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Berufsrecht - Apotheken Wettbewerbsrecht
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
15.12.2011
3 C 41.10
Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel; Klagebefugnis; Konkurrent; Konkurrentenklage; regulierter Markt; drittschützende Norm; Drittschutz; Versandhandel; Versandhandelserlaubnis; Wettbewerb; Wettbewerbsbedingungen; Wettbewerbsveränderung
Ein Apotheker, der die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel anficht, ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er durch den Versandhandel des Konkurrenten unzumutbare tatsächliche Wettbewerbsnachteile erleidet.
GG Art. 12 Abs. 1
AMG § 43 Abs. 1 Satz 1
ApoG § 1 Abs. 1, §§ 7, 8, 11a
VwGO § 42 Abs. 2
Aktenzeichen: 3C41.10 Paragraphen: GGArt.12 AMG§43 ApoG§1 ApoG§7 ApoG§8 ApoG§11a Datum: 2011-12-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16428 Berufsrecht - Apotheken Wettbewerbsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
8.7.2011
13 ME 94/11
Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Arzneimittelpreisbindung, Eingriffsschwelle, Spürbarkeitsschwelle, Versandapotheke
Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Wird bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke ("Bonus-Taler") die für zivilrechtliche Unterlassungsbegehren maßgebliche und sich aus dem Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht ergebende "Spürbarkeitsschwelle"
eindeutig und offenkundig nicht überschritten, darf dies bei einer aufsichtsbehördlichen Ermessensentscheidung nach dem Arzneimittelpreisrecht nicht ausgeblendet werden. Die demnach an der wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" zumindest zu orientierende aufsichtsbehördliche "Eingriffsschwelle" ist aber überschritten, wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine mit einem betragsmäßigen Wert von 1,50 EUR pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel ausgibt.
AMG §§ 69 I 1, 78
HWG §§ 7 I, 7 I 1 Nr 1, 7 I 1 Nr 2
UWG §§ 3 I, 4 Nr 1
Aktenzeichen: 13ME94/11 Paragraphen: AMG§69 AMG§78 Datum: 2011-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15836 Berufsrecht - Apotheken Wettbewerbsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
8.7.2011
13 ME 95/11
Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Arzneimittelpreisbindung, Eingriffsschwelle, Spürbarkeitsschwelle, Versandapotheke
Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Wird bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke ("Rezeptbonus") die für zivilrechtliche Unterlassungsbegehren maßgebliche und sich aus dem Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht ergebende "Spürbarkeitsschwelle"
eindeutig und offenkundig nicht überschritten, darf dies bei einer aufsichtsbehördlichen Ermessensentscheidung nach dem Arzneimittelpreisrecht nicht ausgeblendet werden. Die demnach an der wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" zumindest zu orientierende aufsichtsbehördliche "Eingriffsschwelle" ist aber überschritten, wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine mit einem betragsmäßigen Wert von 3,00 EUR pro Rezept über mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ausgibt.
AMG §§ 69 I 1, 78
HWG §§ 7 I, 7 I 1 Nr 1, 7 I 1 Nr 2
UWG §§ 3 I, 4 Nr 11
Aktenzeichen: 13ME95/11 Paragraphen: AMG§69 AMG§78 Datum: 2011-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15837 Berufsrecht - Apotheken Wettbewerbsrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
8.7.2011
13 ME 111/11
Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Arzneimittelpreisbindung, Eingriffsschwelle, Spürbarkeitsschwelle, Versandapotheke
Wird bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke die für zivilrechtliche Unterlassungsbegehren maßgebliche und sich aus dem Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht ergebende "Spürbarkeitsschwelle" eindeutig und offenkundig nicht überschritten, darf dies bei einer aufsichtsbehördlichen Ermessensentscheidung nach dem Arzneimittelpreisrecht nicht ausgeblendet werden. Einzelfall, bei
dem die die demnach an der wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" zumindest zu orientierende aufsichtsbehördliche "Eingriffsschwelle" nicht überschritten ist.
AMG §§ 69 I 1, 78
HWG §§ 7 I, 7 I 1 Nr 1, 7 I 1 Nr 2
UWG §§ 3 I, 4 Nr 1
Aktenzeichen: 13ME111/11 Paragraphen: AMG§69 AMG§78 Datum: 2011-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15838 Berufsrecht - Arztrecht Wettbewerbsrecht
OVG NRW
29.9.2010
6t E 963/08.T
Zur berufsrechtlichen Beurteilung einer Telefonbuch- und Internetwerbung eines HNOArztes ("Der Nasenchirurg", "Privatpraxis für funktionelle und ästhetische Nasenchirurgie").
