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Vergabeverfahrensrecht - Nachprüfungsverfahren Fristen
BGH - OLG Karlsruhe
14.7.2020
XIII ZB 135/19
Fahrscheindrucker
Entscheidet die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB, gilt der Antrag nur dann nach § 171 Abs. 2 GWB als abgelehnt, wenn der Antragsteller innerhalb der Notfrist des § 172 Abs. 1 GWB sofortige Beschwerde einlegt.
GWB § 167 Abs 1, § 171 Abs 2, § 172 Abs 1
Aktenzeichen: XIIIZB135/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-14 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2488 Vergabeverfahrensrecht - Fristen Vergabeverfahrensrecht Verfahren
BGH - OLG Naumburg - LG Magdeburg
3.7.2020
VII ZR 144/19
Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen
Zu einem Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, BGHZ 194, 301).(Rn.24)
BGB § 133, § 150 Abs 2, § 241 Abs 2, § 280 Abs 1, § 280 Abs 3
Aktenzeichen: VIIZR144/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-03 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2481 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Rechtsmittel Zustellung Fristen Ausschluß
VgK Leipzig
27.2.2020
1/SVK/041-19
Verspäteter Eingang eines Angebots auf einer Vergabeplattform wegen technischer Schwierigkeiten beim Hochladen
1. § 160 Abs. 3 GWB enthält keine Formvorschriften, so dass eine Rüge formlos, bspw. auch mündlich, angebracht werden kann. Insoweit ist es unschädlich, wenn eine Rüge dem Auftraggeber ausschließlich per Telefax und E-Mail zugeleitet und nicht über das Bietercockpit auf der Vergabeplattform hochgeladen wird.(Rn.93)(Rn.95)
2. Ein nicht fristgerechtes Angebot wird nur dann nicht nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen, wenn der Bieter die zu späte Angebotsabgabe nicht zu vertreten hat. Maßstab für das Vertretenmüssen ist zunächst § 276 BGB. Die dazu ausreichende einfache Fahrlässigkeit
bestimmt sich nach dem am allgemeinen Verkehrsbedürfnis ausgerichteten objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab.(Rn.111)
3. Es ist Sache des Bieters dafür zu sorgen, dass seine Hard- und Software korrekt installiert sind und aktuell gehalten werden. Ebenso hat der Bieter sicherzustellen, dass seine allgemeine Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig ist um die erforderlichen
Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren. Der Verantwortungsbereich des Bieters beginnt und endet am Übergabepunkt, also dort, wo die Daten seinen technischen Einflussbereich betreten bzw. verlassen.(Rn.120)
4. Es erscheint mindestens bedenklich, wenn ein Bieter den entscheidenden technischen Prozess des Hochladen eines Angebotes auf der Vergabeplattform mit dem man sich für einen Auftrag für einen langfristigen Leistungszeitraum bewerben möchte und hinter dem
ein wirtschaftliches Volumen im zweistelligen Millionenbereich steht, nicht nur über eine halbe Stunde sondern über fünf Stunden, bzw. eine Nacht lang sich selbst überlässt.(Rn.115)
GWB § 160 Abs 3
VgV § 57 Abs 1 Nr 1
BGB § 276
Aktenzeichen: 1/SVK/041-19 Paragraphen: Datum: 2020-02-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2469 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
OLG Schleswig
13.6.2019
54 Verg 2/19
Rügeobliegenheit
Es besteht keine (fristgebundene) Rügeobliegenheit, wenn der Bieter erst im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens von einem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt; das gilt insbesondere dann, wenn der Bieter - etwa aufgrund der Akteneinsicht - erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens einen Vergabeverstoß erkennt. Er ist dann (danach) gehalten, den so erkannten Vergabeverstoß unverzüglich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 54Verg2/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-13 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2440 Vergabeverfahrensrecht - Prozeßrecht Fristen
KG Berlin
27.5.2019
Verg 4/19
1. Die Stellung des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in § 173 GWB ist nicht an die Einhaltung einer Antragsfrist geknüpft
2. Zur Frage der Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer durch den Vergabesenat und Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer gemäß § 178 GWB wegen fehler-haft unterbliebener Beiladung von Bietern im Verfahren vor der Vergabekammer.
3. Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen “Origi-nalteil” zum Einsatz kamen.
