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Bau- und Bodenrecht Staatsrecht - Bauleitplanung Wohngebiet Kirchenrecht
OVG Lüneburg - VG Stade
07.12.2009
1 LA 255/08
Gebietscharakter, Gebot der Rücksichtnahme, Moschee, Wohngebiet, allgemeines, islamisches Gebetshaus
Islamisches Gebetshaus in allgemeinem Wohngebiet
Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als
unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
BauNVO § 4
GG Art. 4
Aktenzeichen: 1LA255/08 Paragraphen: BauNVO§4 GGArt.4 Datum: 2009-12-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14302 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Wohngebiet
VG Lüneburg
21.04.2009
2 B 37/09
Gänse, Nachbarn, Nutzungsuntersagung, Pferde, Tierhaltung, Verwirkung, Ziegen, reines Wohngebiet
Zur Tierhaltung in einem reinen Wohngebiet
BauNVO § 14
NBauO § 89 I Nr. 5
Aktenzeichen: 2B37/09 Paragraphen: BauNVO§14 NBauO§89 Datum: 2009-04-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13868 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Wohngebiet
VG Göttingen
12.03.2009
2 A 124/07
Gebietscharakter, Räume, freiberufliche, Wohngebiet, reines
(keine) Freiberufliche Praxis im reinen Wohngebiet
BauNVO § 13
BauNVO § 15 I 1
BauNVO § 3
Aktenzeichen: 2A124/07 Paragraphen: BauNVO§13 BauNVO§15 BauNVO§3 Datum: 2009-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13516 Bau- und Bodenrecht Kommunalrecht - Bauleitplanung Bebauungsplan Wohngebiet Kindergärten
OVG Hamburg - VG Hamburg
15.10.2008
2 Bs 171/08
Kindertageseinrichtung in einem reinen Wohngebiet
1. Die Grundstücke in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO, in dem alle gewerblichen und handwerklichen Betriebe, Läden und Wirtschaften ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen Wohnbedürfnissen dienen. Welche Nutzungen in einem derartigen Gebiet neben der Wohnnutzung regelhaft zulässig sind, ist nicht der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde im konkreten Einzelfall überlassen, sondern aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abstrakt-generell zu bestimmen. Dabei sind die in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen.
2. Eine Kindertageseinrichtung ist unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO nur zulässig, wenn es sich um eine "kleine" Einrichtung handelt, die bereits aufgrund ihres Typs mit der Wohnnutzung verträglich ist. Ob eine Einrichtung "klein" ist, ist dabei auch von dem im Baustufenplan festgesetzten Maß der Bebauung abhängig.
Aktenzeichen: 2Bs171/08 Paragraphen: BPVO§10 Datum: 2008-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13175 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
Thüringer OVG - VG Gera
30.8.2007
1 KO 330/06
Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht; nachträgliche Änderung; Genehmigung; Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Abänderung; Dialysezentrum; Behandlungsplatz; Dialyseplatz; Kapazitätserweiterung; Erkennbarkeit; Verkehr; Zunahme; Verkehrsbelastung; Ziel- und Quellverkehr; Drei-Schicht-Betrieb; Zwei-Schicht-Betrieb; Widerspruch; Monatsfrist; Jahresfrist; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Treu und Glauben; Kenntnis; Kenntniserlangung; Verwirkung; allgemeines Wohngebiet; Gemeinbedarfsanlage; gebietsverträglich; Gebietsverträglichkeit; Gebietscharakter; Zweckbestimmung; gebietstypisch; gebietsunübliche Störung; Zu- und Abfahrtsverkehr; An- und Abfahrtsverkehr; Ruhebedürfnis; TA Lärm; Unruhe; Kraftfahrzeug; Taxi; Krankenwagen; Dialysepatient; Dialysebehandlung; Stoßzeiten; Wohngebietsstraße; Vorbelastung; Einkaufszentrum; Puffer; Wohnruhe; Schutzniveau; Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart
Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet
1. Die durch die Unterschrift auf den Bauvorlagen erklärte Zustimmung des Nachbarn zu einem Bauvorhaben ist hinfällig, wenn das Vorhaben nachträglich in einer Weise abgeändert wird, die sich nachteilig auf die Belange des Nachbarn auswirkt.
