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Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
OVG Lüneburg
9.11.2020
1 MN 71/20
Bebauungsplan zur Errichtung einer Abstell- und Ladestation für Elektrobusse, Rechtsgrundlage und immissionsschutzrechtliche Beurteilung
1. Eine Abstell- und Ladestation für Elektrobusse kann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden; dies schließt die Errichtung der mit Blick auf ihre besondere verkehrliche Zweckbestimmung erforderlichen Nebenanlagen ein.
2. Eine Abstell- und Ladestation für Elektrobusse, deren Benutzung dem städtischen Verkehrsbetrieb vorbehalten und die nicht für den allgemeinen Verkehr gewidmet ist, ist immissionsschutzrechtlich nicht als Teil einer öffentlichen Straße gemäß § 41 Abs. 1 BImSchG, § 1 Abs. 1 16. BImSchV, sondern als ortsfeste Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG anzusehen. Die Lärmimmissionen sind demzufolge nach Maßgabe der TA Lärm zu beurteilen.
BImSchV 16 § 1 Abs 1
BNatSchG § 11
BImSchG § 3 Abs 5, § 41
BNatSchGAG ND § 4
VwGO § 47 Abs 6
BauGB § 9 Abs 1 Nr 11
TA Lärm Nr 7.4
Aktenzeichen: 1MN71/20 Paragraphen: Datum: 2020-11-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23360 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
27.8.2020
4 CN 4.19
Bebauungsplan; Beschleunigtes Verfahren; Brache; Brachfläche; Innenentwicklung; Siedlungsbereich; Vereinfachtes Verfahren; Wiedernutzbarmachung;
Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung
1. Die Wiedernutzbarmachung einer Fläche als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ist erst ausgeschlossen, wenn eine ehemals dem Siedlungsbereich angehörende, baulich in Anspruch genommene Fläche diese Zugehörigkeit wieder verloren hat.
2. Ob eine tatsächlich vorbelastete Brachfläche weiterhin dem Siedlungsbereich angehört, bestimmt die Verkehrsauffassung.
BauGB § 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1, Abs. 4, § 1a Abs. 2 Satz 1 und 4
SUP-RL Art. 3 Abs. 5 Satz 1, Anhang II Nr. 1 Spiegelstrich 3
Aktenzeichen: 4CN4.19 Paragraphen: Datum: 2020-08-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23264 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
BVerwG - VGH Baden-Württemberg
25.6.2020
4 CN 5.18
Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsstaatsprinzip; SUP-Richtlinie; Unionsrecht; tatsächliche
Verhältnisse; technische Vorschrift; überplantes Gebiet;
Unzulässige Wahl des beschleunigten Verfahrens zur Änderung eines Bebauungsplans
1. Für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kommt es maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf den planungsrechtlichen Status der zu überplanenden Flächen an.
2. Wird in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans auf nicht öffentlich zugängliche technische Vorschriften verwiesen, genügt auch ein Hinweis in der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans, dass die in Bezug genommene technische Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten wird.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1, § 137 Abs. 1 und 2
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 4, Abs. 8, § 2 Abs. 4, § 2a Satz 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Satz 1,
BauGB § 9 Abs. 8, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 3 Satz 1,
BauGB § 13a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 4, Abs. 4, § 34 Abs. 1,
BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
SUP-Richtlinie Art. 3 Abs. 5 Satz 1, Anhang II Nr. 1 Spiegelstrich 3
Aktenzeichen: 4CN5.18 Paragraphen: Datum: 2020-06-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23230 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Lärmschutz
OVG Lüneburg
2.6.2020
1 MN 116/19
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Abwägungsmängel: Lärm von Kindertagesstätten und Übernahme von Pflegekosten öffentlicher Grünflächen durch den Vorhabenträger; Erstellung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts
Aus § 22 Abs. 1a BImSchG folgt nicht, dass der von einer Kindertagesstätte ausgehende Lärm bei der Aufstellung eines Bebauungsplans nicht abwägungserheblich wäre.
Auf 20 Jahre kapitalisierte Pflegekosten für öffentliche Grünflächen können nicht durch Folgekostenvertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB) einem Vorhabenträger auferlegt werden; es fehlt regelmäßig am erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Vorhaben und Maßnahme.
