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Berufsrecht - Arztrecht Aufsicht
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
10.9.2020
3 C 13.19
Ruhen der ärztlichen Approbation nur bei konkreter Gefahr im Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens
Das Ruhen der Approbation eines Arztes darf nur angeordnet werden, wenn dies zur Abwehr einer konkreten, bereits vor dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens drohenden Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut erforderlich und verhältnismäßig ist.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1
BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 1
StGB § 70
StPO §§ 132a , 203
Aktenzeichen: 3C13.19 Paragraphen: Datum: 2020-09-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23261 Soldatenrecht Berufsrecht - Sonstiges Arztrecht
BVerwG
30.4.2020
1 WB 67.19
Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus; Diplom- Mediziner; Konkurrentenstreit; Organisationsermessen; Planungsbogen; Promotion; akademisches Lehrkrankenhaus; dienstpostenbezogene Voraussetzungen;
Für die Besetzung leitender ärztlicher Dienstposten in einem Bundeswehrkrankenhaus, das zugleich akademisches Lehrkrankenhaus ist, kann von den Bewerbern im Anforderungsprofil die Promotion (Doktorgrad) gefordert werden.
GG Art. 33 Abs. 2
SG § 3 Abs. 1
Aktenzeichen: 1WB67.19 Paragraphen: Datum: 2020-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23094 Berufsrecht - Arztrecht Ärztekammer
OVG Berlin-Brandenburg
20.9.2019
90 H 1.18
Antrag auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens; Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Dauervergehen; angeschuldigter Zeitraum; Endzeitpnkt nicht bestimmbar; Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils; Verfahrenseinstellung
Die Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens setzt einen hinreichend bestimmten Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und einen ebensolchen Eröffnungsbeschluss voraus. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist im Berufungsverfahren ein dennoch ergangenes erstinstanzliches Urteil aufzuheben und das berufsgerichtliche Verfahren einzustellen.
StPO § 200
Aktenzeichen: 90H1.18 Paragraphen: Datum: 2019-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22590 Berufsrecht - Arztrecht
Bayerischer VGH - VG München
9.8.2019
21 ZB 17.928
Ärzteversorgung; Erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers; Keine Zulassungsgründe; Ruhegeld bei (dauerhafter) Berufsunfähigkeit; Begriff der ärztlichen Tätigkeit und ärztliche Verweisungstätigkeit
ÄVersorgSa Bay § 36
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 5
Aktenzeichen: 21ZB17.928 Paragraphen: Datum: 2019-08-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22511 Berufsrecht - Arztrecht
VGH Hessen - VG Gießen
13.11.2018
7 A 786/17.Z
Ruhen der Approbation
Abhängig von der Schwere des Fehlverhaltens kann auch ein Handeln oder Unterlassen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises die Annahme der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs rechtfertigen.
BÄO § 6 Abs. 1 Nr 1
Aktenzeichen: 7A786/17 Paragraphen: Datum: 2018-11-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21420 Berufsrecht - Arztrecht Zulassungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
26.1.2016
12 N 33.14
Zulassungsverfahren; Änderung der Rechtslage; maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung; Darlegungsanforderung; Verpflichtungsbegehren; Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen; Ärztekammer; Triggerpunkt-Osteopraktik; Behandlungsmethode; Eignung;
Verlässlichkeit und Reproduzierbarkeit der Diagnostik; wissenschaftliche Diskussion
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes ernstlicher Richtigkeitszweifel bei Änderung der Rechtslage nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (Entscheidungserheblichkeit der Rechtsänderung).
2. Allein der Umstand, dass eine verbreitete Behandlungsmethode Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion ist, rechtfertigt es nicht, der Fortbildung von Ärzten, die die Unterweisung nach dieser Methode zum Gegenstand hat, die Anerkennung zu versagen.