GWB § 173
Aktenzeichen: Verg4/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-27 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2425 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
OLG Schleswig
22.1.2019
54 Verg 3/18
1 Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der (Vergabe-)Bekanntmachung (Nr. 2) oder in den Vergabeunterlagen (Nr. 3) erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen, um eine Präklusion zu vermeiden. Die o. g. (vermeintlichen) Vergabefehler beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung bzw. die Vergabeunterlagen
2. Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit ist gegeben, wenn Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften von einem fachkundigen Bieter bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden können. Das ist - insbesondere - der Fall, wenn die in Gestalt der (Auftrags-) Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen vermittelte
Tatsachengrundlage schon bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet. Anders als bei erkannten (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Vergaberechtsverstößen geht eine - auch fahrlässig - unterlassene Rüge in den Fällen eines erkennbaren Vergabeverstoßens nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB zu Lasten des Bieters. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 54Verg3/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-22 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2393 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
BKartA Bonn
22.1.2019
VK 1 - 109/18
Rügepflicht
Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit besteht darin, Vergaberechtsfehler in einem möglichst frühen Stadium zu korrigieren und unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB („vor Einreichen des Nachprüfungsantrags“) kann der Antragsteller einen im bereits anhängigen Nachprüfungsverfahren erkannten Verstoß sofort zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen, ohne ihn gegenüber der Vergabestelle rügen zu müssen. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/A 2016 § 16 Nr 4
Aktenzeichen: VK1-109/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-22 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2413 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
VgK Niedersachsen
30.10.2018
VgK-41/2018
Bestimmtheit einer Rüge; Rügefrist beim zweistufigen Vergabeverfahren
1. Für die Qualität einer Rüge gelten grundsätzlich geringere Anforderungen, als für die Genauigkeit eines Nachprüfungsantrags. Es genügt für die Bestimmtheit der Rüge, wenn der zu rügende Sachverhalt hinreichend klar angesprochen wird.(Rn.82)
2. Legt beim zweistufigen Vergabeverfahren der öffentliche Auftraggeber alle Vergabeunterlagen unmittelbar nach Bekanntmachung offen, endet die Rügefrist auch für die Unterlagen der Angebotsabgabephasen bereits mit Ablauf der Bewerbungsfrist, nicht erst mit Ablauf der Angebotsabgabefrist (so auch OLG Düsseldorf, 28. März 2018, VII-Verg 54/17).(Rn.86)
GWB § 160 Abs 3 S 1 Nr 2, § 160 Abs 3 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: VgK-41/2018 Paragraphen: Datum: 2018-10-30 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2372 Vergabeverfahrensrecht - Rügepflicht Fristen
OLG Düsseldorf - BKartA Bonn
26.7.2018
Verg 28/18
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Referenzen
1. Ein Vergaberechtsverstoß ist erkennbar, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter ihn bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen kann.(Rn.24)
2. Von einem durchschnittlich fachkundigen Anbieter von Bauleistungen ist zu erwarten, dass er die wesentlichen Inhalte der VOB/A und der VOB/A-EU und somit auch die Regelung des § 6a Nr. 3 VOB/A-EU kennt, wonach der übliche Referenzzeitraum fünf Jahre beträgt, der öffentliche Auftraggeber aber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen
kann, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.(Rn.28)
3. Bei der Frage der Geeignetheit von Referenzen steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.(Rn.36)
4. Werden Eignungsnachweise nicht fristgerecht vorgelegt oder genügen die innerhalb der Frist vorgelegten Referenzen in formeller oder materieller Hinsicht nicht den Anforderungen, ist die Eignung des Bieters zu verneinen, ohne dass ihm Gelegenheit gegeben werden darf, die Referenzen inhaltlich nachzubessern oder neue Referenzen beizubringen.(Rn.46)
5. Für die von ihnen zu übernehmenden Teile der Leistung unterliegen Nachunternehmer in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.(Rn.50)
GWB § 122 Abs 4 S 2, § 160 Abs 3 S 1 Nr 2
VOB/A 2016 § 6 Abs 2 S 3, § 6a Nr 3a, § 12 Abs 3 Nr 2 S 1
Aktenzeichen: Verg28/18 Paragraphen: Datum: 2018-07-26 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2400 Vergabeverfahrensrecht VOB/A-VOL/A - Fristen Angebot Ausschluß
VK Südbayern
7.7.2014
Z3-3-3194-1-24-05/14
1. Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten
Selbstbindung.
2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.
3. Es besteht kein Anlass, verspätet eingereichte Teilnahmeanträge anders zu behandeln als verspätet eingereichte Angebote.
VOB/A 2012 § 14 EG Abs. 6 Nr. 1
VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 3 e
VOF § 8 Abs. 1
Aktenzeichen: Z3-3-3194-1-24-05/14 Paragraphen: VOL/A§14 VOL/A§19 VOF§8 Datum: 2014-07-07 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=2168
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