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Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Werbeanlagen
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
2.10.2019
8 S 1626/19
Bei großflächigen Werbetafeln ohne Wechselfläche ist - nach Abstimmung mit den anderen Baurechtssenaten des beschließenden Gerichtshofs - auch bei Beleuchtung grundsätzlich von der pauschalisierenden Streitwertempfehlung der Nummer 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs
2013 auszugehen (wie 5. Senat, Beschluss vom 20.03.2019 - 5 S 2766/18 -, NVwZ-RR 2019, 703; bereits Senatsbeschluss vom 18.06.2019 - 8 S 1265/19 -, n.v.; anders noch 3. Senat, Beschluss vom 25.06.2019 - 3 S 1471/19 -, juris).
Aktenzeichen: 8S1626/19 Paragraphen: Datum: 2019-10-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22616 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Werbeanlagen Kostenrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
27.9.2019
3 S 2169/19
1. Der Ausgangsstreitwert von 5.000 EUR ist bei einer doppelseitigen Werbeanlage zu verdoppeln und damit in Höhe von 10.000 EUR festzusetzen.
2. Die Beleuchtung der Werbeanlage führt nicht zu einer weiteren Erhöhung des Streitwerts.
Aktenzeichen: 3S2169/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22611 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Werbeanlagen
Bayerischer VGH - VG München
30.8.2019
1 ZB 17.1540
Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen; Ortsgestalterische Festsetzung im Bebauungsplan zu Werbeanlagen im Mischgebiet; Zulässiges Fremdwerbeverbot für an einer Straße anliegende Anwesen
BauO Bay Art 81 Abs 2 S 1
BBauG § 9 Abs 4
Aktenzeichen: 1ZB17.1540 Paragraphen: Datum: 2019-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22496 Bau- und Bodenrecht - Werbeanlagen
OVG Saarland - VG Saarland
3.4.2019
2 A 22/19
Zulässigkeit von Brückenwerbung; Bahnbrücke; Begriff der Fassade
Begrifflich und in der architekturgeschichtlichen Herleitung ist eine Fassade die "Schauseite", meist die Hauptansichtsseite, eines Gebäudes zur Straße hin. Auch wenn man die übrigen der Außenhülle eines Gebäudes zuzuordnenden freistehenden und damit "sichtbaren" (von lateinisch facies/Angesicht oder Gesicht) Außenwände eines Gebäudes unter
diesen Begriff fasst, ist jedenfalls ein Geländer an einer Bahnbrücke, an dem eine Werbeanlage angebracht werden soll, begrifflich keine "Fassade" in diesem Sinne.(Rn.15)
BauGB § 30 Abs 3, § 34 Abs 2
BauNVO § 8
BauO SL 2015 § 64, § 85 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 2A22/19 Paragraphen: Datum: 2019-04-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21824 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Bauordnungsrecht Werbeanlagen
Bayerischer VGH - VG Augsburg
30.5.2018
2 B 18.681
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung; Werbetafel; Prüfungsumfang; Abstandsflächen; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Ermessensausübung im Rahmen des Art 68 Abs 1 S 1 Halbs 2 BayBO; Auswechseln der Ermessenerwägungen noch im Verwaltungsprozess
1. Mit der Eröffnung des Ermessens in Art 68 Abs 1 S 1 Halbs 2 BayBO sollen nur öffentliche Interessen geschützt werden, was es ausschließt, irgendeinen Anspruch auf Anwendung der Norm einzuräumen. Zudem handelt es sich bei dem behördlichen Ermessen lediglich um ein Entschließungsermessen. Hierbei können jedoch Interessen des Bauherrn
zu berücksichtigen sein.(Rn.16)
2. Hat die Bauaufsichtsbehörde ihren ablehnenden Bescheid auf im Verwaltungsprozess nicht (mehr) tragfähige Gründe gestützt, so kann es gleichwohl unzweifelhafte Ablehnungsgründe außerhalb des Prüfprogramms nach Art 59 S 1 BayBO geben, die die Ablehnung der Baugenehmigung tragen können. In einem solchen Fall der Bauaufsichtsbehörde zu versagen, diese im Verwaltungsprozess noch gemäß Art 68 Abs 1 S 1 Halbs 2 BayBO
geltend zu machen, würde unnützen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten verursachen.(Rn.17)
VwGO § 113 Abs 5 S 1
BauO Bay 2007 Art 6, Art 14 Abs 2, Art 59 S 1, Art 63
Aktenzeichen: 2B18.681 Paragraphen: Datum: 2018-05-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21791 Bau- und Bodenrecht - Werbeanlagen
OVG Greifswald - VG Greifswald
21.9.2017
3 M 521/17
Entfernung von Werbeanlagen
Zum Merkmal der "Ortsfestigkeit" einer Werbeanlage nach § 10 Abs. 1 Satz 1 LBauO M-V.