2. Das die Zulässigkeit von Anlagen im allgemeinen Wohngebiet einschränkende Kriterium der "Gebietsverträglichkeit" bezieht sich nicht nur auf die Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 3 BauNVO, sondern gilt auch für die nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 regelhaft zulässigen Anlagen und Nutzungen.
3. Maßgebend für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - störend wirkt. Nicht entscheidend für das Vorliegen einer in diesem Sinne gebietsunüblichen Störung ist, ob die jeweils geltenden immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden (wie BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155).
4. Ein Dialysezentrum stellt keine in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässige Anlage für gesundheitliche Zwecke dar, wenn es aufgrund seiner Größe und Betriebsweise mit einem An- und Abfahrtsverkehr verbunden ist, durch den eine erhebliche Unruhe in das Wohngebiet hineingetragen wird (hier: Zentrum mit 33 Behandlungsplätzen und Zwei-Schicht-Betrieb von 6.00 bis 18.00 Uhr an sechs Tagen in der Woche).
BauGB § 30 Abs 1
BauNVO § 4
BauNVO § 15 Abs 1
Aktenzeichen: 1KO330/06 Paragraphen: BauGB§30 BauNVO§4 BauNVO§15 Datum: 2007-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11949 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Wohngebiet
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
17.08.2007
1 LA 37/07
Büronutzung, Flächenvergleich, freiberuflich Tätige, Räume
Berufsausübung von freiberuflich Tätigen in Wohngebieten
Bei der quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe in einem reinen Wohngebiet im Verhältnis zur Wohnnutzung (50 %-Grenze) ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden.
BauNVO § 13
Aktenzeichen: 1LA37/07 Paragraphen: BauNVO§13 Datum: 2007-08-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11261 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Wohngebiet
Hessischer VGH - VG Darmstadt
24.01.2007
4 TG 2870/06
kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes, Nachbar
Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet
Zur Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes klein ist und damit in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist zunächst auf die sich aus den konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans ergebende spezifische Situation des Baugebietes abzustellen. Der Begriff des kleinen Betriebes im Sinne von § 3 Abs. 3
Nr. 1 BauNVO ist nämlich objektiv baugebietstypisch und bezogen auf das konkrete Baugebiet auszulegen. Dabei ist die Anzahl der Betten eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Messgröße. Maßgebend sind die Auswirkungen der gesamten Einrichtung auf das Baugebiet. Dementsprechend ist insgesamt auf die Erscheinungsform, die Betriebsform und auch die Art und Weise der Betriebsführung abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Betrieb nicht die bloße Übernachtungsmöglichkeit im Vordergrund steht, sondern sein Raumangebot eine Vielzahl von Aktivitäten oder Behandlungsmöglichkeiten im Wellness-Bereich eröffnet.
BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 1
Aktenzeichen: 4TG2870/06 Paragraphen: BauNVO§3 Datum: 2007-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10598 Bau- und Bodenrecht - Allgemeines Wohngebiet Baugenehmigungsrecht
Thüringer OVG - VG Weimar
10.8.2005
1 KO 714/02
Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
nähere Umgebung; allgemeines Wohngebiet; Gebietscharakter; Straße; trennende Wirkung; Gewerbebetrieb; Steinmetz; Grabstein; störend; typisierende Betrachtungsweise; atypisch; lärmintensiv; Maschinen; Arbeiten; Anspruch; Bewahrung; Gebietsart; Rücksichtnahme
1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.
2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).
BauGB § 34 Abs 1
BauGB § 34 Abs 2
BauNVO § 4 Aktenzeichen: 1KO714/02 Paragraphen: BauGB§34 BauNVO§4 Datum: 2005-08-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7167
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