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Bau- und Bodenrecht - Abstand/Grenzen Baugenehmigungsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
14.12.2017
4 C 9.16
Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche Gesichtspunkte; Unbeplanter Innenbereich; Untergeordnete Nebenanlage; Vorhabengrundstück; Überbaubare Grundstücksfläche;
Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage
Nebenanlagen können nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-) Gebäudes sind.
Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden. Von dieser Abgrenzung zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Nebenanlage untergeordnet ist.
BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1
BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 5
Aktenzeichen: 4C9.16 Paragraphen: Datum: 2017-12-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20600 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht
OVG Greifswald - VG Schwerin
25.9.2017
3 M 93/17
Baugenehmigung für die Erweiterung eines Geschäfts- und Wohnhauses
Wird in einer Baugenehmigung auf einen Bebauungsplan Bezug genommen und ist die in Rede stehende Festsetzung klar und nicht weiter auslegungsbedürftig, genügt eine Bezugnahme hierauf dem Bestimmtheitserfordernis nach § 37 Abs. 1 VwVfG M-V.
VwVfG MV § 37 Abs 1
VwGO § 80 Abs 5 S 1, § 80a S 3
BauGB § 31 Abs 2
Aktenzeichen: 3M93/17 Paragraphen: Datum: 2017-09-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20742 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
11.8.2017
2 N 61.15
Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeit des Bauantrags; Antrag auf Abweichung; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsverfügung; Ermessensausübung; milderes Mittel; Handlungskonzept
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 4, § 124 Abs 2 Nr 5,
VwGO § 124a Abs 4 S 4
Aktenzeichen: 2N61.15 Paragraphen: Datum: 2017-08-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20679 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Denkmalschutzrecht
OVG Greifswald - LG Schwerin
29.5.2017
3 L 184/15
Denkmalschutz
Baugenehmigung für die Fassadenänderung und teilweise Nutzungsänderung eines Wohnund Geschäftshauses
1. Des in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 DSchG M-V vorgesehenen Einvernehmens der Gemeinde bei dem Erlass einer Denkmalschutzverordnung bedarf es nicht, wenn die Gemeinde mit der unteren Denkmalschutzbehörde identisch ist.
2. Maßgeblich für die denkmalfachliche Beurteilung ist das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird.
DSchG MV § 2, § 3, § 5 Abs 3
KV MV § 22 Abs 3 Nr 6
BauO MV § 75
Aktenzeichen: 3L184/15 Paragraphen: Datum: 2017-05-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20741 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
16.5.2017
2 S 5.17
Nutzungsuntersagung; Wettbüro; offensichtliche Genehmigungsfähigkeit; Funktionslosigkeit des Bebauungsplans; allgemeines Wohngebiet; Wohngebietscharakter; Vorherrschen der Wohnnutzung; Gewerbebetriebe; Trennungsgrundsatz; anschließende Kerngebiete; offensichtliche
Abwägungsfehler
VwGO § 146 Abs 4 S 6
BauNVO § 4, § 6, § 13
BImschG § 50
Aktenzeichen: 2S5.17 Paragraphen: Datum: 2017-05-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20331 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Bebauungsplan Märkte
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
25.4.2017
10 N 64.13
Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb; Bauantrag; Vorhaben; Änderung des Vorhabens; Nachtragsantrag; Nachtragsbaugenehmigung; aliud; grundlegende Änderung; Rücksichtnahmegebot; Zu- und Abgangsverkehr; Warenanlieferung; Erschließung; Zu- und Abfahrten; Verkaufsfläche; Bauvorlagen; Schallimmissionsprognose; Gehörsrüge
Ein einmal gestellter Bauantrag i.S. von § 68 Abs. 1 BbgBO für ein Bauvorhaben kann grundsätzlich während des Baugenehmigungsverfahrens geändert werden. Handelt es sich bei der Änderung jedoch um eine grundlegende Änderung des Vorhabens, bei der sich das neue Vorhaben in Bezug auf die baurechtlich relevanten Kriterien von dem ursprünglichen
Vorhaben wesentlich unterscheidet ("aliud"), ist ein neuer Bauantrag erforderlich.