BauO MV § 80 Abs 1, § 10 Abs 1, § 10 Abs 3
Aktenzeichen: 3M521/17 Paragraphen: Datum: 2017-09-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20745 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Werbeanlagen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
6.2.2017
10 N 87.16
Baugenehmigung; Werbeanlage; Fremdwerbung; faktisches allgemeines Wohngebiet; nicht störende Gewerbebetriebe; Versorgung des Gebietes
1. Zur (Un-)Zulässigkeit von Anlagen der Fremdwerbung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 BauO Bln 2016 in einem "faktischen" allgemeinen Wohngebiet.
2. Bei der Frage, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Baugebiet im Sinne von §§ 2 bis 5 BauNVO entspricht, ist die ganze Bandbreite des Gebiets einzubeziehen, also unter Einschluss der ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, sofern die vorhandenen Vorhaben sich auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken.
BauO BE § 10 Abs 4 S 1
BauO BE 2005 § 10 Abs 5 S 1
BauNVO § 4 Abs 1, § 4 Abs 2 Nr 1, § 4 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 10N87.16 Paragraphen: Datum: 2017-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20364 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Werbeanlagen
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
24.1.2017
3 S 1992/16
Verunstaltung im Sinne der BauO BW 2010 § 11 Abs 1 S 1 Alt 1
Ob eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg davon ab, ob ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers verletzender Zustand geschaffen wird. Soweit es in dieser Rechtsprechung ergänzend heißt, dass die bauliche Anlage zu einem Zustand führen müsse,
der als grob unangemessen empfunden werde, das Gefühl des Missfallens wecke sowie Kritik und den Wunsch nach Abhilfe herausfordere, wird diese Voraussetzung nur in einer bildhaften Sprache näher umschrieben. Diese Ausführungen sind nicht dahin zu verstehen, dass die Annahme einer Verunstaltung über das Vorliegen eines hässlichen, das ästhetische
Empfinden des Beschauers verletzenden Zustands hinaus die Feststellung eines besonderen Abhilfebedürfnisses erfordere.
Aktenzeichen: 3S1992/16 Paragraphen: Datum: 2017-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20188 Bau- und Bodenrecht - Werbeanlagen
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
24.1.2017
8 S 2081/16
Keine Übertragung des generellen Verbots von Werbeanlagen in Baugebieten auf den Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung durch einen Bebauungsplan
Die den Ausschluss von Werbeanlagen in Mischgebieten durch örtliche Bauvorschriften betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.2.1980 - IV C 44.76 - NJW 1980, 2091; Urt. v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94), wonach das generalisierende Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten seine Entsprechung in einem
Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters finden muss, kann auf den Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung durch eine auf § 1 Abs. 9 BauNVO gestützte Festsetzung des Bebauungsplans nicht übertragen werden (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.2008 - 3 S 3005/06 - VBlBW 2008, 445.
Aktenzeichen: 8S2081/16 Paragraphen: Datum: 2017-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20507 Bau- und Bodenrecht - Werbeanlagen
Bayerischer VGH - VG Augsburg
30.4.2015
11 ZB 14.2563
Werbeanlage neben der Autobahn; Möglichkeit der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern; Ausnahmegenehmigung
StVO § 33 Abs 1 S 1 Nr 3, § 46 Abs 2 S 1
BauO BArt 56 S 1 Nr 5 Y, Art 56 S 2, Art 76 S 1
Aktenzeichen: 11ZB14.2563 Paragraphen: StVO§33 StVO§46 Datum: 2015-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19018
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