Eines gemeindlichen Gesamtkonzepts (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85) bedarf es nicht, wenn eine Folgemaßnahme aus Anlass der Errichtung eines einzelnen Neubaugebiets, in klarem räumlichem Bezug zu diesem und abgestimmt auf den von diesem ausgelösten Bedarf errichtet wird.
BauGB § 11 Abs 1 S 2 Nr 1, § 11 Abs 1 S 2 Nr 3
BImSchG § 22 Abs 1a
Aktenzeichen: 1MN116/19 Paragraphen: Datum: 2020-06-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23021 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
BVerwG - Bayerischer VGH
16.12.2019
4 BN 16.19
Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge; Verfahrensfehler; Wirkung "inter omnes";
Amtsermittlung bei Rügen nach § 215 Abs. 1 BauGB
Will ein Tatsachengericht eine Entscheidung ganz oder teilweise auf die Unbeachtlichkeit von Fehlern eines Bebauungsplans nach § 215 Abs. 1 BauGB stützen, muss es bei seiner Amtsermittlung in Rechnung stellen, dass nur die Gemeinde Kenntnis aller erhobenen Rügen hat, während einem Antragsteller die zu seinen Gunsten wirkenden Rügen Dritter unbekannt
sein können.
BauGB § 215 Abs. 1
VwGO § 86 Abs. 1
Aktenzeichen: 4BN16.19 Paragraphen: Datum: 2019-12-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22817 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
VGH Baden-Württemberg
28.11.2019
8 S 2792/17
1. Die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde zum Vollzug des Bebauungsplans ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss
vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262).
2. Die Festsetzung von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern zur Herstellung eines Straßenkörpers in einem Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) genügt nicht dem Grundsatz der Bestimmtheit, wenn sie unter den Vorbehalt einer erst bei der Durchführung des Bebauungsplans festzustellenden Erforderlichkeit gestellt ist.
Aktenzeichen: 8S2792/17 Paragraphen: Datum: 2019-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22841 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Lärmschutz
VGH Hessen
19.9.2019
3 B 1535/18.N
1. Führt die planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zu einer Schallpegelerhöhung unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von 3 dB(A), so liegt hierin kein die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans rechtfertigender schwerer Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO.
2. Auf die in § 2 Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV – genannten Immissionsgrenzwerte kann im Bauleitplanverfahren als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden, um die Grenze der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen zu bestimmen.
VwGO § 47 Abs 6, §47 Abs 2
BauGB § 1
16. BlmSchV Verkehrslärmschutzverordnung
Aktenzeichen: 3B1535/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22703 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
Bayerischer VGH
13.9.2019
9 NE 19.467
Normenkontrolleilantrag; Übereinstimmende Erledigungserkärungen; Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
VwGO § 161 Abs 2
BBauG § 13b
Aktenzeichen: 9NE19.467 Paragraphen: Datum: 2019-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22534 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Anträge
OVG Lüneburg
11.9.2019
1 MN 94/19
Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrolleilantrag gegen ausgenutzten Bebauungsplan
1. Das Interesse, ein Gewerbe frei von der Konkurrenz anderer ausüben zu können, ist in aller Regel kein abwägungserheblicher Belang (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 16.1.1990 - 4 NB 1.90 -; Beschl. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 -).
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan entfällt, wenn bereits bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt worden sind, die die Planfestsetzungen im Wesentlichen ausnutzen (Anschluss an Senatsbeschl.
v. 4.10.2004 - 1 MN 225/04 - und v. 5.6.2008 - 1 MN 328/08 -)
BauGB § 1 Abs 7
VwGO § 183 S 2, § 47 Abs 2, § 47 Abs 6
Aktenzeichen: 1MN94/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22469 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan
Hessischer VGH
6.9.2018
4 C 2630/16.N
Abweichung eines bekanntgemachten Bebauungsplans vom Satzungsbeschluss
Die erneute Bekanntmachung eines Bebauungsplans, bei dem eine textliche Festsetzung inhaltlich vom zuvor gefassten Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung abweicht, stellt einen Verfahrensfehler gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dar.(Rn.28)
BauGB § 214 Abs 1 Nr 4, § 214 Abs 4
BauGB 1987 § 215 Abs 1 Nr 1, § 215 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 4C2630/16 Paragraphen: Datum: 2019-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21618
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