BauO BB 2016 § 68 Abs 1, § 68 Abs 2
GG Art 103 Abs 1
Aktenzeichen: 10N64.13 Paragraphen: Datum: 2017-04-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20363 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Bebauungsplan
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
17.3.2017
10 N 7.17
Baugenehmigung; Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einvernehmen der Gemeinde; Erteilung, Versagung; Zweimonatsfrist; Grundzüge der Planung; private Grünfläche
Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 31 Abs. 2 BauGB im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans im bauaufsichtlichen Verfahren von der Bauaufsichtsbehörde entschieden, bedarf es des Einvernehmens der Gemeinde. Vor Ablauf der Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB kann eine Gemeinde gegenüber der Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen auch dann noch versagen, wenn sie zuvor verwaltungsintern das Einvernehmen bereits erteilt hatte.
BauGB § 31 Abs 2, § 36 Abs 1 S 1, § 36 Abs 2 S 2, § 36 Abs 2 S 3
Aktenzeichen: 10N7.17 Paragraphen: Datum: 2017-03-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20362 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Bebauungsplan Windernergieanlagen
BVerwG - OVG Lüneburg
14.3.2017
4 CN 3.16
Bebauungsplan; UVP-Pflicht; Windenergieanlage; umweltbezogene Informationen; Bekanntgabe der umweltbezogenen Informationen; Rügeobliegenheit; Planerhaltung; Unbeachtlichkeit von Rügen; Jahresfrist; UVP-Richtlinie; Zugang zu Gericht; Prüfungsumfang;
Präklusion.
Vorabentscheidungsersuchen zur Planerhaltung bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, ob Art. 11 UVPRL der Anwendung des § 215 Abs. 1 BauGB entgegensteht, wenn der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens sich gegen einen Bebauungsplan wendet, durch den die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet werden soll, das jedenfalls UVP-vorprüfungspflichtig ist.
BauGB § 2, § 3 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 1, § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4, § 215
UVP-RL Art. 11
UVPG § 2 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3, § 3e Abs. 1, § 17 Abs. 1 und 3
VwGO § 47 Abs. 1 und 2
Aktenzeichen: 4CN3.16 Paragraphen: Datum: 2017-03-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20279 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Bebauungsplan Märkte
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
28.2.2017
10 N 6.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, grundsätzliche Bedeutung (sämtl. verneint); Erweiterung eines Lebensmittel- Discount-Marktes; B-Plan, allgemeines Wohngebiet; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;
Abgrenzung zum zur Versorgung des Gebiets dienenden Einzelhandelsbetrieb; Merkmal der Großflächigkeit; städtebaulich erhebliche Auswirkungen; Vermutungsregel; Widerlegung der -; Darlegungslast; städtebauliche Integrierung; Übergangsbereich zwischen
Innenstadt und Stadtrand; Parkplatzangebot, Lage an überörtlicher Hauptverkehrsstraße; Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung; Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3
BauNVO § 4 Abs 2 Nr 2, § 11 Abs 3 S 1 Nr 2
Aktenzeichen: 10N6.13 Paragraphen: Datum: 2017-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20361 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Werbeanlagen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
6.2.2017
10 N 87.16
Baugenehmigung; Werbeanlage; Fremdwerbung; faktisches allgemeines Wohngebiet; nicht störende Gewerbebetriebe; Versorgung des Gebietes
1. Zur (Un-)Zulässigkeit von Anlagen der Fremdwerbung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 BauO Bln 2016 in einem "faktischen" allgemeinen Wohngebiet.
2. Bei der Frage, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Baugebiet im Sinne von §§ 2 bis 5 BauNVO entspricht, ist die ganze Bandbreite des Gebiets einzubeziehen, also unter Einschluss der ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, sofern die vorhandenen Vorhaben sich auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken.
BauO BE § 10 Abs 4 S 1
BauO BE 2005 § 10 Abs 5 S 1
BauNVO § 4 Abs 1, § 4 Abs 2 Nr 1, § 4 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 10N87.16 Paragraphen: Datum: 2017-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20364
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