Aktenzeichen: 6tE963/08 Paragraphen: Datum: 2010-09-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15157 Berufsrecht - Zahnärzte Wettbewerbsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Gelsenkirchen
24.09.2009
3 C 4.09
Verwendung des Logos eines zahnärztlichen Franchiseunternehmens "MacDent" als berufswidrige Werbung; Angebot der Qualitätssicherung für Zahnarztpraxen durch ein Franchiseunternehmen in der Rechtsform einer AG; Untersagung der Verwendung eines schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchiseunternehmens hinweisenden Logos bei gleichzeitiger Angabe einer Internetadresse durch einen Zahnarzt; Inhalt des sog. Fremdwerbungsverbots
Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.
GG Art. 12 Abs. 1
HeilBerG § 6
VwGO § 113 Abs. 1
SGB V § 12
Aktenzeichen: 3C4.09 Paragraphen: GGArt.12 HeilBerG§6 Datum: 2009-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14256 Berufsrecht - Zahnärzte Wettbewerbsrecht
OVG NRW - VG Arnsberg
02.01.2009
13 A 3618/06
Zur Zusatzangabe "Tätigkeitsschwerpunkt Mund- und Kieferchirurgie" eines Zahnarztes.
Keine Verwechselungsgefahr mit Facharztbezeichnung "Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie".
GG Art. 12 Abs. 1
HeilBerG NRW § 6 Abs. 1 Nr. 6
HeilBerG NRW §§ 33 ff.
HeilBerG NRW §§ 51 ff.
§ 21 Berufsordnung der Beklagten
Aktenzeichen: 13A3618/06 Paragraphen: GGArt.12 HeilBerGNRW§6 HeilBerGNRW§33 HeilBerGNRW§51 Datum: 2009-01-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13391 Berufsrecht - Zahnärzte Wettbewerbsrecht
OVG NRW - VG Münster
26.09.2008
13 B 1165/08
Die Verwendung der Bezeichnung "Praxis für Zahnheilkunde und Implantologie" in der Zeitungsanzeige eines Zahnarztes ist irreführend und daher berufswidrig; sie kann durch Ordnungsverfügung der Zahnärztekammer untersagt werden.
HeilberG NRW § 6 Abs. 1 Nr. 6
BO der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe § 21
GG Art. 12
Aktenzeichen: 13B1165/08 Paragraphen: GGAert.12 HeilberGNRW§6 Datum: 2008-09-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13394 Berufsrecht - Zahnärzte Wettbewerbsrecht
OVG NRW - VG Gelsenkirchen
26.06.2008
13 A 1712/06
Ein unter einem Praxisschild für eine Zahnarztpraxis angebrachtes Schild mit einem MACDENT(r)-Logo und der Umschrift "Geprüfte Qualitätsstandards" und dem Hinweis auf die Internet-Adresse von MACDENT stellt eine berufswidrige Werbung des Zahnarztes dar und
rechtfertigt eine Untersagungsverfügung der Zahnärztekammer.
HeilBerG NRW § 6 Abs. 1 Nr. 6
BO 1996/2001 § 20
BO 1996/2001 § 20 Abs. 1
BO 2005 § 21
BO 2005 § 21 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 13A1712/06 Paragraphen: HeilBerGNRW§6 Datum: 2008-06-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12858 Berufsrecht - Apotheken Wettbewerbsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Arnsberg
17.01.2008
3 C 1.07
Berufswidrige Werbung; Apothekenbezeichnung; Internationale Apotheke; Bezeichnung als Internationale Apotheke
Das Recht zur Bezeichnung als "Internationale Apotheke" setzt nicht voraus, dass in nennenswertem Umfang gängige ausländische Arzneimittel vorrätig gehalten werden.
GG Art. 12 Abs. 1
AMG § 73
ApBetrO § 18
HeilBerG NW § 6 Abs. 1
BOAPO Westf. L. § 9
Aktenzeichen: 3C1.07 Paragraphen: GGArt.12 AMG§73 ApBetrO§18 HeilBerGNW§6 Datum: 2008-01-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12190
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