangaben.
2. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber kein Ermessen ein. Das Wort "können" bezieht sich nicht auf den Auftraggeber, sondern auf den Bieter. Dieser kann fehlende Erklärungen bei einem entsprechenden Verlangen des Auftraggebers nachreichen.
Der Auftraggeber ist, wie auch im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, nach dem Wortlaut der Vorschrift hingegen verpflichtet, fehlende Preisangaben beim Bieter nachzufordern.
VOF § 5 Abs 3, § 11 Abs 3
VOB/A § 16 Abs 1 Nr 3
Aktenzeichen: VII-verg12/12 Paragraphen: VOF§5 VOB/A§16 Datum: 2012-11-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2083 VOF - Angebotswertung Wettbewerb
OLG München
2.11.2012
Verg 26/12
1. Eine schlechte Bewertung der Präsentation durch ein Jurymitglied bedeutet nicht von vornherein, dass diese auf Willkür beruht, und zwar auch dann nicht, wenn sich die schlechte Punktzahl als "Ausreißer" gegenüber der Wertung anderer Juroren darstellt. Dem öffentlichen Auftraggeber verbleibt grundsätzlich ein Rest an Wertungsspielraum, welcher sich der gerichtlichen Überprüfung entzieht.
2. Ein Bieter kann sich nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation
stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben.
VOF § 12, § 20
Aktenzeichen: Verg26/12 Paragraphen: VOF§12 VOF§20 Datum: 2012-11-01 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2047 VOF - Angebotswertung
VgK Nordbayern
13.7.2012
21.VK-3194-11/12
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragwertes ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet allein dieser Schätzwert über die (Un-)Anwendbarkeit
des vierten Teils des GWB. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass der Wert tatsächlich unterhalb bzw. oberhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt.
2. Umbauzuschläge fallen nur für Planungsleistungen bei Umbauten und Modernisierung von Gebäuden und raumbildenden Ausbauten an. Demzufolge sind Umbauzuschläge in der HOAI in § 35 Teil 3 Abschnitt 1 "Gebäude und raumbildende Ausbauten" geregelt. Bei Planungen für Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 2 sieht die HOAI Zuschläge für Leistungen im Bestand nicht vor.
Aktenzeichen: 21.VK-3194-11/12 Paragraphen: Datum: 2012-07-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2028 VOF - Ausschreibung Angebotswertung
VgK Niedersachsen
26.6.2012
VgK-18/2012
Ausschreibung von HOAI-Leistungen. Honorarminderung nach § 11 HOAI
Aktenzeichen: VgK 18/2012 Paragraphen: HOAI§11 Datum: 2012-06-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1998
|