3. Ein Markenschutz des Fortbildungsangebots und die private Zertifizierung der Absolventen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Bewertung, es handele sich bei der Unterweisung in eine bestimmte Behandlungsmethode um eine nicht produktneutrale monothematische
Veranstaltung, mit deren Inhalten das geschützte Produkt beworben werden soll.
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124a Abs 4 S 4
ÄKammerG BE § 4 Abs 1 Nr 3
Aktenzeichen: 12N33.14 Paragraphen: Datum: 2016-01-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19778 Berufsrecht - Arztrecht Zulassungsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
23.9.2015
8 LA 126/15
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung wegen Betruges in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
BÄO § 3 Abs 1 S 1 Nr 2, § 5 Abs 2 S 1, § 8
VwGO § 124 Abs 2 Nr 5, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 1, § 124a Abs 4 S 4, § 86 Abs 1
Aktenzeichen: 8LA126/15 Paragraphen: Datum: 2015-09-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19341 Berufsrecht - Arztrecht Zulassungsrecht
OVG Lüneburg
29.7.2015
8 ME 33/15
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 8 BÄO
1. Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 8 BÄO setzt zum einen die Feststellung voraus, dass die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BÄO noch nicht erfüllt sind. Zum anderen muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BÄO jedenfalls nach Ablauf der Zweijahresfrist des § 8 Abs. 1 a.E. BÄO erfüllt sein werden.
2. Wurde die Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BÄO widerrufen, setzt die Wiedererlangung der Würdigkeit voraus, dass der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat, mithin wenn nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen ist, dass dessen selbstständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte.
3. In die Gesamtwürdigung ist zum einen die Dauer des Reifeprozesses einzustellen, die regelmäßig mindestens fünf Jahre bei gravierenden Verfehlungen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises und regelmäßig mindestens acht Jahren bei gravierenden Verfehlungen im beruflichen Wirkungskreis betragen muss. Die Dauer des Reifeprozesses ist zu gewichten. Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens absolviert worden sind, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu. Darüber hinaus sind bei der Gesamtwürdigung insbesondere auch zu
berücksichtigen die Art, Schwere und Zahl der Verfehlungen, die zur Annahme der Unwürdigkeit geführt haben, und das Verhalten des Betreffenden nach der Aufgabe oder Aufdeckung der Verfehlungen, etwa seine Mitwirkung an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, seine Einsicht in das verwirklichte Unrecht und seine Bemühungen um eine Wiedergutmachung entstandener Schäden sowie das Ausbleiben erneuter, mit Blick auf die Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs relevanter Verfehlungen.
4. Maßgeblich für die erforderlichen Feststellungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
BÄO § 3, § 8
VwGO § 123
Aktenzeichen: 8ME33/15 Paragraphen: Datum: 2015-07-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19282 Berufsrecht Landwirtschaft- und Ernährung - Arztrecht Tierschutzrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
17.3.2015
11 LA 131/14
Tierschutzrecht - Operationen an Tieren durch Humanmediziner
Ein Humanmediziner (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie), der nach tierärztlicher Indikation und im Beisein und unter Aufsicht eines Tierarztes, welcher die Narkose durchführt und überwacht, in seinem Fachgebiet operative Eingriffe an Tieren ausführt, verstößt nicht gegen den Tierarztvorbehalt des § 6 Abs. 1 Satz 3 TierSchG.
TierSchG § 6 Abs 1
Aktenzeichen: 11LA131/14 Paragraphen: TierschG§6 Datum: 2015-03-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18953 Berufsrecht - Arztrecht Zulassungsrecht
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
19.2.2015
8 LA 102/14
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund sexuellen Missbrauchs einer narkotisierten Patientin - Antrag auf Zulassung der Berufung
BÄO § 3 Abs 1 S 1 Nr 2, § 5 Abs 2
StGB § 174c Abs 1, § 179
Aktenzeichen: 8LA102/14 Paragraphen: BÄO§3 BÄO§5 Datum: 2015-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18785
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